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Focus Markenrecht
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Entfernung von negativen Meldungen und Berichterstattung

Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert.

Entfernung von negativen Meldungen und Berichterstattung

Der gute Ruf im Internet ist heutzutage entscheidend.

Immer mehr Informationen zu Unternehmen und Privatleuten werden über Suchmaschinen wie Google, Bewertungsportale wie Jameda oder soziale Netzwerke wie Facebook gezielt abgerufen und suggerieren damit zwangsläufig auch immer die eigene Reputation im Sinne einer digitalen Visitenkarte. Weil sich Geschäftspartner, Kunden und auch Wettbewerber ihre erste prägende Meinung heutzutage im Internet bilden, kommt kein Unternehmen mehr daran vorbei, ein präzises Reputationsmanagement zu betreiben.

Weil aber jedermann den eigenen Ruf im Internet mitgestalten kann, besteht auch eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr durch gezielte Angriffe auf die Reputation. Über Foren, soziale Netzwerke und immer häufige auch über Bewertungsportale kann der gute Ruf eines Unternehmens in sehr kurzer Zeit erheblich beschädigt oder sogar zerstört werden. Über allen Aktivitäten einer Person oder eines Unternehmens im Internet schwebt immer auch die Gefahr von Angriffen auf die eigene Reputation.

Durch die Mechanismen des Internets, über welche Unwahrheiten und Gerüchte gezielt gestreut und in kürzester Zeit  verbreitet werden können, kam es schon in einer Vielzahl von Fällen dazu, dass ein über viele Jahre aufgebauter exzellenter Ruf innerhalb kürzester Zeit zerstört wurde. Dies gilt insbesondere für soziale Netzwerke, aber auch für Bewertungsportale und Foren. Entscheidend für den Ruf sind aber immer auch die entsprechenden Suchergebnisse bei Google und in anderen Suchmaschinen, die die Intensität eines Angriffs auf den guten Ruf durch Verleumdungen und Beleidigungen noch einmal exponentiell verstärken können. Ein rechtsverletzender Inhalt auf einer Internetseite wird oftmals erst durch die gute Auffindbarkeit bei Google & Co zu einer echten Bedrohung.

LHR hat Banken, Emissionshäuser und Produktentwickler des Kapitalmarkts bereits in über 300 Fällen erfolgreich vertreten

Anwalt ReputationsmanagementWir haben in den letzten Jahren für unsere Mandanten weit über 300 Verfahren gegen Initiatoren rechtswidriger Berichterstattung, unter denen sich nicht nur unseriöse Medien, sondern unter anderem auch die Stiftung Warentest, die Suchmaschine Google sowie auch zahlreiche Kollegen befanden, geführt.

Details dazu hier

Effektives und schlagkräftiges Reputationsmanagement

Ein effektives Reputationsmanagement mit einer schlagkräftigen Verteidigungsmöglichkeit ist in der heutigen Zeit unter Berücksichtigung der Kommunikationsstruktur des Internets damit eine unausweichliche Voraussetzung, um gegen jederzeit drohende Angriffe auf den guten Ruf bestehen zu können.

Neben der Entfernung von rechtsverletzenden Bewertungen in Bewertungsportalen gilt die Kanzlei LHR insbesondere in Bezug auf die Entfernung rechtsverletzender Suchergebnisse bei Google und anderen Suchmaschinen als eine der führenden Kanzleien und hat in zahlreichen Verfahren erfolgreich die Interessen ihrer Mandanten durchgesetzt sowie mit den erwirkten Entscheidungen bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

Reputationsmanagement-ExpertiseLHR-Partner Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. hat sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung nicht nur in der Praxis, sondern auch als Autor einen Namen gemacht. Er hat auf Anfrage des Präsidenten des Bundesrats die Österreichische Regierung als Experte zum Thema „Hassrede im Internet“ beraten. Sein Beitrag wurde im offiziellen Grünbuch „Digitale Courage“ des österreichischen Bundesrats veröffentlicht. 

Sobald der eigene Ruf im Internet fremdbestimmt und durch Unwahrheiten verfälscht wird, sollte umgehend gehandelt werden, weil unausweichlich negative Auswirkungen auf soziale und geschäftliche Kontakte drohen. Als Experten für Reputationsmanagement überwachen und verteidigen wir den Ruf unserer Mandanten im Internet. Negative und rechtsverletzende Veröffentlichungen im Internet können korrigiert und der gute Ruf im Internet dadurch geschützt und gestärkt werden.

Ein funktionierendes Reputationsmanagement ergibt sich dabei immer aus einem engen Zusammenwirken des Unternehmens bzw. der Privatperson und seinem Rufverteidiger – der Kanzlei LHR. In enger Kommunikation müssen für den guten Ruf relevante Informationen im Netz besprochen und analysiert werden, um bei Rechtsverletzungen möglichst schnell und gezielt dagegen vorgehen zu können.

Wir unterstützen Ärzte, Kliniken, Banken, Finanzdienstleister und Manager

Im Gesundheitssektor haben insbesondere Ärzte, Gesundheitszentren oder Kliniken, im Finanzsektor Banken, Finanzdienstleister sowie sämtliche weiteren auf dem Kapitalmarkt tätigen Unternehmen aufgrund der hohen und speziellen Anforderungen an ihre berufliche Tätigkeit ein besonderes Bedürfnis, der Gefahr von Angriffen auf ihren guten Ruf mit einer effizienten Verteidigungsstrategie zu begegnen und zählen deshalb zu unseren Mandanten im Bereich des Reputationsmanagements.

Wir schützen die Reputation von Künstlern, Profisportler, Politikern und anderen Persönlichkeiten

Dies gilt ebenso für Künstler, Profisportler und Politiker sowie weitere Personen des öffentlichen Lebens. Heutzutage ist letztlich jede Privatperson und jedes Unternehmen – vom Einzelunternehmen, über KMU bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft – auf ein funktionierendes Reputationsmanagement angewiesen, weil man sich den Einwirkungen auf den guten Ruf im Internet nicht mehr entziehen kann. Neun von zehn Internetnutzern vertrauen nach aktuellen Umfrageergebnissen den Empfehlungen oder Warnungen in Bewertungsportalen, aber auch so gut wie jede Kaufentscheidung folgt heute einer vorherigen Produktrecherche im Internet, so dass auch Produktbewertungen im Rahmen des Reputationsmanagements eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

Die unzähligen Möglichkeiten einer gezielten und manipulierten Meinungsbildung bergen erhebliche Gefahren und Risiken für jeden Betroffenen, deren brutale Auswirkungen sich in der realen Welt manifestieren. Ein strategisches Reputationsmanagement mit einer effizienten Rufverteidigung ist damit das einzige Mittel, um sich vor Rufschädigungen im Internet zu schützen und den eigenen guten Ruf erfolgreich zu bewahren. Der eigene Erfolg steht und fällt mit dem eigenen Ruf im Internet. Wir stehen bereit.

Anwälte schützen Ihren guten Ruf und erstreiten Schadensersatz

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen Rufschädigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiv zur Wehr setzen und Schadensersatz verlangen.

Herabsetzende Berichterstattung kann so große Verunsicherung im Markt zu verursachen, dass sie zur „selbsterfüllenden Prophezeiung“ wird. Wie der berühmt-berüchtigte Streit Kirch gegen Deutsche Bank zeigt, bei dem es um eine Äußerung zur Kreditwürdigkeit ging, die den Medienunternehmer mutmaßlich erst recht in die Pleite getrieben hatte, kann ein solches Verhalten schwerwiegende Folgen haben. Die Deutsche Bank zahlte Kirchs Erben nach 12 Jahren Rechtsstreit schließlich 775 Millionen Euro.

Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert die weitere unzulässige Verletzung seiner Rechte,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Der Schädiger hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

  • LHR verteidigt Sie gegen Angriffe auf Ihr Persönlichkeitsrecht
  • LHR wahrt Ihre Ansprüche nach Rechtsverletzungen
  • LHR findet die Schuldigen und konfrontiert sie mit den Folgen ihres Tuns in außergerichtlichen & gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • LHR kümmert sich um eine angemessene finanzielle Entschädigung

Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Kanzlei-Gründer und Partner: „Schützen Sie den guten Ruf Ihres Unternehmens im Internet. Er ist ein hohes Gut und dementsprechend gleichermaßen zu pflegen und zu verteidigen.“

Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!

Unsere Leistungen zum Thema Entfernung von negativen Meldungen und Berichterstattung

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Löschverfahrens
  • Beratung zum Umgang mit negativen Bewertungen
  • Prüfung der Zulässigkeit der Bewertung
  • Anwaltsschreiben an das Bewertungsportal mit der Aufforderung zur Löschung
  • Abmahnung des Bewertenden und Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Löschung
  • Anwaltsschreiben mit der Aufforderung zur Individualisierung des Bewerters

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Unternehmen
  • Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
  • Ärzte
  • Kliniken
  • Banken
  • Finanzdienstleister
  • Sportler
  • Manager
  • Künstler
  • Private, die sich Angriffen auf ihren guten Ruf ausgesetzt sehen

Erste Schritte

  • Nach der Anzeige eines Angriffs auf den guten Ruf kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern!

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.

Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Kontaktieren Sie uns:

    • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]

 

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist Reputationsmanagement?

Die Reputation eines Unternehmens oder einer Person ist wichtiger Bestandteil des Erfolgs einer Person oder eines Unternehmens. Reputationsmanagement hilft, den guten Ruf zu wahren, zu sichern und nach Reputationsverlust wieder neu aufzubauen. Reputationsmanagement ist Teil der Unternehmenskommunikation und hier insbesondere Wächterelement über Veröffentlichungen, Bewertungen und öffentlicher Mitbewerber-Aussagen.

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