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Focus Markenrecht
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Panoramafreiheit

Was ist die Panoramafreiheit?

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Was ist die Panoramafreiheit?

Bei der Panoramafreiheit handelt es sich um eine Einschränkung des Urheberrechts. Nach ihr können urheberrechtlich geschützte Werke ohne Einwilligung oder Genehmigung des Urhebers abgebildet und veröffentlicht werden. Doch sind hier gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

So können Werke an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen bspw. durch Fotografien vervielfältigt und publiziert werden. Vereinfacht ausgedrückt, können bspw. Denkmäler oder Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, abgelichtet werden. Schießt man das in Frage stehende Foto allerdings von einem Privatgrundstück aus, so unterfällt es nicht mehr der Panoramafreiheit.

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