Rechtsanwälte LHR
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Was ist Miturheberschaft?
Unter Miturhebern versteht man mehrere Urheber die gemeinsam ein Werk geschaffen haben. Voraussetzung ist aber, dass sie ihre Anteile an dem Werk nicht separat verwerten lassen. Die aus der Verwertung erzielten Erträgnisse, wie bspw. Lizenzgebühren, stehen den Urhebern anteilig je nach ihrer Mitwirkung zu. Die Schutzdauer des durch die Miturheber geschaffenen Werks endet 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Urhebers.
Unsere Leistungen zum Thema Miturheberschaft
Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht
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