Rechtsanwälte LHR
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie da.
0221 / 2716733-0
[email protected]
Was ist eine Bearbeitung?
Bei der Bearbeitung handelt es sich im urheberrechtlichen Sinn um eine Umgestaltung des ursprünglichen Werks. Damit der Bearbeitung selber urheberrechtlicher Schutz zukommt, muss die Bearbeitung die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen.
Im Gegensatz zu der Verwertung der Bearbeitung, ist für die reine Bearbeitung die Zustimmung des Urhebers nicht erforderlich. Als Beispiel für eine Bearbeitung wäre bspw. die Verfilmung eines Romans anzusehen. Möchte man die Verfilmung sodann verwerten, ist eine Zustimmung des Urhebers erforderlich.
Unsere Leistungen zum Thema Bearbeitung
Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht
2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage
Schon die erste Auflage ist bei so manchem Kollegen und dem ein oder anderen Richtertisch gesichtet worden.
Das große Interesse hat uns motiviert, eine zweite Auflage herauszugeben.
Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.
Mehr erfahren

Kontaktieren Sie uns!
Sie benötigen weitere Informationen oder möchten mehr über unsere Rechtsgebiete erfahren?