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Focus Markenrecht

Einstweiliger Rechtsschutz / Vorläufiger Rechtsschutz

Was ist der Einstweiliger Rechtsschutz / Vorläufiger Rechtsschutz?

Was ist der Einstweiliger Rechtsschutz / Vorläufiger Rechtsschutz?

Unter dem einstweiligen oder auch vorläufigen Rechtsschutz versteht man die prozessuale Möglichkeit Rechte bei gebotener Eile noch vor der gerichtlichen Entscheidung über eine Klage zu sichern. Grundlage für den einstweiligen Rechtsschutz ist das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

Einstweiliger Rechtsschutz ist dann zulässig, wenn das Abwarten des normalen Klageverfahren dazu führen würde, dass die in Rede stehenden Rechte endgültig verkürzt werden oder die Rechtsverletzung fortgesetzt wird. Durch die kurze Verfahrensdauer ist eine ordentliche Beweisaufnahme nicht möglich, sodass auf Grundlage der glaubhaft gemachten Tatsachen entschieden wird.

Unsere Leistungen zum Thema Einstweiliger Rechtsschutz / Vorläufiger Rechtsschutz

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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