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Amazon-Verkäuferkonto gesperrt – Was tun?

Wir schützen Amazon-Händler.

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Amazon-Verkäuferkonto entsperren

Es häufen sich Sperrungen von Amazon-Verkäuferkonten. Die Händler verstießen gegen Amazon-Rahmenbedingungen oder das Angebot entspreche nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Der Zugriff auf das Konto sowie die Verfügung über das Konto-Guthaben wird verwehrt, Angebote des Verkäufers werden aus dem Amazon-Marketplace entfernt.

Die Sperrung der Konten beruht im Wesentlichen auf zwei Gründen: Einerseits will Amazon verhindern, selbst in Anspruch genommen zu werden, wenn Händler Schutzrechtsverletzungen begehen. Andererseits ist für Amazon Verbraucherfreundlichkeit oberstes Gebot, weshalb das Unternehmen penibel die Einhaltung gesetzlicher (Verbraucherschutz-) Bestimmungen überwacht.

Für den Verkäufer und Kontoinhaber gleicht die Sperrung des Amazonkontos nahezu einer „Katastrophe“: Es droht der Verlust einer wichtigen Handelsplattform und damit verbunden drohen wiederum erhebliche Umsatzeinbußen. Der Zugriff auf das Konto und das Amazon-Guthaben wird verwehrt. Verkäufe können nicht mehr abgewickelt werden. Insbesondere für Verkäufer, die Ihre Produkte ausschließlich über Amazon anbieten, stellt die Sperrung eine besondere Härte dar; ihnen wird ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage entzogen.

Will der Verkäufer nun eine Entsperrung bewirken, legt ihm der amerikanische Online-Versandhandel jedoch Steine in den Weg. Zunächst wird der Verkäufer über den konkreten Grund für die Sperrung nicht oder nur vage aufgeklärt: Das Unternehmen beschränkt sich auf allgemeine Floskeln, wie „Ihr Account stehe mit einem anderen Account in Verbindung, über den auf amazon.de keine Produkte verkauft werden dürfen“ oder „das Prüfungsverfahren unterliegt der Verschwiegenheit“.

Für die Klärung von Verkäufer-Angelegenheiten sieht das Unternehmen grundsätzlich nur den Amazon-Kundenbereich vor. Blöd nur, dass der Zugriff auf diesen Kundenbereich infolge der Sperrung unmöglich geworden ist. Mit dem Unternehmen auf anderen Wegen Kontakt aufzunehmen, gestaltet sich schwierig. Scheinbar besteht auf Seiten Amazons wenig Interesse an einer Aufklärung. Fragt man zur Klärung der Angelegenheit bei Amazon jenseits des Kundenbereiches an, beschränkt sich die Antwort darauf, dass es zu dem Ergebnis der Sperrung aufgrund eines Prüfungsverfahrens gekommen sei. Auf weitere Anfragen werde nicht geantwortet.

Doch wie soll der Verkäufer nun verfahren, wenn er doch weiterhin den Amazon-Marketplace nutzen möchte? Welche Maßnahmen sind effektiv, um Amazon zum Handeln zu zwingen? Wir klären auf, wie sich Amazon-Händler gegen die Sperrung ihres Amazonkontos zur Wehr setzen können. Zudem geben wir Empfehlungen, wie eine Sperrung im Vorfeld verhindert werden kann.

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Warum sperrt Amazon Verkäuferkonten?

Für ein besseres Verständnis ist es zunächst hilfreich, sich die Gründe zu vergegenwärtigen, die Amazon zu den Konto-Sperrungen veranlasst. Auch können adäquate Maßnahmen erst ergriffen werden, wenn man weiss, warum es zu einer Sperrung gekommen ist. Die Gründe lassen sich grob in zwei Gruppen aufteilen, die sich teilweise überschneiden, insbesondere hinsichtlich des Verbraucherschutzes.

Vermeidung einer Inanspruchnahme Amazons

Einerseits will Amazon verhindern, wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden. Erlangt Amazon von einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch einen Verkäufer Kenntnis, muss das Unternehmen handeln, um eine eigene Haftung auszuschließen. Ergreift das Unternehmen trotz Kenntnis mögliche und zumutbare Maßnahmen nicht, um weitere Verletzungen abzuwenden, haftet es selbst, § 10 TMG. Aus diesem Grund sperrt Amazon-Verkäuferkonten häufig, sobald es von einem vermeintlichen Verstoß Kenntnis erlangt. Eine eingehende Prüfung, ob auch tatsächlich ein Verstoß vorliegt, wird meist nicht vorgenommen.

Als Schutzrechtsverletzungen kommen grundsätzlich Verstöße gegen Urheber-, Design– und Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- sowie Markenrechte in Betracht.

Beispiel: Ein Amazon-Händler verkauft Plagiate auf dem Amazon-Marketplace. Amazon wird der Fall gemeldet. In der Folge sperrt Amazon das Amazonkonto des Händlers. Amazon haftet nicht für den Verstoß des Händlers, da das Unternehmen durch die Sperrung des Amazonkontos Mögliches und Zumutbares zur Verhinderung weiterer Verletzungen unternommen hat.

Kundenzufriedenheit

Andererseits ist Amazons oberstes Gebot die Kundenzufriedenheit. Das Unternehmen achtet deshalb penibel auf die Einhaltung gesetzlicher (Verbraucher-) Standards durch die Händler. So beobachtet Amazon beispielsweise, ob Händler kundenfreundlichen Umgang pflegen. Es prüft, ob der Händler positive Bewertungen erhält oder durch negative Rezensionen auffällt.

Beispiele: Keine Antwort auf Fragen von Kunden; unprofessionelle Abwicklung eines zu Recht geltend gemachten Widerrufs; keine Aufklärung über Widerrufsrechte.
Amazon sperrt Konten, um die eigene Haftung infolge von Rechtsverletzungen der Amazon-Verkäufer auszuschließen. Dies gelingt, indem es nach Meldung eines mutmaßlichen Verstoß das Konto des betreffenden Verkäufers sperrt; dies erfolgt oft ohne Vorankündigung oder Prüfung des gemeldeten Verstoßes. Auch werden Amazon-Verkäuferkonten gesperrt, die nach Ansicht des Unternehmens nicht ausreichend kundenfreundlich agieren.

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Vorfeldmaßnahmen

Gewisse Verhaltensweisen verringern das Risiko einer Verkäuferkonto-Sperrung. Zudem ist es sinnvoll, zu starke Abhängigkeiten von Amazon zu vermeiden, um im Falle einer Sperrung nicht die gegebenenfalls einzige Verkaufsmöglichkeit zu verlieren. Es besteht keine Gewissheit, dass die Befolgung der genannten Verhaltensweisen eine Kontosperrung ausschließt. Ob ein Konto gesperrt wird, entscheidet oft ein Algorithmus, der nicht immer nachvollziehbare Entscheidungen trifft. Jedoch verringern gewisse Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit, vom Algorithmus ausgesondert zu werden.

Einhaltung gesetzlicher Standards

Zunächst sollten Kontoinhaber kontrollieren, ob ihre Angebote allen gesetzlichen Standards entsprechen. Insbesondere sollte sorgfältig geprüft werden, ob Verbraucherschutzvorschriften eingehalten und formalen Angabepflichten des sog. e-commerce entsprochen wird.

Beispiel: Allgemeine Informationspflichten des § 5 TMG (Impressumpflicht).

Verbraucher-/Käuferfreundliches Verhalten

Grundsätzlich sollten Verkäufer kundenfreundlich agieren. Dies führt zu guten Kundenrezensionen/Bewertungen, was die Wahrscheinlichkeit einer Sperrung des Amazon-Verkäuferkontos grundsätzlich verringert. Tipps für positive Kundenrezensionen:

Beispiele: Schnelle Versendung der Produkte und zeitige Reaktion auf Kundenanliegen; Aufklärung über Verbraucherrechte und ordnungsgemäße Abwicklung von Retouren.

Keine ausschließliche Nutzung Amazons

Schließlich sollten Verkäufer auch andere Handelsplattformen neben Amazon nutzen. Dies verhindert zu starke Abhängigkeiten von dem amerikanischen Unternehmen. Gerade angesichts der zunehmenden Geneigtheit Amazons, Amazon-Verkäuferkonten ohne Vorwarnung zu sperren, sollten Verkäufer ihr Angebot auf weitere Handelsplattformen erstrecken. Dadurch können Verkäufer den möglichen Verlust der Amazon-Handelsplattform kompensieren.

Vorfeldmaßnahmen zur Verhinderung einer Amazon-Kontosperrung sind nicht immer erfolgversprechend. Die Entscheidung zur Sperrung wird regelmäßig von einem Algorithmus getroffen und ist nicht immer nachvollziehbar. Dennoch reduziert sich die Wahrscheinlichkeit einer Sperrung, wenn gesetzliche Standards eingehalten und Rechtsverstöße vermieden werden. Aus diesem Grunde sollten Amazon-Verkäufer ihr Angebot dahingehend eindringlich prüfen. Zudem empfiehlt es sich, die Kundenbewertungen im Auge zu behalten und besonders kundenfreundlich zu agieren – insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit Retouren. Schließlich sollten grundsätzlich zu starke Abhängigkeiten von Amazon dadurch vermieden werden, den eigenen Handel auch über andere Handelsplattformen zu betreiben.

Was tun?

Sperrt Amazon das Verkäuferkonto, stellt sich die Frage, wie eine Entsperrung erreicht werden kann. Dies ist grundsätzlich auf zwei Wegen möglich:

  1. Durch Vorlage eines Maßnahmenplans im Wege des Amazon-Verfahrens,
  2. durch Erzwingung der Entsperrung im Wege einer rechtlichen Durchsetzung.

Beide Methoden sind gangbar. Ist keine Eile geboten, so empfiehlt sich zunächst der Versuch, im Wege des Amazon-Verfahrens eine Entsperrung zu bewirken. Bleibt die Methode erfolglos, kann im Anschluss die „Keule geschwungen“ werden.

Amazon-Verfahren

Amazon hält ein internes Prüfungsverfahren für gesperrte Konten bereit. In diesem Verfahren kann „im Guten“ versucht werden, eine Entsperrung durch ein „Amazon-freundliches Anschreiben“ zu erwirken. Geht dieses Schreiben fehl oder muss eine Entsperrung schnellstmöglich erreicht werden, empfiehlt es sich, sein Recht umgehend durchzusetzen.

Maßnahmenplan

Überzeugt der Kontoinhaber Amazon davon, dass er den Grund für die Sperrung beziehungsweise den Verstoß erkannt hat und dass Maßnahmen ergriffen wurden, um erneute Verletzungen in Zukunft auszuschließen, steigen die Chancen, dass Amazon das Konto wieder entsperrt. Dazu sollte ein sog. Maßnahmenplan vorgelegt werden, der vorstehende Angaben begründet darlegt.

Dabei ist zu beachten, dass Amazon dieses Verfahren nicht zum Zweck einer Ermittlung eingerichtet hat, ob die Sperrung tatsächlich gerechtfertigt war. Es geht nicht darum, der Ursache des Problems auf den Grund zu gehen oder die Schuld beziehungsweise Unschuld des Kontoinhabers festzustellen. Es geht lediglich darum, Amazon davon zu überzeugen, dass zukünftig im Zusammenhang mit dem Verkäuferkonto keine erneuten Verstöße mehr auftreten werden. Gelingt dies, so wird Amazon das Amazon-Verkäuferkonto wieder entsperren.

Insofern ist es in diesem Verfahren wenig ratsam, seine Unschuld zu beteuern, selbst dann, wenn die Amazon-Verkäuferkonto-Sperrung ungerechtfertigt ist. Auch sollte nicht die Diskussion begonnen werden, wieso weshalb warum die Sperrung ungerechtfertigt gewesen sei. Diese Diskussion ist zu führen, wenn die Entsperrung rechtlich erzwungen werden soll, nicht aber zum Zeitpunkt des Amazon-Verfahrens.

Empfehlung: Besonnenheit im Amazonverfahren

Es ist nachvollziehbar, dass die Sperrung des Verkäuferkontos mit erheblichem Ärger verbunden ist. Oftmals basiert die Sperrung darauf, dass ein Verhalten durch einen Algorithmus als betrügerisch eingeordnet wurde, obwohl lediglich die Kontoverbindung oder E-Mail-Adresse gewechselt wurde oder Ähnliches. Dennoch ist im Amazon-Verfahren Besonnenheit geboten.

Ein Konto kann am einfachsten und schnellsten durch Amazon selbst entsperrt werden. Die Ansprache sollte beherrscht und gelassen erfolgen, um eine Ablehnung der Entsperrung zu vermeiden. Amazon prüft das Anliegen kein zweites Mal. Wird also im Prüfungsverfahren entschieden, dass an der Sperrung festgehalten wird, hat sich der Fall für Amazon erledigt und der Verkäufer wird ohne rechtlichen Druck die Plattform nicht mehr nutzen können.

Zur Vermeidung einer endgültig ablehnenden Entscheidung empfiehlt sich eine genaue Prüfung, ob der Grund für die Sperrung erkannt und überzeugende Gründe dargelegt wurden, um eine Entsperrung zu bewirken. Notfalls sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Prüfung des Grundes für die Sperrung. Wird der Grund nicht erkannt, gehen ergriffene Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Verstöße ins Leere. Dann wird auch der Maßnahmenplan Amazon nicht davon überzeugen, dass der Verkäufer dem Unternehmen auch in Zukunft „keinen Ärger“ mehr bereite.

Schriftliche Kontaktaufnahme

Sobald die Ursache für die Sperrung ermittelt und ein Maßnahmenplan erstellt ist, kann schriftlich mit der Niederlassung Amazons in München Kontakt aufgenommen werden. Die Adresse ist dem Impressum auf amazon.de zu entnehmen:

Ist keine Eile geboten, so empfiehlt sich zuallererst der Weg über das Amazon-Verfahren. Dies erfordert zunächst eine eindringliche Prüfung hinsichtlich des Grundes der Sperrung. Sind Gründe umfassend recherchiert, kann Amazon ein Maßnahmenplan vorgelegt werden. Daraus muss hervorgehen, dass der Amazon-Verkäufer Einsicht zeigt, den Verstoß ernst nimmt, bereits Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße ergriffen hat und in Zukunft alles unternehmen wird, um weitere Verstöße zu verhindern. Mit Amazon sollte zum Zeitpunkt des Amazon-Verfahrens nicht diskutiert werden, da dies die Wahrscheinlichkeit einer Entsperrung verringert. Die Chancen für eine Entsperrung steigen hingegen, wenn das Anschrieben von Besonnenheit und Einsicht geprägt ist. Scheitert das Amazon-Verfahren, kann der Amazon-Verkäufer immer noch auf sein Recht bestehen und eine Entsperrung erzwingen.

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Gegen Marken-, urheberrechts- und sonstige Beschwerden vorgehen

Wenn die Kontosperrung auf Beschwerden Dritter zum Beispiel wegen vermeintlich urheberrechts- oder markenrechtsverletzender Angebote oder  auf Beschwerden von Kunden beruhen, sollte man unmittelbar dagegen vorgehen. Dazu ist es zunächst notwendig, in Erfahrung zu bringen, welchen Inhalt die betreffenden Beschwerden hatten und wer sie gegenüber Amazon geäußert hat. Was viele nicht wissen: Amazon muss dem betroffenen Händler als Nebenpflicht  aus dem bestehenden Vertragsverhältnis bzw. gemäß § 242 BGB darüber Auskunft erteilen. Diese Verpflichtung ignoriert Amazon allerdings häufig oder man beruft sich auf den Datenschutz. Hiergegen kann man sich wehren und Amazon gerichtlich auf eine Auskunftserteilung in Anspruch nehmen.

Gerichtliche Schritte gegen Amazon

Bestimmtes Anschreiben

Geht der Versuch im Amazon-Verfahren fehl, kann Amazon in einem weiteren Schreiben bestimmter aufgefordert werden, das Konto zu entsperren, Angebote wiedereinzustellen und die Verfügungsgewalt über das Konto-Guthaben wieder einzuräumen. Werde Amazon nicht zeitnah tätig, sehe man sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Bleibt auch dieses Anschreiben erfolglos, kann der Weg zu den Gerichten eingeschlagen werden.

Bleibt das Amazon-Verfahren erfolglos oder besteht an dessen Durchführung kein Interesse, kann ein eindringliches Schreiben unter Aufforderung der Entsperrung verfasst werden. Werde Amazon nicht tätig, sehe man sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Rechtliche Durchsetzung

Besteht an einer Durchführung des Amazon-Verfahrens kein Interesse, ist das Verfahren  gescheitert oder reagiert das Unternehmen auf das bestimmte Anschreiben nicht (alsbald), kann eine Entsperrung des Amazonkontos rechtlich erzwungen werden. Ist Eile geboten, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Anderenfalls kann Klage vor Gericht erhoben werden.

Hintergrund: Darf Amazon überhaupt Konten sperren?

Sperrt Amazon Verkäufer-Konten, so ist dies nicht grundsätzlich unzulässig. Dies ergibt sich aus der Vertragsautonomie, wonach Jedermann grundsätzlich frei ist, sich seinen Vertragspartner auszusuchen. So ist das Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtet, Jedermann die Nutzung des „Marketplace“ zu gestatten.

Diesem Recht steht allerdings das Nutzungsrecht des Konto-Inhabers gegenüber. So schließt Amazon mit seinen „Marketplace“-Verkäufern einen Nutzungsvertrag. Dadurch räumt Amazon den Händlern das Recht ein, die Plattform für den Verkauf von Produkten nutzen zu dürfen. Sperrt Amazon ein Konto, kommt das Unternehmen grundsätzlich seiner Verpflichtung nicht nach, die vertraglich geschuldete Nutzung zu ermöglichen.

Für Nutzungsverträge gelten Kündigungsfristen. Besteht kein wichtiger Grund, der es Amazon unzumutbar macht, dem Kontoinhaber auch weiterhin die Nutzung zu ermöglichen, ist Amazon an die Kündigungsfrist gebunden. Sperrt Amazon das Konto nun aber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ist dies unzulässig.

Demgegenüber ist die Sperrung eines Amazonkontos allerdings zulässig, wenn sie durch wichtige Gründe gerechtfertigt ist. Verstößt der Verkäufer im Rahmen seines Angebotes gegen die Richtlinien Amazons oder gegen geltendes Recht, besteht ein wichtiger Grund, der zur Sperrung berechtigt.

Amazon darf Amazon-Verkäuferkonten ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist nur sperren, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen. Hält ein Amazon-Verkäufer gesetzliche Standards nicht ein oder verletzt er gewerbliche Schutzrechte, so darf Amazon grundsätzlich sein Amazonkonto sperren.

Möglichkeit, eine Entsperrung zu erzwingen

Nach unserer Ansicht, der das Landgerichts Hildesheim (LG Hildesheim, Beschluss v. 26.6.2019, Az. 3 O 179/19, nicht rechtskräftig, hier als PDF abrufbar) im Ergebnis folgte, muss Amazon eine ungerechtfertigte Sperrung wieder entsperren. Wir berichteten bereits. Das Gericht leitet das Recht zur Entsperrung daraus ab, dass der Konto-Inhaber eine besitzähnliche Rechtsposition an seinem Konto im Sinne der §§ 854 ff. BGB innehabe.

Werde dem Konto-Inhaber das Konto ohne rechtfertigenden Grund und gegen seinen Willen entzogen, könne grundsätzlich Wiedereinräumung verlangt werden. Das Landgericht verpflichtete Amazon dazu, es zu unterlassen, das Konto zu deaktivieren und/oder Angebote von der Amazon-Internetseite zu entfernen und/oder Guthaben der Kontoinhaberin einzubehalten.

Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Amazon sie noch mit einem Widerspruch angreifen kann, doch zeigt sie eine erste rechtliche Tendenz auf.

Es ist möglich, Amazon zur Entsperrung zu zwingen. So erließ das Landgericht Hildesheim eine (noch nicht rechtskräftige) einstweilige Verfügung, vermöge dessen Amazon zur Entsperrung des betreffenden Amazon-Verkäuferkontos gezwungen wird. Das amerikanische Unternehmen habe die Angebote des Amazon-Verkäufers wiedereinzustellen und den Zugriff auf das Amazonkonto-Guthaben zu gewähren. Die Maßnahmen gegen den Amazon-Verkäufer ergreife das Unternehmen ohne rechtfertigenden Grund.

Herleitung: Rechtsgedanke der §§ 858 ff. BGB

Der Rechtsgedanke folgt aus den §§ 858 ff. BGB. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Personen: Auf der einen Seite steht der Besitzer, das heißt derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt. Auf der anderen Seite steht derjenige, der die Sache dem Besitzer wegnimmt. Wird dem Besitzer nun die Sache gegen seinen Willen weggenommen, so spricht man von verbotener Eigenmacht. Verbotener Eigenmacht darf sich der Besitzer erwehren, § 859 BGB. Bei dem Rechtsgedanken der §§ 858 ff. BGB kommt es aber grundsätzlich nicht darauf an, ob dem Wegnehmenden etwa das Recht zusteht, die Herausgabe der Sache verlangen zu dürfen:

Beispiel: Der Mieter besitzt die Mietsache. Er darf über das Mietobjekt tatsächlich verfügen. Zahlt der Mieter nun seine Miete nicht, steht dem Vermieter grundsätzlich ein Kündigungsgrund zu (wichtiger Grund). Er darf Herausgabe der Mietsache verlangen. Der Vermieter müsste nun das von der Rechtsordnung vorgesehene Verfahren einschlagen, um die Herausgabe des Mietobjekts zu erzwingen, wenn der Mieter die Herausgabe verweigert.

Entzieht der Vermieter dem Mieter nun das Mietobjekt gegen seinen Willen (verbotene Eigenmacht), darf sich der Mieter dieser Entziehung aus seinem Besitzrecht erwehren; der Vermieter greift rechtswidrig in das Besitzrecht des Mieters ein. Aus diesem Besitzrecht heraus darf der Mieter gegenüber dem Vermieter Wiedereinräumung der Mietsache verlangen.

Dahinter steht der Gedanke, dass der Berechtigte (z. B. der Vermieter) seinen Anspruch nicht eigenhändig durchsetzen soll. Seinen Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes soll der Berechtigte vor den Gerichten einfordern; er soll sich den Besitz nicht durch Gewalt nehmen; das Gewaltmonopol liegt beim Staat.

Übertragen auf die Konto-Sperrung bedeutet das, dass Amazon das Amazon-Verkäuferkonto nicht einseitig und gegen den Willen des Kontoinhabers sperren darf. Will das Unternehmen das Nutzungsrecht entziehen, so muss es den Rechtsweg vor den Gerichten beschreiten. Anderenfalls begeht das Unternehmen verbotene Eigenmacht, derer sich der Kontoinhaber erwehren darf.

Der Rechtsgedanke, den das Landgericht Hildesheim für eine Entsperrung heranzieht, ist den §§ 858 ff. BGB zu entnehmen. Danach soll Besitz im Wege des dafür vorgesehenen Verfahrens entzogen werden. Wird der Besitz dem Besitzer aber durch sog. verbotene Eigenmacht entzogen, darf er sich der Entziehung erwehren. Dieser Gedanke lässt sich auf die Sperrung des Amazon-Verkäuferkontos übertragen: Entzieht Amazon das Amazon-Verkäuferkonto gegen den Willen des Amazon-Verkäufers, darf sich der Amazon-Verkäufer der Entziehung erwehren. 

Zudem: Vertragsklausel unzulässig

Ferner erklärt das LG Hildesheim die von Amazon verwendete Vertragsklausel Ziffer 3 des „AMAZON SERVICES EUROPE BUSINESS SOLUTIONS VERTRAGS“ für unzulässig. Die Ziffer regelt das Recht von Amazon, den Vertrag jederzeit und ohne Grund kündigen oder aussetzen zu können. Diese Klausel benachteilige den Verkäufer unangemessen, sodass sie einer Inhaltskontrolle im Sinne des § 307 BGB nicht standhalte.

Die von Amazon verwendete Vertragsklausel, auf die das Unternehmen sein Recht zur Kontosperrung ohne Grund stützt, ist nach Ansicht des Landgerichts Hildesheim unzulässig.

Fazit

Der Sperrung seines Amazon-Verkäuferkontos braucht der Kontoinhaber nicht mehr tatenlos zuzusehen. Grundsätzlich kann er das amerikanische Unternehmen dazu verpflichten, das Amazon-Verkäuferkonto wieder zu entsperren, ihm wieder Zugriff auf sein Amazon-Kontoguthaben zu gewähren und Schadensersatz zu leisten. Dies kann gerichtlich durch einstweilige Verfügung oder Klage durchgesetzt werden. Ist es hingegen nicht eilig, kann zunächst versucht werden, im Wege des Amazon-Verfahrens eine Entsperrung zu bewirken. Schlägt das Amazon-Verfahren aber fehl, sollten Amazon-Verkäufer auf ihrem Recht zur Nutzung des Amazon-Verkäuferkontos bestehen.

Unsere Leistungen zum Thema Amazon-Verkäuferkonto entsperren

  • Beratung zur Vermeidung von Konto-Sperren
  • Ermittlung des Grundes für eine Sperre
  • Rechtliche Beratung und Begleitung im „Amazon-Verfahren“
  • Gerichtliche Durchsetzung der Entsperrung
  • Gerichtliche Durchsetzung der Wiedereinräumung der Verfügungsgewalt über das Konto-Guthaben
  • Gerichtliche Durchsetzung der Wiedereinstellung der Angebote
  • Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz

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