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Arbeitsrecht & Know-how-Schutz

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Das wertvollste Kapital vieler Unternehmen sind ihre Mitarbeiter – und das, was diese wissen: Kundenlisten, Kalkulationen, Rezepturen, Quellcode, Strategien. Genau an dieser Schnittstelle arbeitet LHR: Wir schützen Geschäftsgeheimnisse und Know-how, gestalten und verteidigen Wettbewerbsverbote, begleiten das Ausscheiden von Schlüsselmitarbeitern – und helfen Arbeitgebern, wenn der Konflikt öffentlich wird, etwa durch Bewertungen auf kununu.

Know-how in Gefahr? Sprechen Sie uns an.

Ob Geheimnisverrat, Abwerbung oder Arbeitgeberbewertung: Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.

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Geschäftsgeheimnisse: Schutz gibt es nur für Vorbereitete

Seit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) gilt eine harte Regel: Geschützt ist eine Information nur, wenn das Unternehmen sie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen aktiv schützt – wer keine Vertraulichkeitsvereinbarungen, Zugriffsbeschränkungen und Schutzkonzepte vorweisen kann, steht im Ernstfall ohne Ansprüche da, selbst wenn der Geheimnisverrat offensichtlich ist. Wir bauen diesen Schutz auf: Know-how-Schutzkonzepte, NDAs und Vertraulichkeitsklauseln, IT- und Zugriffsregelungen – und wir setzen die Ansprüche durch, wenn Geheimnisse trotzdem abfließen: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, einstweilige Verfügung und gegebenenfalls Strafanzeige.

Wenn Schlüsselmitarbeiter gehen

Die gefährlichsten Tage für Ihr Know-how sind die letzten Arbeitstage eines Mitarbeiters: Kundenlisten wandern auf private USB-Sticks, Projektdaten in private Cloud-Speicher, und wenige Wochen später meldet sich die Konkurrenz bei Ihren Kunden. Wir helfen vorbeugend – mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, Kundenschutzklauseln und sauberen Offboarding-Prozessen – und reaktiv, wenn das Kind im Brunnen liegt: Beweissicherung, Abmahnung, einstweilige Verfügung gegen den Ex-Mitarbeiter und dessen neuen Arbeitgeber, wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen unlautere Abwerbung. Wichtig zu wissen: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur mit Karenzentschädigung wirksam – Gestaltung und Durchsetzung gehören in erfahrene Hände.

Hinweisgeberschutz: Pflicht und Chance

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zu internen Meldestellen und schützt Hinweisgeber vor Repressalien. Richtig aufgesetzt ist das keine Last, sondern Risikomanagement: Wer Hinweise intern kanalisiert, erfährt von Missständen, bevor Behörden oder Presse es tun. Wir beraten bei Einrichtung und Betrieb der Meldestelle, beim Umgang mit eingehenden Hinweisen – und bei der Abgrenzung zum Geheimnisschutz, wenn vertrauliche Informationen unberechtigt nach außen getragen werden. Mehr: Whistleblowing.

Wenn der Arbeitskonflikt öffentlich wird

Trennungen von Mitarbeitern enden heute oft nicht im Aufhebungsvertrag, sondern auf kununu – mit Bewertungen, die Bewerber abschrecken, bevor Ihr Recruiting eine Chance hatte. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Bewertungen ohne echten Unternehmensbezug müssen Sie nicht hinnehmen: Wie Arbeitgeber dagegen vorgehen, zeigt unser Ratgeber kununu-Bewertung löschen lassen – die kostenlose Ersteinschätzung liefert der LHR-Bewertungs-Check in 30 Sekunden. Auch bei diffamierenden Äußerungen von (Ex-)Mitarbeitern in sozialen Netzwerken setzen wir Unterlassungsansprüche durch – hier greift unsere Erfahrung aus dem Medien- und Persönlichkeitsrecht.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht & Know-how-Schutz

Häufige Fragen

Ein Ex-Mitarbeiter hat Kundendaten mitgenommen – was können wir tun?

Schnell handeln: Beweise sichern (IT-Forensik, Zugriffsprotokolle), dann Abmahnung und einstweilige Verfügung – gegen den Mitarbeiter und gegebenenfalls den neuen Arbeitgeber. Voraussetzung für Ansprüche nach dem GeschGehG ist, dass die Daten durch angemessene Maßnahmen geschützt waren.

Ist unser nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam?

Nur, wenn es schriftlich vereinbart ist, eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der letzten Bezüge vorsieht und in Reichweite und Dauer (maximal zwei Jahre) angemessen ist. Fehler machen das Verbot unverbindlich – eine Prüfung lohnt vor dem Ernstfall.

Müssen wir eine interne Meldestelle einrichten?

Ab 50 Beschäftigten ja. Die Meldestelle muss vertraulich arbeiten und definierte Fristen einhalten; Verstöße sind bußgeldbewehrt. Richtig aufgesetzt ist sie zugleich ein Frühwarnsystem für das Unternehmen.

Ein Ex-Mitarbeiter zieht auf kununu über uns her – müssen wir das dulden?

Nicht, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen behauptet, beleidigend ist oder gar nicht von einem echten Mitarbeiter stammt. Die kostenlose Ersteinschätzung liefert der LHR-Bewertungs-Check.

Fazit

Know-how-Schutz beginnt vor dem Konflikt – mit Verträgen, Konzepten und klaren Prozessen – und beweist sich im Konflikt: schnell, beweisfest, konsequent. Wir begleiten Arbeitgeber auf beiden Strecken.

Unverbindliche Ersteinschätzung – 7 Tage die Woche erreichbar:

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