Übersicht
- Was ist eine Marke – und was lässt sich schützen?
- Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Registrierung?
- Marke anmelden: So gehen wir vor
- Abmahnung im Markenrecht erhalten – was tun?
- Markenverletzungen konsequent durchsetzen
- Markenpflege: Schutz endet nicht mit der Eintragung
- Unsere Leistungen im Markenrecht
- Häufige Fragen zum Markenrecht
- Fazit
Eine starke Marke ist oft das wertvollste Wirtschaftsgut eines Unternehmens – und zugleich das angreifbarste: Nachahmer, Trittbrettfahrer und kollidierende Neuanmeldungen gefährden, was über Jahre aufgebaut wurde. LHR ist die Kanzlei für „Marken, Medien, Reputation“: Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz begleiten Ihre Marke über ihren gesamten Lebenszyklus – von der Recherche über die Anmeldung bei DPMA, EUIPO und WIPO bis zur konsequenten Durchsetzung gegen Verletzer im In- und Ausland.
Markenrechtliches Anliegen? Sprechen Sie uns an.
Ob Anmeldung, Abmahnung oder Markenverletzung: Wir geben Ihnen kurzfristig eine ehrliche Ersteinschätzung – unverbindlich und auf den Punkt. Telefon 0221 / 2716733-0, sieben Tage die Woche.
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Was ist eine Marke – und was lässt sich schützen?
Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens und unterscheidet sie von denen der Konkurrenz. Schutzfähig sind alle Zeichen, die diese Unterscheidungsfunktion erfüllen – seit der Markenrechtsmodernisierung 2019 müssen sie nicht einmal mehr grafisch darstellbar sein. Zu den wichtigsten Markenformen zählen heute:
- Wortmarken und Bildmarken (einschließlich kombinierter Wort-/Bildmarken) – die mit Abstand häufigsten Formen,
- dreidimensionale Marken wie Produkt- und Verpackungsformen,
- Farbmarken und Positionsmarken,
- Klangmarken, Bewegungs-, Multimedia- und Hologrammmarken – seit 2019 unmittelbar als Datei darstellbar,
- sowie die Gewährleistungsmarke als Gütesiegel-Instrument für neutrale Zertifizierer.
Markenschutz entsteht in der Regel durch Eintragung in das Register (Registermarke), daneben durch Benutzung mit Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke) oder notorische Bekanntheit. Das Markengesetz schützt außerdem Unternehmenskennzeichen – also Name, Firma oder besondere Geschäftsbezeichnung – und Werktitel von Druckschriften, Filmen, Software oder vergleichbaren Werken; dieser Schutz entsteht bereits mit der Benutzungsaufnahme.
Der Inhaber einer Marke kann Dritten die Nutzung verwechslungsfähiger Zeichen untersagen und bei Verletzungen Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz verlangen – bis hin zu Rückruf und Vernichtung rechtsverletzender Ware.
Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Registrierung?
Eine der wichtigsten strategischen Weichenstellungen ist die Wahl des Schutzgebiets: Die deutsche Marke (DPMA) ist der kosteneffiziente Einstieg für den Heimatmarkt. Die Unionsmarke (EUIPO) deckt mit einer einzigen Anmeldung alle EU-Mitgliedstaaten ab – trägt dafür aber auch ein höheres Kollisionsrisiko, weil ältere Rechte aus jedem Mitgliedstaat entgegenstehen können. Über die internationale Registrierung (WIPO, Madrider System) lässt sich der Schutz gezielt auf weitere Märkte wie die USA, das Vereinigte Königreich, die Schweiz oder China erstrecken.
Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Ihren Märkten, Ihrer Expansionsplanung und Ihrem Budget ab – genau das gehört zu unserer Beratung. International arbeiten wir mit bewährten Partnerkanzleien in den Zielmärkten zusammen; insbesondere für US-amerikanische Unternehmen sind wir regelmäßig erste Anlaufstelle für die Wahrung ihrer Markenrechte im europäischen Raum.
Marke anmelden: So gehen wir vor
Die Ämter prüfen bei der Anmeldung nicht, ob Ihre Marke ältere Rechte Dritter verletzt – wer ohne Recherche anmeldet, riskiert Widerspruch, Abmahnung und im schlimmsten Fall ein teures Rebranding nach erfolgreichem Marktstart. Unsere Anmeldestrategie umfasst deshalb:
- Markenrecherche: Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche in den relevanten Registern, bevor Geld in Design, Domains und Werbung fließt.
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Die Nizza-Klassen so zuschneiden, dass die Marke heute passt und morgen noch Luft für Ihre Entwicklung lässt – zu eng schützt nicht, zu breit provoziert Widersprüche und Verfallsrisiken.
- Anmeldung und Verfahrensbegleitung: bei DPMA, EUIPO oder WIPO, einschließlich der Reaktion auf Beanstandungen und Widersprüche.
- Überwachung: Kollisionsüberwachung nach der Eintragung, damit Sie von verwechslungsfähigen Neuanmeldungen erfahren, solange ein Widerspruch noch das einfachste Mittel ist.
Einen schnellen Einstieg bietet der von LHR betriebene LHR-Markenservice: Dort finden Sie kompakte Informationen rund um das Thema Marke anmelden und können prüfen, ob Ihr Wunschzeichen noch frei ist.
Abmahnung im Markenrecht erhalten – was tun?
Markenrechtliche Abmahnungen kommen meist mit kurzer Frist, vorformulierter Unterlassungserklärung und empfindlicher Kostennote. Zwei Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden: die Abmahnung ignorieren (dann droht die einstweilige Verfügung) – und die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben (sie ist häufig zu weit gefasst und bindet Sie lebenslang unter Vertragsstrafe). Wir prüfen kurzfristig, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen: Oft fehlt es an der Verwechslungsgefahr, die abmahnende Marke wird nicht rechtserhaltend benutzt oder ist löschungsreif – dann wird aus der Verteidigung ein Gegenangriff. Ausführlich dazu: Abmahnung im Markenrecht.
Markenverletzungen konsequent durchsetzen
Wenn Dritte Ihre Marke verletzen – durch verwechslungsfähige Zeichen, Plagiate oder Trittbrettfahrer-Angebote auf Online-Marktplätzen –, setzen wir Ihre Rechte zeitnah und konsequent durch: von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zum Hauptsacheverfahren, flankiert durch Plattform-Beschwerden (etwa Amazon-Markenbeschwerden und Takedown-Verfahren), Grenzbeschlagnahme über den Zoll bei Produktpiraterie und die internationale Rechtsverfolgung in Ihren Zielmärkten. Ein bekanntes Beispiel unserer Arbeit: Auf einen Löschungsantrag von LHR verzichtete die FIFA 2014 auf sämtliche Dienstleistungen der Marke „Fan Fest“ – Public Viewings konnten seither unter diesem Namen stattfinden, ohne dass der Weltfußballverband Markenrechte geltend machen konnte. Weitere Verfahren finden Sie unter unsere Erfolge.
Markenpflege: Schutz endet nicht mit der Eintragung
Eine eingetragene Marke will gepflegt werden: Wird sie fünf Jahre lang nicht rechtserhaltend benutzt, kann jeder Dritte ihren Verfall beantragen. Wir beraten zur benutzungssichernden Verwendung, gestalten Lizenzverträge und Abgrenzungsvereinbarungen, verwalten Ihr Markenportfolio strategisch und sorgen für rechtzeitige Verlängerungen – damit Ihre Marke ein Vermögenswert bleibt.
Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, verantwortet bei LHR den Bereich Markenrecht: „Marken kennzeichnen die Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens und zählen zu seinen wertvollsten Vermögenswerten. Sie zu entwickeln, zu schützen und konsequent zu verteidigen ist unsere Aufgabe – gerne auch für Sie.“
Unsere Leistungen im Markenrecht
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen und Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung bei DPMA, EUIPO und WIPO (inkl. LHR-Markenservice)
- Start-up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten, Kollisionsüberwachung
- Rechtserhaltende Benutzung von Marken
- Lizenzverträge, Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen
- Verfolgung von Markenrechtsverstößen im In- und Ausland, Grenzbeschlagnahme, Plattform-Takedowns
- Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen
- Widerspruchs-, Löschungs- und Verfallsverfahren
Häufige Fragen zum Markenrecht
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Amtsgebühren beginnen beim DPMA bei 290 € (elektronische Anmeldung, bis zu drei Klassen) und beim EUIPO bei 850 € (eine Klasse). Hinzu kommt das Anwaltshonorar für Recherche, Verzeichnis und Verfahrensbegleitung – transparent und planbar; Einzelheiten besprechen wir vorab (siehe auch Kosten und Vergütung). Einen schnellen, transparenten Einstieg in die Anmeldung bietet der LHR-Markenservice.
Wie lange dauert es, bis meine Marke eingetragen ist?
Beim DPMA vergehen je nach Auslastung und Beanstandungen typischerweise einige Monate; eine beschleunigte Prüfung ist gegen Zusatzgebühr möglich. Der Schutz wirkt nach der Eintragung auf den Anmeldetag zurück – früh anmelden lohnt sich also.
Muss ich vor der Anmeldung wirklich recherchieren?
Dringend ja. Die Ämter prüfen ältere Rechte Dritter nicht – kollidiert Ihre Marke, drohen Widerspruch, Abmahnung und Schadensersatz, oft erst nach dem Marktstart, wenn Logo, Verpackung und Domain längst bezahlt sind.
Wie lange gilt eine eingetragene Marke?
Zehn Jahre ab dem Anmeldetag – und sie kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Voraussetzung für dauerhaften Bestand ist die rechtserhaltende Benutzung nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist.
Ich habe eine markenrechtliche Abmahnung erhalten – was sollte ich zuerst tun?
Frist notieren, nichts unterschreiben, nicht selbst beim Gegner anrufen – und die Abmahnung kurzfristig anwaltlich prüfen lassen. Häufig lässt sich die Unterlassungserklärung modifizieren oder der Anspruch insgesamt abwehren.
Fazit
Markenschutz ist kein einmaliger Verwaltungsakt, sondern eine Strategie: richtig anmelden, lückenlos überwachen, konsequent durchsetzen. Wir übernehmen das für Sie – pragmatisch, durchsetzungsstark und mit der Erfahrung aus vielen hundert Markenverfahren.
Unverbindliche Ersteinschätzung – 7 Tage die Woche erreichbar:
Oder direkt zur Markenanmeldung: lhr-markenservice.de