Übersicht
- Creditreform und SCHUFA sind keine staatlichen Stellen
- Warum negative Bonitätsauskünfte so gefährlich sind
- Die Creditreform hat nicht immer Recht
- Welche Daten speichern Creditreform und SCHUFA?
- Wann kann ein Creditreform- oder SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?
- Wie lange dürfen Creditreform und SCHUFA Daten speichern?
- Die 100-Tage-Regel: Vorzeitige Löschung erledigter Forderungen
- Restschuldbefreiung, Insolvenz und Schuldnerverzeichnis
- Creditreform-Bonitätsindex verbessern
- Score und Ausfallwahrscheinlichkeit: Nicht jede Bewertung ist unangreifbar
- Welche Rechte haben Betroffene?
- Welche Einträge müssen Creditreform oder SCHUFA löschen?
- Müssen Betroffene der Auskunftei Ersatzdaten liefern?
- Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
- So unterstützt LHR bei Creditreform- und SCHUFA-Einträgen
- LHR hat bereits zahlreiche Creditreform- und SCHUFA-Fälle erfolgreich geführt
- Müssen Creditreform oder SCHUFA Anwaltskosten übernehmen?
- Häufige Fragen zu Creditreform, SCHUFA und Bonität
- Kann man einen Creditreform-Eintrag löschen lassen?
- Kann man einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
- Verschwindet ein negativer Eintrag automatisch nach Zahlung?
- Was bedeutet die 100-Tage-Regel?
- Kann man den Creditreform-Bonitätsindex verbessern?
- Was tun bei einer Personenverwechslung?
- Kann man gegen die Creditreform gerichtlich vorgehen?
- Warum LHR?
- Creditreform- oder SCHUFA-Eintrag löschen lassen: Jetzt prüfen lassen
Eine schlechte Bonität kann für Unternehmen, Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen erhebliche Folgen haben. Lieferanten verlangen plötzlich Vorkasse, Banken lehnen Finanzierungen ab, Leasingverträge kommen nicht zustande, Geschäftspartner werden misstrauisch oder bestehende Kreditlinien geraten unter Druck.
Häufig liegt der Grund in einer negativen Auskunft der Creditreform, SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei. Besonders belastend ist dies, wenn die gespeicherten Daten falsch, veraltet, unvollständig oder rechtlich nicht mehr verwertbar sind.
Creditreform und SCHUFA sind keine Behörden. Es handelt sich um private Unternehmen, deren Datenverarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den besonderen Anforderungen an Scoring und Bonitätsauskünfte unterliegt. Betroffene müssen falsche oder unzulässige Einträge daher nicht einfach hinnehmen.
LHR prüft, ob ein Eintrag gelöscht, berichtigt oder rechtlich angegriffen werden kann. Das gilt insbesondere bei falschen Forderungen, erledigten Negativmerkmalen, veralteten Registerdaten, Personenverwechslungen und unplausiblen Bonitätsbewertungen.
Creditreform und SCHUFA sind keine staatlichen Stellen
Viele Betroffene behandeln Auskünfte der Creditreform oder SCHUFA wie eine amtliche Entscheidung. Das ist verständlich, aber falsch. Creditreform und SCHUFA sind private Wirtschaftsauskunfteien. Sie sammeln, bewerten und vermarkten Informationen über die Bonität von Unternehmen und Personen.
Gerade weil diese Informationen im Wirtschaftsleben erhebliches Gewicht haben, müssen sie rechtlich korrekt sein. Auskunfteien dürfen personenbezogene Daten nicht beliebig speichern, bewerten oder an Dritte weitergeben. Jede Verarbeitung benötigt eine tragfähige Rechtsgrundlage. Die Daten müssen richtig, aktuell, erforderlich und verhältnismäßig sein.
Sind Daten falsch, überholt oder unzulässig gespeichert, bestehen Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und gegebenenfalls Schadensersatz.
Warum negative Bonitätsauskünfte so gefährlich sind
Ein negativer Creditreform- oder SCHUFA-Eintrag wirkt oft nicht nur im Verhältnis zur Auskunftei. Er kann sich wie ein wirtschaftlicher Makel durch den gesamten Geschäftsverkehr ziehen.
Für Unternehmen kann eine schlechte Bonitätsbewertung bedeuten:
- Lieferanten gewähren keine Zahlungsziele mehr,
- Banken verschlechtern Kreditkonditionen,
- Leasing- und Finanzierungsverträge scheitern,
- Geschäftspartner hinterfragen die wirtschaftliche Stabilität,
- Ausschreibungen oder größere Aufträge geraten in Gefahr,
- der Ruf des Unternehmens leidet.
Für Privatpersonen können negative Einträge ebenfalls gravierende Folgen haben, etwa bei Krediten, Immobilienfinanzierungen, Kontoeröffnungen, Mobilfunkverträgen oder Mietverhältnissen.
Besonders problematisch ist, dass Betroffene häufig erst spät erfahren, welche konkrete Information die schlechte Bewertung ausgelöst hat.
Die Creditreform hat nicht immer Recht
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Auskünfte der Creditreform oder SCHUFA sind nicht unfehlbar. Fehler entstehen etwa durch falsche Zuordnungen, veraltete Registerdaten, unvollständige Erledigungsvermerke, Personenverwechslungen, fehlerhafte Unternehmensdaten oder eine unzutreffende Bewertung der wirtschaftlichen Situation.
Nicht jeder schlechte Score ist automatisch rechtswidrig. Aber ein Score oder Bonitätsindex ist angreifbar, wenn er auf falschen, unvollständigen oder nicht mehr verwertbaren Tatsachen beruht.
Gerade bei der Creditreform ist wichtig: Der Bonitätsindex enthält eine wertende Einschätzung. Werturteile können rechtlich zulässig sein. Die Tatsachengrundlage, auf der diese Bewertung beruht, muss aber zutreffen.
Welche Daten speichern Creditreform und SCHUFA?
Creditreform, SCHUFA und andere Auskunfteien speichern je nach Fall verschiedene Daten, unter anderem:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und weitere Identifikationsdaten,
- Unternehmensdaten, Rechtsform, Branche und Unternehmensalter,
- Bankkonten, Kreditkarten, Darlehen und Finanzierungsverträge,
- Leasing- und Ratenzahlungsverträge,
- Mobilfunk- und Versandhandelskonten,
- fällige, unbestrittene und mehrfach angemahnte Forderungen,
- titulierte Forderungen,
- Informationen aus Schuldnerverzeichnissen,
- Insolvenzbekanntmachungen und Restschuldbefreiungen,
- Kredit- und Konditionsanfragen,
- Voranschriften und weitere Zuordnungsdaten,
- Zahlungserfahrungen und Negativmerkmale.
Gerade die Kombination verschiedener Daten kann zu einer schlechten Bonitätsbewertung führen. Deshalb reicht es häufig nicht, nur einen einzelnen Eintrag isoliert zu betrachten. Entscheidend ist die gesamte Datengrundlage.
Wann kann ein Creditreform- oder SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?
Ein Eintrag kann insbesondere dann gelöscht oder berichtigt werden, wenn er falsch, veraltet, unvollständig, nicht mehr erforderlich oder rechtlich unzulässig ist.
Typische Fälle sind:
- Die Forderung besteht nicht.
- Die Forderung war bestritten.
- Die Forderung war nicht fällig.
- Die Forderung wurde nicht ordnungsgemäß angemahnt.
- Die Forderung wurde der falschen Person oder dem falschen Unternehmen zugeordnet.
- Ein erledigter Vorgang wird weiterhin als offen dargestellt.
- Ein Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis wurde gelöscht, wirkt aber bei der Auskunftei weiter fort.
- Informationen zur Restschuldbefreiung werden zu lange gespeichert.
- Voranschriften oder Zuordnungsdaten sind nicht mehr erforderlich.
- Unternehmensdaten wie Rechtsform, Branche, Beteiligungen oder Unternehmensalter sind falsch.
- Der Score oder Bonitätsindex beruht auf falschen Tatsachen.
Betroffene müssen sich daher nicht mit allgemeinen Standardschreiben abspeisen lassen. Entscheidend ist immer die konkrete rechtliche Prüfung des jeweiligen Eintrags.
Wie lange dürfen Creditreform und SCHUFA Daten speichern?
Die Speicherfristen hängen von der Art der Daten ab. Maßgeblich sind insbesondere DSGVO, BDSG, Rechtsprechung und die branchenweiten Verhaltensregeln der Auskunfteien.
Wichtige Beispiele:
- Erledigte Negativforderungen: Grundsätzlich kommt eine Speicherung für drei Jahre in Betracht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Löschung bereits nach 18 Monaten erfolgen, insbesondere wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung beglichen wurde und keine weiteren relevanten Negativmerkmale entgegenstehen.
- Nicht ausgeglichene Forderungen: Diese können grundsätzlich länger relevant bleiben, müssen aber ebenfalls richtig, erforderlich und rechtmäßig gespeichert sein.
- Restschuldbefreiung und Insolvenzbekanntmachungen: Nach der Rechtsprechung des EuGH darf eine Auskunftei Informationen zur Restschuldbefreiung nicht länger speichern als sie im öffentlichen Register verfügbar sind.
- Schuldnerverzeichnis: Daten dürfen grundsätzlich nicht länger wirtschaftlich fortwirken als die zugrunde liegende Registerinformation.
- Kredit- und Konditionsanfragen: Hier gelten regelmäßig deutlich kürzere Speicherfristen.
- Störungsfreie Vertragsdaten: Auch diese dürfen nicht zeitlich unbegrenzt gespeichert werden.
Gerade die Speicherfristen sind in vielen Fällen der Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Löschung oder Scoreverbesserung.
Die 100-Tage-Regel: Vorzeitige Löschung erledigter Forderungen
Besonders wichtig ist die sogenannte 100-Tage-Regel. Sie kann dazu führen, dass erledigte Zahlungsstörungen nicht erst nach 36 Monaten, sondern bereits nach 18 Monaten gelöscht werden.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung ausgeglichen wurde und keine weiteren Negativmerkmale entgegenstehen. Die genaue Anwendung muss im Einzelfall geprüft werden.
Für Betroffene ist diese Regel praktisch bedeutsam, weil viele negative Einträge auch nach Zahlung weiterhin den Score belasten. Wer eine Forderung schnell ausgeglichen hat, sollte daher prüfen lassen, ob eine vorzeitige Löschung verlangt werden kann.
Restschuldbefreiung, Insolvenz und Schuldnerverzeichnis
Besonders sensible Daten stammen aus öffentlichen Registern, etwa aus Insolvenzbekanntmachungen oder dem Schuldnerverzeichnis. Solche Informationen können die Bonität massiv beeinträchtigen.
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist insbesondere bei der Restschuldbefreiung zu beachten, dass Wirtschaftsauskunfteien solche Daten nicht länger speichern dürfen als sie im öffentlichen Register verfügbar sind. Der Zweck der Restschuldbefreiung ist gerade der wirtschaftliche Neustart. Eine fortdauernde Verwertung durch Auskunfteien kann diesen Zweck vereiteln.
Auch bei Schuldnerverzeichnisdaten ist zu prüfen, ob die Eintragung noch besteht, ob sie bereits gelöscht wurde und ob die Auskunftei die Information weiterhin verwenden darf.
Creditreform-Bonitätsindex verbessern
Der Creditreform-Bonitätsindex ist eine zentrale Kennzahl in der Wirtschaftsauskunft. Er soll Geschäftspartnern, Banken, Lieferanten und anderen Marktteilnehmern eine schnelle Einschätzung der Unternehmensbonität ermöglichen.
In die Bewertung können unter anderem einfließen:
- Zahlungsverhalten,
- Negativmerkmale,
- externe Zahlungserfahrungen,
- Jahresabschlussdaten,
- Kapitalausstattung,
- Branchen- und Regionenrisiken,
- Unternehmensalter,
- Rechtsform,
- Umsatz- und Mitarbeiterentwicklung,
- öffentliche Registerdaten.
Wer seinen Creditreform-Bonitätsindex verbessern möchte, sollte nicht pauschal eine bessere Bewertung verlangen. Erfolgversprechend ist vielmehr die präzise Prüfung, ob die zugrunde liegenden Tatsachen richtig, vollständig und aktuell sind.
LHR hat in mehreren Praxisfällen erreicht, dass sich Bonitätsindex und Ausfallwahrscheinlichkeit nach einer rechtlichen Intervention deutlich verbessert haben.
- Creditreform-Bonität verbessern: Ein Beispiel aus der Praxis
- LHR-Praxisfall: Bonitätsverbesserung durch gezielte Argumentation
- LHR-Praxisfall: Vom Negativmerkmal zur Bestnote
- LHR-Praxisfall: Negativmerkmal gelöscht – Score bleibt schlecht
Score und Ausfallwahrscheinlichkeit: Nicht jede Bewertung ist unangreifbar
Auskunfteien arbeiten mit statistisch-mathematischen Verfahren. Diese Verfahren sollen eine Ausfallwahrscheinlichkeit prognostizieren. Das bedeutet aber nicht, dass die daraus folgende Bewertung unangreifbar wäre.
Rechtlich relevant sind insbesondere drei Fragen:
- Welche Daten wurden verwendet?
- Sind diese Daten richtig und aktuell?
- Darf die Auskunftei diese Daten für die Bewertung überhaupt noch verwenden?
Wenn eine schlechte Bewertung auf falschen oder überholten Daten beruht, kann ein Anspruch auf Berichtigung, Löschung oder Neubewertung bestehen.
Welche Rechte haben Betroffene?
Betroffene haben gegenüber Creditreform, SCHUFA und anderen Auskunfteien verschiedene Rechte. Dazu gehören insbesondere:
- Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
- Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
- Löschung nach Art. 17 DSGVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
- Widerspruch nach Art. 21 DSGVO,
- Rechte bei automatisierten Entscheidungen und Profiling nach Art. 22 DSGVO,
- Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO,
- Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht.
Außerdem können Unterlassungsansprüche bestehen, wenn eine Auskunftei falsche oder rechtswidrige Informationen gegenüber Dritten verbreitet.
Welche Einträge müssen Creditreform oder SCHUFA löschen?
- nicht existente Forderungen,
- nicht fällige Forderungen,
- bestrittene Forderungen,
- falsch zugeordnete Forderungen,
- Personen- oder Unternehmensverwechslungen,
- falsche Adressen oder Voranschriften,
- nicht mehr erforderliche Identifizierungsdaten,
- veraltete Registerdaten,
- gelöschte Schuldnerverzeichnis-Einträge,
- zu lange gespeicherte Restschuldbefreiungen,
- erledigte Forderungen bei erfüllter 100-Tage-/18-Monate-Regel,
- falsch klassifizierte Unternehmensdaten,
- fehlerhafte Angaben zu Rechtsform, Branche, Unternehmensalter oder Beteiligungen,
- Scorewerte, die auf falschen Tatsachen beruhen.
Müssen Betroffene der Auskunftei Ersatzdaten liefern?
Nein. Betroffene müssen nicht die Arbeit der Auskunftei übernehmen. Wer konkrete Fehler, Unrichtigkeiten oder rechtliche Einwände benennt, muss nicht selbst eine vollständig neue Bonitätsauskunft erstellen.
Die Auskunftei ist für die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitung verantwortlich. Sie muss prüfen, ob ihre Daten richtig, aktuell und erforderlich sind. Werden konkrete Fehler gerügt, muss sie die Daten berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gerade deshalb ist es wichtig, nicht nur allgemein „Löschung“ zu verlangen, sondern die konkreten rechtlichen Angriffspunkte herauszuarbeiten.
Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Viele Betroffene wenden sich zunächst selbst an die Auskunftei. Häufig erhalten sie standardisierte Antworten. Darin wird meist allgemein darauf verwiesen, dass Auskunfteien Daten auch ohne Einwilligung speichern dürfen.
Das ist als allgemeiner Satz nicht falsch. Es beantwortet aber nicht die entscheidende Frage, ob gerade der konkrete Eintrag, gerade die konkrete Bewertung und gerade die konkrete Weitergabe zulässig sind.
Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll, wenn:
- ein negativer Eintrag wirtschaftliche Folgen hat,
- die Auskunftei nicht oder nur formelhaft reagiert,
- eine Finanzierung, ein Auftrag oder eine Geschäftsbeziehung gefährdet ist,
- die Forderung bestritten oder erledigt ist,
- Registerdaten veraltet sind,
- der Bonitätsindex nicht zur tatsächlichen wirtschaftlichen Situation passt,
- eine schnelle gerichtliche Klärung erforderlich ist.
So unterstützt LHR bei Creditreform- und SCHUFA-Einträgen
LHR prüft zunächst die gespeicherten Daten, die rechtliche Grundlage und die wirtschaftlichen Auswirkungen. Anschließend wird entschieden, ob außergerichtlich vorzugehen ist oder ob gerichtliche Schritte erforderlich sind.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Einholung und Prüfung von Selbstauskünften,
- Analyse einzelner Einträge und Scorefaktoren,
- Prüfung der Rechtsgrundlage der Speicherung,
- Prüfung von Speicher- und Löschfristen,
- Prüfung von Insolvenz-, Register- und Schuldnerverzeichnisdaten,
- Prüfung der 100-Tage-/18-Monate-Regel,
- Berichtigung falscher Unternehmens- und Personendaten,
- Löschung unzulässiger Negativmerkmale,
- Kommunikation mit Auskunfteien und meldenden Unternehmen,
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen,
- Geltendmachung von Schadensersatz,
- einstweilige Verfügung oder Klage bei hartnäckigen Verstößen.
LHR hat bereits zahlreiche Creditreform- und SCHUFA-Fälle erfolgreich geführt
LHR verfügt über langjährige Erfahrung im Vorgehen gegen fehlerhafte Bonitätsauskünfte. Bereits in der Vergangenheit konnten falsche Einträge gelöscht, Bonitätsbewertungen korrigiert und gerichtliche Erfolge gegen Auskunfteien erzielt werden.
Ein durchschlagender gerichtlicher Erfolg gelang vor dem Oberlandesgericht Köln: Nachdem die Creditreform im Verfahren eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, wurden ihr mit Beschluss vom 8. März 2012, Az. 18 U 304/11, die Kosten beider Instanzen auferlegt.
Auch weitere LHR-Praxisfälle zeigen, dass sich ein entschiedenes Vorgehen lohnen kann:
- LG Bielefeld stoppt fehlerhafte Creditreform-Bonitätsbewertung
- Bonitätsverbesserung durch gezielte Argumentation
- Creditreform-Bonität verbessern: Beispiel aus der Praxis
- Falscher Creditreform-Eintrag durch Verwechslung
- OLG Köln: Wer seine Schulden begleicht, darf nicht jahrelang unter negativen Einträgen leiden
Müssen Creditreform oder SCHUFA Anwaltskosten übernehmen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn eine Auskunftei trotz Kenntnis an einem rechtswidrigen Eintrag festhält oder falsche Daten weiter verbreitet, können Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche bestehen.
Besonders relevant ist Art. 82 DSGVO. Danach kann bei einem Datenschutzverstoß ein Anspruch auf Ersatz materieller oder immaterieller Schäden bestehen. Bei falschen Bonitätsdaten kommen zudem konkrete wirtschaftliche Schäden in Betracht, etwa durch abgelehnte Finanzierungen, schlechtere Vertragskonditionen oder beeinträchtigte Geschäftsbeziehungen.
Lesenswert hierzu:
- DSGVO-Schadensersatz: Neue Dimensionen nach DSGVO-Urteil
- DSGVO-Schadensersatz wegen überhasteter SCHUFA-Meldung
Häufige Fragen zu Creditreform, SCHUFA und Bonität
Kann man einen Creditreform-Eintrag löschen lassen?
Ja. Ein Löschungsanspruch kommt insbesondere in Betracht, wenn der Eintrag falsch, veraltet, unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist.
Kann man einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Ja. Das gilt vor allem bei falschen Forderungen, bestrittenen Forderungen, veralteten Daten, unzulässigen Einmeldungen und bestimmten erledigten Forderungen.
Verschwindet ein negativer Eintrag automatisch nach Zahlung?
Nicht zwingend. Häufig wird ein Eintrag zunächst nur als erledigt markiert. Ob eine vollständige oder vorzeitige Löschung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was bedeutet die 100-Tage-Regel?
Unter bestimmten Voraussetzungen können erledigte Zahlungsstörungen bereits nach 18 Monaten gelöscht werden, wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung beglichen wurde und keine weiteren relevanten Negativmerkmale entgegenstehen.
Kann man den Creditreform-Bonitätsindex verbessern?
Ja, wenn die Bewertung auf falschen, unvollständigen oder veralteten Tatsachen beruht. Entscheidend ist die Korrektur der Datengrundlage.
Was tun bei einer Personenverwechslung?
Falsche Zuordnungen sollten unverzüglich angegriffen werden. In solchen Fällen kommen Berichtigung, Löschung, Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz in Betracht.
Kann man gegen die Creditreform gerichtlich vorgehen?
Ja. Je nach Fall kommen außergerichtliche Aufforderung, einstweilige Verfügung, Klage, Unterlassung, Berichtigung, Löschung und Schadensersatz in Betracht.
Warum LHR?
LHR ist im Bereich Reputationsschutz, Datenschutzrecht, Äußerungsrecht und gewerblicher Rechtsschutz seit vielen Jahren auf die schnelle und effektive Durchsetzung von Rechten spezialisiert. Fehlerhafte Bonitätsauskünfte sind nicht nur ein Datenschutzproblem. Sie betreffen unmittelbar den wirtschaftlichen Ruf eines Unternehmens oder einer Person.
Gerade deshalb verbindet LHR datenschutzrechtliche Prüfung mit reputationsrechtlicher und strategischer Anspruchsdurchsetzung.
„Creditreform und SCHUFA sind keine gemeinnützigen Einrichtungen und keine staatlichen Stellen. Sie sammeln, bewerten und verwerten Daten. Gerade deshalb müssen sie sich an Recht und Gesetz halten. Wer durch falsche oder veraltete Bonitätsdaten geschädigt wird, muss das nicht hinnehmen.“
Creditreform- oder SCHUFA-Eintrag löschen lassen: Jetzt prüfen lassen
Eine schlechte Bonitätsauskunft kann Kredite, Lieferantenbeziehungen, Geschäftsabschlüsse und den wirtschaftlichen Ruf erheblich beeinträchtigen. Wer falsche oder veraltete Daten hinnimmt, riskiert, dass sich der schlechte Score weiter verbreitet und wirtschaftliche Chancen verloren gehen.
LHR prüft, ob ein Creditreform- oder SCHUFA-Eintrag gelöscht, berichtigt oder rechtlich angegriffen werden kann. Wir setzen Ihre Rechte gegenüber Auskunfteien und meldenden Unternehmen durch – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Wir prüfen Ihre Auskunft, identifizieren falsche oder unzulässige Einträge und setzen Löschung, Berichtigung oder Schadensersatzansprüche durch.