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Focus Markenrecht
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Konzeption und Anmeldung werthaltiger Marken

Wertvolle Marken verdienen die optimale Betreuung.

Ihr Ansprechpartner

Erst nachdenken, dann anmelden

Die Marke ist ein Symbol, das auf möglichst lange Zeit und möglichst einprägsam für Sie, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung stehen soll. Daher versteht es sich von selbst, bei der Auswahl einer Marke besondere Sorgfalt walten zu lassen. Ein Stück kreativer Geist gehört auch dazu – aber was viele Startups heute unterschätzen ist die juristische Facette der Markenwahl, denn vielleicht hatten andere eine gute Idee schon früher? Zudem wird an registrierbare Marken auch ein besonderer Anspruch gestellt.

War jemand schneller?

Im Rahmen einer Markenanmeldung überprüft das DPMA nicht, ob identische oder ähnliche Marken bereits geschützt sind. Da sämtliche Eintragungen des DPMA veröffentlicht werden, erlangen die Inhaber bestehender Marken Kenntnis von einer eventuellen Verletzung ihrer Rechte. Kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen sind oft unvermeidbar. Sofern die neu angemeldete Marke nicht mehr benutzt werden darf, können auch noch erhebliche Aufwendungen z.B. für die Entwicklung einer neuen Marke, die Umgestaltung der Produkte, neue Werbemaßnahmen und gegebenenfalls auch Schadenersatzzahlungen anfallen.

LHR-Markenservice

Neben der der Abwehr konkreter Angriffe auf geistiges Eigentum gilt die Kanzlei LHR auch in Bezug auf die Konzeption, Anmeldung und Pflege werthaltiger Marken als eine der führenden Kanzleien.

Der von LHR ins Leben gerufene Markenservice informiert Sie schnell und konkret über alles wissenswerte zum Thema Marke anmelden. Dort können Sie auch prüfen, ob Ihr Wunschzeichen noch frei ist.

Auf der Seite „LHR-Markenservice“ können Sie Ihre Wunschmarke eingeben und recherchieren, ob diese Marke bereits eingetragen ist. Sie finden identische deutsche, europäische und international registrierte Marken aus den Beständen des DPMA, EUIPO und der WIPO. Des weiteren finden Sie eine Auswahl von Top-Leveldomains mit der eingegebene Bezeichnung und der Angabe, ob diese schon registriert sind.

Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum, Kanzlei-Gründerin, Partner und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz: „Nutzen Sie unser juristisches Dienstleistungs-Portfolio im Bereich Markenschutz.

Unsere Leistungen zum Thema Markenanmeldung

  • Beratung zur Markenauswahl
  • Recherche zur Zulässigkeit Ihrer Marke
  • Markenanmeldung
  • Schutz Ihrer Marke

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Shop-Betreiber
  • Sonstige an Markenanmeldung interessierte Unternehmen und Personen

Erste Schritte

  • Nach einer ausführlichen Beratung und Festlegung der gewünschten Marke kümmern wir uns um die Anmeldung
  • Wir schützen Ihre Marke und setzen bei schädigenden Verhaltens Unterlassung und und Schadensersatz durch
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern

LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - wir kümmern uns um Ihre Marke - von der Anmeldung bis zur Wahrung Ihrer Rechte.

Bitte kontaktieren Sie uns

  • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
  • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
  • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 - [email protected]

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht wird in Deutschland im Auftrag von Marktteilnehmern und sonstigen Eigentümern von Marken von Rechtsanwälten für gewerblichen Rechtsschutz geschützt. Das deutsche  Markenrecht  ist ein Teilbereich des Kennzeichenrechts und schützt Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr, sowie Text- und Bildmarken.

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