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Focus Markenrecht

Dringlichkeitsfrist

Was ist die Dringlichkeitsfrist?

Was ist die Dringlichkeitsfrist?

Bei der Dringlichkeitsfrist handelt es sich um einen Begriff des Prozessrechts, welcher im Rahmen der einstweiligen Verfügung von Bedeutung ist. Die Dringlichkeitsfrist beschreibt den Zeitraum von der Kenntnisnahme der Verletzungshandlung (bspw. an einem gewerblichen Schutzrecht, wie einer Marke) bis zum Eingang des Verfügungsantrags bei Gericht.

Diese Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit ist Voraussetzung, um einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen. Es gibt allerdings keine gesetzlich niedergeschriebene Frist, sodass solche Fristen von den jeweiligen Gerichten festgelegt werden. Eine solche Frist kann sich auf einen Monat belaufen, wobei andere Gerichte die Dringlichkeitsfrist auch bei 2 Monaten als gewahrt angesehen haben.

Unsere Leistungen zum Thema Dringlichkeitsfrist

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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