Sie benötigen weitere Informationen oder möchten mehr über unsere Rechtsgebiete erfahren?
Kontaktieren Sie unsRechtsanwälte LHR
Stadtwaldgürtel 81-83
50935 Köln
Telefon 0221 / 2716733-0
Telefax 0221 / 2716733-33
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie da.
Zum KontaktformularWas ist Miturheberschaft?
Unter Miturhebern versteht man mehrere Urheber die gemeinsam ein Werk geschaffen haben. Voraussetzung ist aber, dass sie ihre Anteile an dem Werk nicht separat verwerten lassen. Die aus der Verwertung erzielten Erträgnisse, wie bspw. Lizenzgebühren, stehen den Urhebern anteilig je nach ihrer Mitwirkung zu. Die Schutzdauer des durch die Miturheber geschaffenen Werks endet 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Urhebers.