Sie benötigen weitere Informationen oder möchten mehr über unsere Rechtsgebiete erfahren?
Kontaktieren Sie unsRechtsanwälte LHR
Stadtwaldgürtel 81-83
50935 Köln
Telefon 0221 / 2716733-0
Telefax 0221 / 2716733-33
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie da.
Zum KontaktformularWas ist eine Bearbeitung?
Bei der Bearbeitung handelt es sich im urheberrechtlichen Sinn um eine Umgestaltung des ursprünglichen Werks. Damit der Bearbeitung selber urheberrechtlicher Schutz zukommt, muss die Bearbeitung die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen.
Im Gegensatz zu der Verwertung der Bearbeitung, ist für die reine Bearbeitung die Zustimmung des Urhebers nicht erforderlich. Als Beispiel für eine Bearbeitung wäre bspw. die Verfilmung eines Romans anzusehen. Möchte man die Verfilmung sodann verwerten, ist eine Zustimmung des Urhebers erforderlich.