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Entfernung von Einträgen bei Creditreform oder SCHUFA

Wir helfen Ihnen dabei, rechtswidrige Creditreform oder SCHUFA-Einträge löschen zu lassen.

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Creditreform oder SCHUFA-Eintrag löschen lassen: Wir helfen Ihnen!

Es gibt zahlreiche Mythen im Alltag, die jeder kennt. Zum Beispiel das Gerücht, dass der GEZ-Kontrolleur nach dreimaligem Besuch in die Wohnung gelassen werden müsse oder den Irrglauben, dass Eltern für ihre Kinder hafteten oder der eiserne „Rechtssatz“, dass derjenige, der mit seinem Auto einem anderen hinten drauf fährt, immer „schuld“ sei.

Eine dieser unausrottbaren Legenden ist auch, dass die Creditreform (das gleiche gilt für die berühmt-berüchtigte SCHUFA) eine gemeinnützige Einrichtung oder sogar eine staatliche Stelle sei, die sich in den Dienst der Menschen stellt, um Daten zu sammeln, um diese dann selbstlos in Gestalt einer Bonitätsauskunft Interessierten zur Verfügung zu stellen.

Tatsächlich handelt es sich um private Unternehmen, deren Tätigkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 31 BDSG (Scoring), unterliegt. Für Betroffene bedeutet das: Sie haben klare Rechte (u. a. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Beschwerde) – und diese lassen sich durchsetzen.

Wer oder was ist die Creditreform/SCHUFA?

Creditreform wurde am 9. März 1879 in Mainz von einer Gruppe von 25 kleinen Gewerbetreibenden und Händlern als Verein Barzahlung Mainz gegründet. Ziel der Vereinigung war es, keinem Kunden mehr Kredit zu geben, der einem Vereinsmitglied etwas schuldet. Kurz nach der Gründung gab es in Deutschland 15 voneinander unabhängige Vereine nach der gleichen Idee, die sich 1883 unter der Dachorganisation Verband der Vereine Creditreform e. V. (VVC) zusammenschlossen.

Heute ist Creditreform eine der größten Wirtschaftsauskunfteien mit 167 Geschäftsstellen und 155.000 Mitgliedern in Europa.

Die Creditreform ist keine Behörde

Und weil die Creditreform oder die SCHUFA sich so aufopfernd um das Informationsbedürfnis der Bürger kümmert, so denken viele, wird das auch alles schon seine Richtigkeit haben.

Auch wenn die Creditreform oder die SCHUFA als Inkassostelle auftritt, denken viele, dass es sich dabei um eine Behörde handeln könnte, bei der „Widerspruch zwecklos“ ist und es nichts bringt, die Creditreform oder die SCHUFA aufzufordern, falsche Einträge zu löschen.

Dies liegt wahrscheinlich nicht zuletzt an der sehr langen Tradition der „Vereinigung“, die bis ins späte 19. Jahrhundert zurückreicht und, wie bereits erwähnt, damals unter dem Namen „Verein Barzahlung Mainz“ mit dem Ziel gegründet wurde, keinem Kunden mehr Kredit zu geben, der einem Vereinsmitglied etwas schuldete.

Die Creditreform hat nicht immer Recht

Wenn in den Datenbanken mal etwas Falsches steht, trauen sich Betroffene – eingeschüchtert durch die negativen Folgen einer schlechten Bonitätsauskunft – oft nicht, ihre Rechte über eine bloße höfliche Bitte zur Änderung der Daten hinaus effektiv wahrzunehmen. Auch wenn die Creditreform oder die SCHUFA als Inkassostellen auftreten, denken viele, dass es sich dabei um eine Behörde handeln könnte, bei der „Widerspruch zwecklos“ ist und es nichts bringt, die Creditreform oder die SCHUFA aufzufordern, falsche Einträge zu löschen.

Meist antwortet die Creditreform mit einem Formschreiben, in dem sie darauf hinweist, grundsätzlich auch ohne Einwilligung des Betroffenen Daten speichern zu dürfen. Vereinzelt wird nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen „leider eine falsche Zuordnung“ festgestellt, die dann umgehend gelöscht worden sei. Zu den unrichtig gespeicherten Daten äußert sich die Creditreform dabei nicht. Unternehmen, die sich gegen ungerechtfertigte Einträge zur Wehr setzen, stoßen in aller Regel auf taube Ohren.

Wichtig: Sie müssen keine „Ersatzdaten“ liefern, um eine Löschung zu verlangen. Es genügt, Unrichtigkeiten substantiiert zu rügen. Die Auskunftei muss die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung belegen und unrichtige oder unzulässig gespeicherte Daten berichtigen oder löschen.

Die Creditreform ist nicht „gemeinnützig“

Mittlerweile besteht die Creditreform aus einer ganzen Gruppe von gewöhnlichen privatrechtlichen Dienstleistern, die – wie andere Wirtschaftsunternehmen auch – natürlich grundsätzlich völlig legitim nach Gewinnmaximierung streben.

Hauptgeschäftsfeld von Auskunfteien ist neben dem Inkasso das Bereitstellen von Bonitätsinformationen zu Unternehmen und Privatpersonen.

Die Creditreform hat Gesetze zu beachten

Ein Service, der der DSGVO und ergänzend dem BDSG unterliegt. Er greift erheblich in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ein. Maßgeblich sind u. a.:

  • Art. 15 DSGVO (Auskunft), Art. 16 (Berichtigung), Art. 17 (Löschung), Art. 18 (Einschränkung), Art. 21 (Widerspruch), Art. 22 (automatisierte Entscheidungen/Profiling),
  • § 31 BDSG (Scoring und Bonitätsauskünfte),
  • die aktuellen branchenweiten Verhaltensregeln („Code of Conduct“) zu Prüf- und Speicherfristen.

Die Rechtsprechung hat die Praxis zuletzt deutlich geschärft: Der EuGH hat 2023 entschieden, dass SCHUFA-Scores als automatisierte Entscheidungen gelten können, wenn sie maßgeblich für Kredit-/Vertragsentscheidungen sind (Art. 22 DSGVO). Außerdem dürfen Informationen zur Restschuldbefreiung nicht länger gespeichert werden als im öffentlichen Register (derzeit sechs Monate). Daraus ergeben sich praktische Löschungsansprüche und Ansprüche auf manuelle Überprüfung.

Welche Daten speichern Creditreform oder SCHUFA?

Personenbezogene Daten, wie Name, Geburtsdatum und -ort und Anschrift sowie u. a.:

  • Bankkonten und Kreditkarten (störungsfrei oder mit Zahlungsstörung)
  • Leasing- und Finanzierungsverträge, Darlehen, Bürgschaften
  • Mobilfunk- und Versandhandelskonten, Ratenzahlungs­geschäfte
  • Fällige, unbestrittene und mehrfach angemahnte Forderungen sowie titulierte Forderungen
  • Anfragedaten (z. B. Kredit-/Konditionsanfragen)
  • Vertragsdaten (störungsfreie Verträge/Konten)
  • „Voranschriften“/weitere Anschriften zur Identifizierung und Vermeidung von Verwechslungen
  • Daten aus öffentlichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnis, Insolvenzbekanntmachungen)
  • Informationen aus der Betrugsprävention, sofern Rechtsgrundlagen bestehen

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Wie lange dürfen Creditreform oder SCHUFA Daten speichern?

Die Löschfristen sind durch DSGVO-Vorgaben, Rechtsprechung und den aktuellen Code of Conduct der Auskunfteien (05/2024) konkretisiert. Die Auskunfteien dürfen Schuldnerdaten nur zeitlich begrenzt verwerten. Zusätzlich lesenswert: bezahlt ist bezahlt – zur Löschung von SCHUFA-Einträgen. Wichtigste Punkte (Auswahl):

  • Ausgeglichene Negativforderungen: Grundsätzlich 3 Jahre ab Erledigung. Neu: Vorzeitige Löschung bereits nach 18 Monaten, wenn keine weiteren Negativmerkmale vorliegen, keine Einträge im Schuldnerverzeichnis/Insolvenzbekanntmachungen bestehen und die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung beglichen wurde (sog. 100-Tage-Regel).
  • Nicht ausgeglichene, unbestrittene und fällige Forderungen: Speicherung grundsätzlich 3 Jahre ab Ersteinmeldung; die Frist kann sich bei Aktualisierungen (Statusmeldungen) entsprechend fortsetzen.
  • Restschuldbefreiung/Insolvenzpublikationen: Speicherfrist max. 6 Monate (Spiegelbild der Veröffentlichung im Register). Danach sind die Daten zu löschen; erfasste Alt-Forderungen aus dem Verfahren dürfen nicht weiter offenbart werden.
  • Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO): Speicherung höchstens wie im Verzeichnis (derzeit regelmäßig bis zu 3 Jahre), mit vorzeitiger Löschung gegen Nachweis der Registerlöschung.
  • Kredit- und Konditionsanfragen: grundsätzlich 12 Monate.
  • Störungsfreie Kredite: 3 Jahre nach Erledigung.
  • Störungsfreie Verträge/Konten (z. B. Giro, Kreditkarten): Löschung mit Meldung der Kündigung/Beendigung durch das Unternehmen.
  • Weitere Anschriften („Voranschriften“): Löschung nach 3 Jahren Inaktivität; bei weiterhin erforderlicher Identifizierung verkürzt oder verlängert je nach Erforderlichkeit.

Hinweis: Die 3-Jahres-Speicherung erledigter Negativmerkmale ist in der Rechtsprechung umstritten; obergerichtliche Entscheidungen gehen teils auseinander. Der BGH wird die Linie voraussichtlich weiter präzisieren. In geeigneten Fällen ist daher auch eine vorzeitige Löschung durchsetzbar.

Was bedeutet der Bonitätsindex?

Der Creditreform Bonitätsindex wurde 1984 eingeführt und bildet seitdem das Herzstück der Creditreform-Wirtschaftsauskunft und weiterer Auskunftsformate zur Bewertung der Unternehmensbonität.

Zusammen mit einer genauen Angabe zur Ausfallwahrscheinlichkeit soll der Bonitätsindex eine schnelle und direkte Einschätzung der Bonität – und damit der Kreditwürdigkeit – eines Kunden ermöglichen.

Creditreform entwickelt die Berechnungsmethode des Bonitätsindex nach eigenen Angaben stetig weiter. Die Weiterentwicklung berücksichtigt strukturelle Veränderungen in der deutschen Wirtschaft ebenso wie Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten in Branchen oder Rechtsformen.

Was fließt in die Bewertung des Bonitätsindexes ein?

Für die Berechnung werden zahlreiche Informationen bewertet, u. a.:

  • Krediturteil und externe Zahlungserfahrungen
  • Zahlungsweise und Negativmerkmale
  • Jahresabschlussdaten und Kapital
  • Branchen- und Regionenrisiko, Unternehmensentwicklung, Auftragslage
  • Umsatz, Rechtsform, Unternehmensalter
  • Managementerfahrung, Mitarbeiterzahl sowie Relationen (Umsatz/Mitarbeiter; Kapital/Umsatz)

Wie wird der Bonitätsindex ermittelt?

Alle bonitätsrelevanten Merkmale werden im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Analyse einzeln bewertet und zu einer Gesamtnote verdichtet. Die genaue Gewichtung ist proprietär. Rechtlich bedeutsam: Bonitätsbeurteilungen sind – soweit sie wertend sind – Meinungsäußerungen. Angreifbar sind sie aber, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen falsch sind.

Wie wirken sich die Einträge auf die Bonität aus?

Der Score ist ein Wert, der die Kreditwürdigkeit beurteilt. Er basiert auf statistisch-mathematischen Verfahren. In den Score fließen u. a. Vertragsdaten (positiv/negativ), Zahlungshistorie, titulierte Forderungen und Informationen aus öffentlichen Registern ein. Unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte bzw. titulierte Forderungen wirken regelmäßig negativ.

Wie kann der Bonitätsindex verbessert werden?

Der BGH hat entschieden, dass der Bonitätsindex grundsätzlich eine zulässige Meinungsäußerung ist. Erfolgreich angreifen lässt sich die Bewertung daher vor allem, wenn sie auf falschen Tatsachen beruht. Praxisbewährt sind:

  • Selbstauskunft (Art. 15 DSGVO) einholen, Datensatz vollständig prüfen
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO) fehlerhafter/veralteter Daten verlangen
  • Vorzeitige Löschung erledigter Forderungen prüfen (100-Tage-/18-Monate-Regel; Insolvenz-/Registerdaten: 6 Monate)
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen bestimmte Verarbeitungen; manuelle Überprüfung verlangen, wenn Scoring maßgeblich war (Art. 22 DSGVO)
  • Nachmeldung positiver Erledigungen durch Vertragspartner anregen

Praxisfall: Bonitätsverbesserung – erfolgreiche Neubewertung nach Korrektur der Tatsachengrundlage.

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Welche Einträge müssen Creditreform oder SCHUFA löschen?

  • Nicht existente bzw. nicht fällige/unbestrittene Forderungen
  • Falsche Zuordnungen/Adressen (Personenverwechslung, „Voranschriften“ ohne Erforderlichkeit)
  • Veraltete/verfahrenswidrige Registerdaten (z. B. Restschuldbefreiung > 6 Monate; gelöschte Schuldnerverzeichnis-Einträge)
  • Falsch klassifizierte Daten (Waren-/Dienstleistungsklasse, Rechtsform, Unternehmensalter, Beteiligungen)
  • Erledigte Forderungen bei erfüllter 100-Tage-Regel bereits nach 18 Monaten
  • Infos zu Giro-/Kreditkarten nach Vertragsbeendigung
  • Kreditanfragen/Konditionsanfragen: nach 12 Monaten
  • Kredite (störungsfrei): 3 Jahre nach Rückzahlung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen: maximal spiegelbildlich zur Veröffentlichung (regelmäßig bis zu 3 Jahre), vorzeitig bei Nachweis der Registerlöschung

Müssen Creditreform oder SCHUFA auch die Anwaltskosten übernehmen?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich haftet die Auskunftei ab Kenntnis eines rechtswidrigen Eintrags. Ab diesem Zeitpunkt bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) und damit auch auf Erstattung der erforderlichen Anwaltskosten. Weigern sich Creditreform oder SCHUFA, einen klaren Rechtsverstoß zu beseitigen, müssen sie regelmäßig auch die Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Siehe auch DSGVO-Schadensersatz: Neue Dimensionen nach DSGVO-Urteil.

Creditreform oder SCHUFA-Eintrag löschen lassen: So unterstützen wir Sie!

Unsere Erfahrung zeigt einerseits, dass sich nur wenige trauen, ihre Rechte gegen die althergebrachte Creditreform gerichtlich durchzusetzen. Andererseits zeigen zahlreiche Erfolge aus unserer anwaltlichen Praxis, dass man sich gegen die Speicherung falscher Daten effektiv wehren kann.

Eine schlechte Bonitätsauskunft ist kein Schicksalsschlag, sondern letztlich nur die Auskunft aus einer Datensammlung privater Unternehmen – mit Fehlerquellen. Wir setzen für Sie an den richtigen Stellen an:

  1. Selbstauskunft (Art. 15 DSGVO) einholen und Datensatz forensisch prüfen
  2. Belege sichern (Zahlungsnachweise, Gerichtsdokumente, Registerauszüge)
  3. Berichtigung/Löschung (Art. 16/17 DSGVO) gegenüber Auskunftei und meldendem Unternehmen durchsetzen
  4. 100-Tage-Regel und Registerlöschungen (6-Monats-Frist) aktiv geltend machen
  5. Widerspruch/Manuelle Prüfung nach Art. 21/22 DSGVO und Beschwerde bei der Aufsicht bzw. der Überwachungsstelle des Branchen-Code of Conduct
  6. Einstweilige Verfügung/Klage bei hartnäckigen Verstößen; Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Mehr dazu auf unserer Service-Seite: SCHUFA oder Creditreform-Eintrag löschen.

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Unsere Leistungen zum Thema Entfernung von Einträgen bei Creditreform oder SCHUFA

  • Einholung und Prüfung von Auskünften auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Prüfung der einzelnen Einträge auf Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit und Aktualität
  • Löschung von Falscheinträgen und verfahrenswidrig gespeicherten Registerdaten (z. B. Restschuldbefreiung > 6 Monate)
  • Durchsetzung der 100-Tage-/18-Monate-Regel bei erledigten Forderungen
  • Koordination mit Gläubigern zur Zustimmungslöschung
  • Verbesserung des Bonitätsprofils (rechtssichere Nachmeldungen, Bereinigung von „Voranschriften“)
  • Beschwerdeverfahren bei Aufsichtsbehörden und der Überwachungsstelle zum Branchen-Code of Conduct

Anwälte schützen Ihre Bonität bei Creditreform und SCHUFA

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen falsche Daten in Auskünften oder schlechte Bonität effektiv zur Wehr setzen. Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert effektiv die Verbreitung unwahrer Behauptungen durch Creditreform und SCHUFA,
  • verbessert seine Bonität und
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Creditreform und SCHUFA entfernen falsche Daten regelmäßig auf unsere Aufforderung. Falls dies ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein sollte, kennen wir die geeigneten Schritte, die dann einzuleiten sind.

Arno Lampmann, Kanzlei-Gründer, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: „Die Creditreform (das gleiche gilt für die berühmt berüchtigte SCHUFA) ist keine gemeinnützige Einrichtung oder gar eine staatliche Stelle, die sich in den Dienst der Menschen stellt, um Daten zu sammeln, um diese dann selbstlos zur Information des Wirtschaftverkehrs zur Verfügung zu stellen. Sie hat nur ein Ziel: Ihre Daten zu Geld zu machen.“

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LHR hat bereits zahlreiche Creditreform- und SCHUFA-Einträge löschen lassen

Creditreform Logo

Einen durchschlagenden, gerichtlichen Erfolg erzielte LHR vor dem Oberlandesgericht Köln: Nachdem die Creditreform die außergerichtlich geforderte Unterlassungserklärung während des Verfahrens widerwillig abgegeben hatte, legte das OLG der Creditreform mit Beschluss vom 8.3.2012, Az. 18 U 304/11 auch die Kosten beider Instanzen auf. Details zum Fall hier.

Weitere Erfolge von LHR:

  • LG Bielefeld stoppt fehlerhafte Creditreform-Bonitätsbewertung (einstw. Verfügung): Der Creditreform wurde untersagt, die Bonität eines mittelständischen Unternehmens allein auf Basis bilanzieller Negativwerte zu bewerten. Zum Beitrag | Beschluss (PDF)
  • LHR-Praxisfall: Bonitätsverbesserung durch gezielte Argumentation – Erfolgreiche Neubewertung: Korrektur einer zu hohen Ausfallwahrscheinlichkeit und spürbare Verbesserung des Bonitätsscores nach Nachweis richtiger Tatsachengrundlage. Zum Praxisfall
  • Creditreform-Bonität verbessern – Beispiel aus der Praxis: Erfolgreiche Intervention gegen eine unzutreffende Bewertung; deutliche Anpassung von Bonitätsindex und Ausfallwahrscheinlichkeit. Zum Praxisfall

Was ist Reputationsmanagement?

Die Reputation eines Unternehmens oder einer Person ist wichtiger Bestandteil des Erfolgs einer Person oder eines Unternehmens. Reputationsmanagement hilft, den guten Ruf zu wahren, zu sichern und nach Reputationsverlust wieder neu aufzubauen. Reputationsmanagement ist Teil der Unternehmenskommunikation und hier insbesondere Wächterelement über Veröffentlichungen, Bewertungen und öffentlicher Mitbewerber-Aussagen.

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