Werbung, Preise, Produktgestaltung, Vertrieb: Fast jede unternehmerische Entscheidung berührt das Wettbewerbsrecht – und die Konkurrenz schaut genau hin.
Wer unlauter handelt, riskiert Abmahnung und einstweilige Verfügung; wer unlauter behandelt wird, muss das nicht hinnehmen. LHR vertritt auf beiden Seiten des Spielfelds: Wir setzen Ansprüche gegen unlautere Wettbewerber konsequent durch und verteidigen Unternehmen gegen unberechtigte Abmahnungen – mit der Erfahrung aus hunderten UWG-Verfahren und als Autoren des Praxishandbuchs „Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht".
Übersicht
- Was das Wettbewerbsrecht regelt
- Aktuelle Brennpunkte des Lauterkeitsrechts
- Abmahnung erhalten – was jetzt zählt
- Ansprüche gegen unlautere Wettbewerber durchsetzen
- Kartellrecht: der Ordnungsrahmen des Wettbewerbs
- Unsere Leistungen im Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Häufige Fragen
- Ich habe eine UWG-Abmahnung erhalten – was sollte ich zuerst tun?
- Ein Wettbewerber wirbt irreführend – wie schnell kann ich dagegen vorgehen?
- Was kostet das Vorgehen gegen einen Wettbewerber?
- Ein Konkurrent kopiert unser Produkt – können wir uns wehren?
- Wir vermuten gekaufte Negativ-Bewertungen durch die Konkurrenz – was geht?
- Fazit
Werbung, Preise, Produktgestaltung, Vertrieb: Fast jede unternehmerische Entscheidung berührt das Wettbewerbsrecht – und die Konkurrenz schaut genau hin.
Wer unlauter handelt, riskiert Abmahnung und einstweilige Verfügung; wer unlauter behandelt wird, muss das nicht hinnehmen. LHR vertritt auf beiden Seiten des Spielfelds: Wir setzen Ansprüche gegen unlautere Wettbewerber konsequent durch und verteidigen Unternehmen gegen unberechtigte Abmahnungen – mit der Erfahrung aus hunderten UWG-Verfahren und als Autoren des Praxishandbuchs „Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht“.
Wettbewerbsrechtliches Anliegen? Sprechen Sie uns an.
Ob Angriff oder Verteidigung: Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich, 7 Tage die Woche: 0221 / 2716733-0.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Direkt zu: Abmahnungen & einstweilige Verfügungen abwehren.
Was das Wettbewerbsrecht regelt
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Unlauter und damit angreifbar sind insbesondere irreführende Werbung (falsche oder zur Täuschung geeignete Angaben über Produkte, Preise oder das Unternehmen), die Herabsetzung von Mitbewerbern und unwahre Tatsachenbehauptungen über deren Angebote, die gezielte Behinderung von Konkurrenten, die vermeidbare Nachahmung fremder Produkte und Kennzeichen, aggressive geschäftliche Handlungen sowie Verstöße gegen Marktverhaltensregeln – von der Preisangabenverordnung über Kennzeichnungspflichten bis zum Heilmittelwerberecht. Die Durchsetzung erfolgt typischerweise über die Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und – wegen der kurzen Dringlichkeitsfristen – über die einstweilige Verfügung.
Aktuelle Brennpunkte des Lauterkeitsrechts
- Greenwashing und Umweltwerbung: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ stehen unter verschärfter Kontrolle – die europäische EmpCo-Richtlinie bringt neue, konkrete Verbote. Ausführlich: EmpCo-Richtlinie: Neue Verbote für Umweltwerbung.
- Fake-Bewertungen und gekaufte Rezensionen: Gefälschte Kundenbewertungen – ob für das eigene Unternehmen gekauft oder gegen Wettbewerber eingesetzt – sind unlauter und angreifbar. Betroffene Unternehmen starten mit dem LHR-Bewertungs-Check.
- Influencer-Marketing und Schleichwerbung: fehlende Werbekennzeichnung, getarnte Kooperationen und irreführende Produktversprechen in Social Media.
- Preiswerbung: Streichpreise, Rabattaktionen und Grundpreisangaben nach der reformierten Preisangabenverordnung – ein Dauerbrenner der Abmahnpraxis im E-Commerce.
- Plattform-Konflikte: unberechtigte Markenbeschwerden, Bewertungsmanipulation und Kontosperrungen auf Marktplätzen – dazu unsere Spezialseite Amazon-Verkäuferkonto gesperrt – was tun?
Abmahnung erhalten – was jetzt zählt
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ernst, aber kein Grund zur Panik – und erst recht kein Grund, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben: Sie bindet lebenslang unter Vertragsstrafe und ist häufig zu weit gefasst. Wir prüfen kurzfristig, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob der Abmahnende überhaupt anspruchsberechtigt ist (das Gesetz hat missbräuchlichen Abmahnungen Riegel vorgeschoben) und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die Verteidigung im Verfügungsverfahren der bessere Weg ist. Alles Weitere: Abmahnungen & einstweilige Verfügungen abwehren.
Ansprüche gegen unlautere Wettbewerber durchsetzen
Wenn Konkurrenten mit irreführender Werbung, herabsetzenden Behauptungen, Produktnachahmungen oder Fake-Bewertungen auf Ihre Kosten Geschäfte machen, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch: Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz – außergerichtlich per Abmahnung und gerichtlich im Eil- und Hauptsacheverfahren. Wie das strategisch richtig geht, haben unsere Anwälte im Praxishandbuch „Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht“ beschrieben – das Wissen, das wir täglich für unsere Mandanten einsetzen. Bei Produktnachahmungen prüfen wir zugleich flankierende Schutzrechte: Ein eingetragenes Kennzeichen macht die Rechtsdurchsetzung oft deutlich schlagkräftiger – ob Ihr Zeichen noch frei ist, prüfen Sie direkt auf lhr-markenservice.de.
Kartellrecht: der Ordnungsrahmen des Wettbewerbs
Während das UWG einzelne geschäftliche Handlungen prüft, schützt das Kartellrecht (GWB) den Wettbewerb als Institution: Das Kartellverbot untersagt wettbewerbsbeschränkende Absprachen, die Fusionskontrolle verhindert marktbeherrschende Zusammenschlüsse, und die Missbrauchsaufsicht setzt marktstarken Unternehmen Grenzen. Für den Mittelstand ist das Kartellrecht keineswegs nur Risiko: Es schützt vor Diskriminierung und Behinderung durch marktmächtige Anbieter und Plattformen – und eröffnet etwa über Kooperationen Spielräume, die wir rechtssicher gestalten.
Unsere Leistungen im Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Durchsetzung von UWG-Ansprüchen: Abmahnung, einstweilige Verfügung, Hauptsacheverfahren, Schadensersatz
- Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen, Schutzschriften, modifizierte Unterlassungserklärungen
- Prüfung von Werbekampagnen, Preiswerbung und Produktauslobungen auf Irreführung vor Veröffentlichung
- Vorgehen gegen Fake-Bewertungen und Bewertungsmanipulation (Einstieg: LHR-Bewertungs-Check)
- Nachahmungsschutz (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz), flankiert durch Kennzeichenrechte (LHR-Markenservice)
- Freischaltung gesperrter Amazon-Verkäuferkonten und Plattform-Konflikte
- Beratung zu Umweltwerbung und Green Claims
- Kartellrechtliche Beratung: Vertriebssysteme, Kooperationen, Missbrauchs- und Diskriminierungsfälle
Häufige Fragen
Ich habe eine UWG-Abmahnung erhalten – was sollte ich zuerst tun?
Frist notieren, nichts unterschreiben, nicht selbst beim Gegner anrufen – und die Abmahnung kurzfristig anwaltlich prüfen lassen. Häufig ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder der Anspruch insgesamt angreifbar.
Ein Wettbewerber wirbt irreführend – wie schnell kann ich dagegen vorgehen?
Sehr schnell: Nach Abmahnung mit kurzer Frist ist die einstweilige Verfügung oft binnen weniger Tage zu erwirken. Voraussetzung ist zügiges Handeln, denn mit Zuwarten geht die Dringlichkeit verloren.
Was kostet das Vorgehen gegen einen Wettbewerber?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert; bei berechtigten Ansprüchen muss der Gegner die Abmahnkosten in der Regel erstatten. Wir legen die Kosten vor Beauftragung transparent offen (siehe Kosten und Vergütung).
Ein Konkurrent kopiert unser Produkt – können wir uns wehren?
Häufig ja: über den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen vermeidbare Herkunftstäuschung und Rufausbeutung – und noch wirksamer, wenn Marken- oder Designrechte bestehen. Fehlen solche Rechte, lohnt die Anmeldung oft auch jetzt noch.
Wir vermuten gekaufte Negativ-Bewertungen durch die Konkurrenz – was geht?
Gefälschte Bewertungen sind unlauter: Neben der Löschung über die Plattform kommen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche direkt gegen den Wettbewerber in Betracht. Erste Einschätzung kostenlos über den Bewertungs-Check.
Fazit
Fairer Wettbewerb ist kein Selbstläufer – er wird durchgesetzt. Ob Sie angreifen oder sich verteidigen: Entscheidend sind Geschwindigkeit, Präzision und Verhandlungsstärke. Dafür stehen wir.
Unverbindliche Ersteinschätzung – 7 Tage die Woche erreichbar: