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6 Dinge, die Sie zum Datenschutzrecht wissen müssen

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Photo by Franki Chamaki on Unsplash

Das Thema Datenschutz ist in aller Munde.

Personenbezogene Daten müssen in nahezu allen Lebensbereichen geschützt werden. Dies fordert unter anderem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Durch die Corona-Krise hat sich das Berufsleben weitgehend ins Home-Office verlagert. Auch bei der Heimarbeit dürfen datenschutzrechtliche Regelungen nicht vernachlässigt werden.

Über die exakten Vorgaben des Datenschutzrechts herrscht häufig Unklarheit. Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklungen zum Anlass, die 6 wichtigsten Fragen zum Datenschutzrecht zu beantworten.

Übersicht

Was ist Datenschutz?

Unter Datenschutz wird der Schutz von (zumeist) elektronisch gespeicherten Zeichen bzw. Informationen verstanden. Ausgangsüberlegung des Datenschutzes ist, dass jeder Mensch selber darüber entscheiden kann, wer wann Zugriff auf die eigenen Daten hat.

Welchen Zweck verfolgt das Datenschutzrecht?

Das Datenschutzrecht dient jedem einzelnen Menschen, indem es ihn davor schützt, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Im Zusammenhang mit Datenverarbeitungsvorgängen wird also das Individuum geschützt.

Der Datenschutz ist eng mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden. Durch den Datenschutz soll verhindert werden, dass der Staat durch Überwachungsmaßnahmen einen gläsernen Menschen schafft. Des Weiteren soll verhindert werden, dass es zu Datenmonopolen einzelner Privatunternehmen kommt.

Was ist Regelungsgegenstand des Datenschutzrechts?

Daten werden heutzutage in einer nie da gewesenen Menge verarbeitet, mit und ohne Einverständnis und Kenntnis der betroffenen Personen, legal und illegal – die Fallkonstellationen sind genauso mannigfaltig wie die gegensätzlichen Interessenlagen.

Das Datenschutzrecht sorgt für einen Ausgleich zwischen diesen Interessen, indem es die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung regelt.

Was regelt die DSGVO und welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Die DSGVO trat bereits am 25.05.2016 in Kraft. Sie findet allerdings erst seit dem 25.05.2018 Anwendung. Sie verpflichtet zum Schutz personenbezogener Daten. Art. 4 Nr. 1 DSGVO versteht unter personenbezogenen Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes sowie Abmahnungen und Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden und Mitbewerbern. Wie sie derartige gravierende Konsequenzen vermeiden können, erfahren Sie in unserem kostenlosen LHR-Ratgeber zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen im Home-Office beachtet werden?

Auch in Zeiten von Home-Office darf der Datenschutz nicht zu kurz geraten. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Schutz von personenbezognen Daten nun unternehmen müssen, erläutert der Beitrag Datenschutz in Zeiten von Home-Office.

Was kann LHR Rechtsanwälte für mich tun?

Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Datenschutz und stehen Ihnen helfend zur Seite.

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