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Lizenzverträge im Markenrecht

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Lizenzen und Lizenzverträge im Markenrecht

Unter einer Lizenz versteht man die Erlaubnis gewisse Schutzrechte unter bestimmten Bedingungen nutzen zu dürfen an denen der Schutzrechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht hat. Einer Lizenz liegt zumeist ein Lizenzvertrag zwischen dem Lizenzgeber (Inhaber des Schutzrechts) und dem Lizenznehmer (Erwerber der Lizenz) zugrunde.

Mit der Anmeldung fängt die Arbeit erst an

Mit der Anmeldung – und hoffentlich dann auch Eintragung – einer Marke fängt die eigentliche Arbeit erst an. Oft werden die so erworbenen Markenrechte nicht selbst unmittelbar verwertet, sondern über Lizenznehmer ausgeübt. Bei der Aushandlung von dazu notwendigen Lizenzverträgen muss der Lizenzgeber nur kaufmännisches Geschick, sondern auch rechtliche Expertise mitbringen.

Problem: Benutzungszwang

Ein großes Problemfeld ist hier die so genannte rechtserhaltende Benutzung. Das geschützte Zeichen muss innerhalb der ersten 5 Jahre nach Eintragung benutzt werden. Dies kann durch Lizenznehmer geschehen, die dazu erforderlichen Handlungen müssen dann aber genau geregelt und vorgegeben werden. Das kann gehörig schief gehen.

Im Jahre 2005 wurden zB diverse Marken „OTTO“ mit und ohne Zusätzen in 27 pauschal in allen Waren-Klassen gelöscht. Die Marken waren in allen Warenklassen eingetragen. Benutzt wurden sie dagegen ausschließlich für Handelsdienstleistungen in Nizza-Klasse 35 (BGH, Urteil v. 21.07.2005, Az. I ZR 293/02 – Otto). Das Gefährliche: Den Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung kann jedermann stellen.

Hier hatte OTTO zwar selbst nicht aufgepasst, die Gefahr ist aber natürlich noch größer, wenn die Benutzung der Marke einem Dritten obliegt.

Auch Lizenznehmer müssen aufpassen!

Auch der Lizenznehmer muss sorgfältig prüfen, welche Pflichten mit der Benutzungserlaubnis einhergehen.

Ihre markenrechtlichen Mandate sind unter dem Dach des LHR-Markenservice gut aufgehoben. Wir bieten Ihnen den Rundum-Service für Ihre Marke.

LHR-Markenservice

Neben der der Abwehr konkreter Angriffe auf geistiges Eigentum gilt die Kanzlei LHR auch in Bezug auf die Konzeption, Anmeldung und Pflege werthaltiger Marken als eine der führenden Kanzleien.

MarkenrechtDer von LHR ins Leben gerufene Markenservice informiert Sie schnell und konkret über alles wissenswerte zum Thema Marke anmelden. Dort können Sie auch prüfen, ob Ihr Wunschzeichen noch frei ist.

Birgt Rosenbaum, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR für den Bereich Markenrecht zuständig: „Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen nicht zu unterschätzenden Vermögenswert dar. Sie zu entwickeln und zu pflegen stellt neben der Anmeldung eine elementare Aufgabe der Pflege dar. Gerne helfen wir Ihnen oder Ihrem Unternehmen dabei!“

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Unsere Leistungen zum Thema Lizenzverträge im Markenrecht

  • Wir gestalten und begleiten Lizenzverträge und Lizenzvereinbarungen
  • Wir prüfen bestehende Vertragswerke und bestehen nötigenfalls auf Anpassungen
  • Wir setzen Ansprüche aus Lizenzverträgen durch oder wehren diese ab

Mandanten von LHR sind

  • Unternehmen
  • Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
  • Ärzte
  • Kliniken
  • Banken
  • Finanzdienstleister
  • Sportler
  • Manager
  • Künstler

Warum LHR?

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation. LHR steht dabei für die Partner Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum.

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und Presserecht spezialisierte Anwaltsboutique mit Sitz in Köln mit internationaler Ausrichtung. LHR beschäftigt ausschließlich ausgewiesene und erfahrene Experten im gewerblichen Rechtsschutz.

LHR hat bereits zahlreiche markenrechtliche Verfahren, insbesondere solche mit insolventen Markeninhabern, erfolgreich betreut.

Im FOCUS-Spezial wurde LHR in gleich zwei Kategorien als Top-Wirtschaftskanzlei ausgezeichnet.

LHR gehört danach sowohl im Bereich des Markenrechts, als auch im Bereich des Medien- und Presserechts zu den führenden Kanzleien in Deutschland. 

Ganz besonders freut uns die Tatsache, dass nicht damit nur die Justiziare aus der Wirtschaft der Meinung sind, dass LHR die Rechte der Unternehmen erstklassig vertritt, sondern dass sogar die Konkurrenz in der Anwaltschaft LHR ein hervorragendes Zeugnis ausstellt.

Was ist eine Lizenz?

Unter einer Lizenz versteht man die Erlaubnis gewisse Schutzrechte (s. Schutzrecht) unter bestimmten Bedingungen nutzen zu dürfen an denen der Schutzrechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht hat. Einer Lizenz liegt zumeist ein Lizenzvertrag zwischen dem Lizenzgeber (Inhaber des Schutzrechts) und dem Lizenznehmer (Erwerber der Lizenz) zugrunde.

Der Begriff der Lizenz ist aber auch für das Sportrecht (s. Sportrecht) relevant. So bspw. die Spielererlaubnis, also die Genehmigung eines Sportlers am Spielbetrieb teilzunehmen (relevant für die Bundesliga).

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