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Focus Markenrecht
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Verfolgung von Markenrechtsverstößen

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Die konsequente Verfolgung von Verstößen  sowie geeignete Maßnahmen, damit es erst gar nicht zu Verstößen gegen die eigene Marke kommt, machen die Zauberformel für Erfolg im juristischen Marken-Management aus. Konsequenz spricht sich herum und Konsequenz macht es einfacher, nachfolgende Verstöße effizienter zu handhaben.

Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum empfehlen bei Markenverletzungen, die das eigene wirtschaftliche Interesse tangieren, sofort und mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln einzuschreiten und sich auf keinerlei Diskussionen mit Markenrechts-Verletzern einzulassen.

Der Markeninhaber muss dem Verlust der Marke durch konsequente Rechtewahrnehmung vorbeugen

Unternehmer sollten den Schutz der von ihnen verwendete Bezeichnungen frühzeitig sicherstellen. Nach der Eintragung ist die Arbeit jedoch nicht beendet, sondern fängt dann oft erst richtig an. Die Marke muss streng überwacht und Rechtsverstöße konsequent geahndet werden. Ansonsten droht die Verwirkung oder Verwässerung der Marke.

Es kann nämlich passieren, dass die Marke so verwässert wird, dass der Markenschutz vollständig verloren geht. So hat der BGH im Jahre 2006 beispielsweise zur Marke „Post“ entschieden, dass es sich dabei (mittlerweile) um einen rein beschreibenden Begriff handelt, der von der Deutschen Post AG nach der Privatisierung nicht mehr exklusiv beansprucht werden kann (BGH, Urteile v. 5.6.2018, Az. I ZR 108/05 und I ZR 169/05).

Markenrechtsinhaber sollten sich daher von dem immer wieder – insbesondere von Rechtsverletzern – erhobenen und manchmal auch von Gerichten vorschnell anerkannten – Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht beeindrucken lassen. Wer die konsequente Verfolgung von markenrechtlichen Verstoßen allein mit Hinblick auf ihre Anzahl als (unberechtigte) „Massenabmahnungen“ abkanzelt, hat im Zweifel schlicht keine Ahnung von der Materie. Geschweige denn, den für eine umfassende markenrechtliche Beratung erforderlichen Weitblick.

Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum, Kanzlei-Gründerin, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz: „Sie brauchen kein Bauchgefühl für die Bewertung einer Markenrechtsverletzung sondern eine  juristisch fundierte Einschätzung der Sachlage und langjährige Erfahrung im aktiven Markenschutz – beides können wir Ihnen als Kanzlei für Marken, Medien, Reputation bieten.

Unsere Leistungen zum Thema Markenrechtsverstöße verfolgen

  • Dokumentation der Rechtsverletzungen
  • Zeitnahe Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Rechtssichere Abmahnungen
  • Nachhaltige einstweilige Verfügungen
  • Bemessung des Schadenersatzes und Durchsetzung Ihres Anspruchs

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Shop-Betreiber
  • sonstige Betroffene von Markenrechtsverletzungen

Erste Schritte

  • Nach der Feststellung einer Markenrechtsverletzung kümmern wir uns um Schadensbegrenzung und sprechen mit unserem Mandanten eine geeignete Strategie ab
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern

LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch. Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Bitte kontaktieren Sie uns

  • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
  • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
  • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 - [email protected]

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht wird in Deutschland im Auftrag von Marktteilnehmern und sonstigen Eigentümern von Marken von Rechtsanwälten für gewerblichen Rechtsschutz geschützt. Das deutsche  Markenrecht  ist ein Teilbereich des Kennzeichenrechts und schützt Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr, sowie Text- und Bildmarken.

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