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Focus Markenrecht
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Rechtliche Aspekte des E-Sports – Teil 2: Markenschutz

E-Sport Markenschutz
Photo by Avi Varma on Unsplash

Sie heißen „n!faculty“, „CompLexity“ oder „Astralis“  – bekannte E-Sport-Teams („Clans“). Originelle Namen, die es sich zu schützen lohnt.

Name und Logo als Marke schützen

Wer als Team seinen eigenen Namen und sein eigenes Logo hat und verhindern möchte, dass Andere unter diesem Namen bzw. Logo in Erscheinung treten, ist gut beraten, sich Namen und Logo als Marke schützen zu lassen. So gewährleistet der Clan, dass er gegen jede unerwünschte Nutzung von Name und Logo durch Dritte wirkungsvoll vorgehen kann. Zuständig für eine Markeneintragung in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in Berlin.

Was zu beachten ist

Zunächst muss vor einem Antrag geprüft werden, ob der Name bzw. das Logo noch „frei“ ist, d.h., ob nicht schon ein anderes Team oder ein Unternehmen diese Kennzeichen als Marke hat eintragen lassen, denn nur so lassen sich kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen von vorne herein vermeiden. Das DPMA nimmt eine solche Prüfung nicht vor.

Wir helfen dem Clan

Bei der Recherche und der Markenanmeldung unterstützen wir die E-Sport-Mannschaften.

Auch darüber, wie die Markenanmeldung funktioniert und was es kostet, können unsere Anwältinnen und Anwälte Auskunft geben bzw. den Service für den Clan übernehmen. In jedem Fall ist vor dem Antrag auf Markenschutz eine Rechtsberatung empfehlenswert.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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