LHR Rechtsanwälte – Ihr starker Partner im Kampf gegen schlechte SCHUFA oder Creditreform-Einträge

Negative Einträge jetzt löschen lassen und Bonität verbessern!

Gemeinsam mit unseren Mandanten gehen wir sehr erfolgreich gegen rechtswidrige Einträge in Auskunfteien, wie zum Beispiel der SCHUFA oder der Creditreform vor. Ziel ist es, die Bonitätsbewertung zu verbessern.

Wir helfen gerne auch Ihnen:

– kurzfristig
– durch erfahrene Anwälte

Füllen Sie einfach das Formular aus. Einer unserer erfahrenen Experten wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie müssen damit rechnen, dass unsere Beauftragung Sie ca. 1.500 € netto kosten wird. Diese müssen evtl. vom Gegner erstattet werden. Zwingend ist dies allerdings nicht. Wir nehmen daher von vornherein keine Mandate an, bei denen klar ist, dass diese Kosten außer Verhältnis zu dem Vorteil stehen, der Ihnen die Entfernung des oder der Einträge bringt.

Bekannt aus:

Focus Markenrecht

FOCUS-Spezial TOP-Anwälte 2017 bis 2021

LHR - Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum ist bereits mehrfach als eine der besten Wirtschaftskanzleien ausgezeichnet worden.

Dies nicht nur im FOCUS-Spezial, sondern zB auch vom Wirtschaftsmagazin brand eins.

3500+ Mandanten, die uns vertrauen
9.000+ Abgeschlossene Fälle
2652+ Magazinbeiträge

Ihre Vorteile wenn Sie LHR beauftragen:

Über 15 Jahre Erfahrung

Wir können auf weitreichende Erfahrung zurückgreifen, mit deren Hilfe wir zielführende Strategien entwickeln.

Überregionale Bekanntheit

Die Medien berichten seit Jahren mit großem Interesse über unsere zahlreichen und überwiegend erfolgreichen Verfahren.

Schnelle Abwicklung

Wir sind ein Team aus Spezialisten. Wir helfen Ihnen schnell, effizient und nachhaltig. Wir antworten innerhalb weniger Stunden.

Gebündelte Kompetenz

Jeder unserer Anwälte ist Experte auf seinem Gebiet. Unsere außergerichtliche Erfolgsquote liegt bei über 84%.

Individualität

Raus aus dem Schubladen-Denken! Wir entwickeln für jeden Fall maßgeschneiderte Lösungen.

Schlechte SCHUFA oder Creditreform-Einträge gefährden Ihre Reputation? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

SCHUFA oder Creditreform-Eintrag löschen: So geht's!

  • 1

    Füllen Sie das Formular oben in Ruhe aus. Keine Sorge, Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Sie müssen nichts weiter tun.

  • 2

    Einer unserer Rechtsexperten kontaktiert Sie umgehend (innerhalb weniger Stunden). Im Beratungsgespräch werden Einzelheiten und Details möglicher Maßnahmen geklärt.

  • 3

    Sie konzentrieren sich wieder auf Ihre Aufgaben. Wir finden eine Lösung, um die SCHUFA oder Creditreform-Einträge nachhaltig zu entfernen.

Das sagen unsere Mandanten:

Sehr zufrieden

Die Anwälte von LHR waren sehr bemüht einen unberechtigten Eintrag bei einer Auskunftei löschen zu lassen, was glücklicherweise auch geklappt hat! Ich war sehr zufrieden und kann LHR in dem Bereich definitiv weiterempfehlen!

Privatperson, 38, Siegen

Schnelle & kompetente Hilfe

Mir wurde schnell und kompetent geholfen. Der SCHUFA-Eintrag ist weg. Mein besonderer Dank an dieser Stelle gilt Herrn RA Lampmann, der mich kompetent vertreten hat. Ich habe jeder Zeit immer sofort eine Rückmeldung erhalten. Besser geht's nicht. Ich kann diese Kanzlei jedem empfehlen. Vielen Dank nochmal!!!!!

Einzelhändler, 44, Hamburg

Spitzenmäßige Unterstützung

Trotz Titulierung, ist es gelungen, den negativen Schufaeintrag löschen zu lassen. Danke für die spitzenmäßige Unterstützung!

Restaurantbetreiber, 39, Aachen

Unsere Erfolge:

  • Creditreform gibt Unterlassungserklärung wegen Speicherung falscher Daten ab
  • Jetzt auch LG München I: Auskunftei kann wegen falscher Bonitätsauskunft auf Unterlassung in Anspruch genommen werden
  • Verstößt die Auskunftspraxis der Schufa gegen die DSGVO?

Schlechte SCHUFA oder Creditreform-Einträge gefährden Ihre Reputation? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

Häufig gestellte Fragen:

Was kostet die Prüfung des Eintrags?

Sie müssen damit rechnen, dass unsere Beauftragung Sie ca. 1.500 € netto kosten wird.

Diese müssen evtl. vom Gegner erstattet werden. Zwingend ist dies allerdings nicht. Wir nehmen daher von vornherein keine Mandate an, bei denen klar ist, dass diese Kosten außer Verhältnis zu dem Vorteil stehen, der Ihnen die Entfernung des oder der Einträge bringt.

Wann verschwindet der Eintrag?

Das kommt darauf an. (Leider kommen wir hier nicht um die typische Anwaltsantwort herum!)

Dies hängt entscheidend davon ab, ob ein Gerichtsverfahren notwendig wird oder die SCHUFA bzw. Creditreform außergerichtlich eine Unterlassungserklärung abgibt.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung etwaige Kosten?

In der Regel: Ja. (Es kommt auf das Kleingedruckte an.)

 

Muss die SCHUFA bzw. Creditreform auch die Anwaltskosten übernehmen?

Das kommt darauf an. (Leider kommen wir auch hier nicht um die typische Anwaltsantwort herum!)

Grundsätzlich haftet die Auskunftei erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Eintrags. Das bedeutet, dass die Auskunftei auch erst ab diesem Zeitpunkt auf Unterlassung, Schadensersatz  und damit auch auf die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten haftet.

Weigern sich Creditreform oder SCHUFA jedoch, einen klaren Rechtsverstoß zu beseitigen, muss  das Unternehmen auch den Anwalt des Betroffenen bezahlen.

Ab wann haften SCHUFA oder Creditreform für schlechte Bewertungen?

Ab Kenntnis. (Deswegen ist ein planmäßiges Vorgehen von Anfang an wichtig.)

Die Auskunftei muss zunächst ausführlich und sorgfältig auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht werden. Die behauptete Rechtsverletzung muss für das Unternehmen offensichtlich erkennbar sein.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Eintrag wirklich gelöscht wird?

Ca. 84%.

In den von uns bearbeiteten Fällen werden die Einträge in den weit überwiegenden Fällen (ca. 84%) nachhaltig gelöscht, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig ist.

Kann ich gegen die SCHUFA oder Creditreform wegen Rufschädigung vorgehen?

Ja. (Freiwillig geht da aber natürlich nichts.)

Wenn die Auskunftei einen offensichtlich rechtswidrigen Eintrag nach Kenntnisnahme nicht löscht, haftet das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Schaden, der dem Betroffenen durch den negativen Eintrag entsteht.

Welche Daten speichern Creditreform oder SCHUFA?

Personenbezogene Daten, wie Name, Geburtsdatum und -ort und Anschrift sowie

  • Bankkonten
  • Kreditkarten
  • Leasingverträge
  • Mobilfunkkonten
  • Versandhandelskonten
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Kredite und Bürgschaften
  • Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen

Wie lange dürfen Creditreform oder SCHUFA Daten speichern?

Normalerweise bleiben diese Negativ-Einträge drei Jahre lang gespeichert, ausgehend vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung bezahlt wurde. Hat man also im Sommer 2017 überweisen, muss der Eintrag frühestens zum 1. Januar 2021 entfernt werden.

Was fließt in die Bewertung des Bonitätsindexes ein?

Für die Berechnung des Creditreform Bonitätsindex wird eine Vielzahl von Informationen bewertet, anhand welcher die Bonität eines Unternehmens bemessen wird. Zu diesen Merkmalen zählen:

  • Krediturteil
  • Zahlungsweise
  • Jahresabschlussdaten
  • Branchenrisiko
  • Unternehmensentwicklung
  • Umsatz
  • Rechtsform
  • Unternehmensalter
  • Regionenrisiko
  • Auftragslage
  • Kapital
  • Erfahrung Management
  • Anzahl Mitarbeiter
  • Relation Umsatz / Mitarbeiter
  • Relation Kapital / Umsatz
  • Externe Zahlungserfahrungen (insbesondere aus dem Debitorenregister Deutschland)

Wir gehören zu den deutschlandweit führenden Kanzleien im gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht.

Wir vertreten unsere Mandanten im Markenrecht, Medien– & Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Sportrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und im Reputationsmanagement.

Unsere Strategien sind zielführend und nicht prozessfokussiert, aber wir scheuen im Auftrag unserer Mandanten auch keinerlei juristisches Verfahren, wenn wir von dessen Sinn überzeugt sind.

Wir lösen unsere Fälle mit viel Empathie und Marktwissen, kombiniert mit höchster juristischer Expertise. Unsere Stärke ist die Aufteilung der Problemlösungsstrategie in entlastende und schnell realisierbare Teilschritte. Vorrangiges Ziel ist nicht das „Recht bekommen“, sondern die Schadensbegrenzung. Diesbezüglich ist uns besonderes Verhandlungsgeschick zueigen, das auf Erfahrungen aus zahlreichen Verfahren der letzten Jahre basiert, die teils auch aufmerksam von Medien verfolgt und bewertet wurden.

Gerade unsere Bedeutung als zielorientierte und pragmatische Problemlöser macht uns immer dann zum Ansprechpartner, wenn Gefahr in Verzug beziehungsweise bereits eingetreten ist.

Schutzansprüche aus einer Marke, zu Gunsten einer Person, eines Produktes oder einer Idee sind für uns nicht diskutabel. Wir schöpfen grundsätzlich alle rechtlichen Möglichkeiten aus und sind erst dann zufrieden mit unserer Arbeit, wenn unser Mandant den ihm gesetzlich zustehenden Schutz auch wirklich in Anspruch nehmen kann. Wir werten nicht – wir analysieren.

Gleichzeitig sind wir intensiv beratend tätig. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sind nicht nur sorgfältig erarbeitete Vertragswerke sondern auch eine hochwertige Verwaltung der immateriellen Rechte notwendig.

Schlechte SCHUFA oder Creditreform-Einträge gefährden Ihre Reputation? Tun Sie etwas dagegen! Wir beraten Sie schnell und kompetent. Kontaktieren Sie uns.

SCHUFA oder Creditreform-Eintrag löschen lassen!