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Abmahnungen – Die 5 größten Fehler und gleichzeitig die 5 besten Reaktionsmöglichkeiten

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Abmahnungen - die 5 größten FehlerJeder Unternehmer wird damit früher oder später in Berührung kommen: Einer Abmahnung.

Ganz gleich, ob Sie ein kleines Startup oder ein börsennotiertes Unternehmen führen, der Erhalt einer Abmahnung stellt ein einschneidendes Ereignis dar.

Man weiß zunächst nicht: Ist die Abmahnung berechtigt? Wie soll ich reagieren? Soll ich überhaupt antworten?

Wir haben die 5 größten Fehler, die zugleich die 5 besten Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung darstellen können, für Sie zusammengefasst.

Am Ende dieses Artikels ist ein Link zu unserem (fast kostenlosen) LHR-Ratgeber zum Herunterladen und Ausdrucken. So haben Sie Ihre Handlungsalternativen immer im Blick.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnung
© VRD – fotolia.com

Eine Abmahnung ist die Mitteilung eines Anspruchsberechtigten an einen Verletzer, dass er sich durch eine Handlung rechtswidrig verhalten habe. Diese ist zumeist mit der Aufforderung verbunden, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Weiterhin wird Ihr Gegner Sie in aller Regel auffordern binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hinzu kommt, dass Sie dem Gegner seine Rechtsanwaltskosten erstatten sollen.

Am häufigsten erhalten Unternehmen Abmahnungen wegen der Verletzung

Auch wenn die Abmahnung lediglich ein Stück beschriebenes Papier ist: Reagieren Sie falsch, so laufen Sie Gefahr, sich unnötigen zeit- und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten auszusetzen. Diese wiederum können überhöhte Anwaltskosten bzw. nicht geschuldete Schadensersatzbeträge und bei kleinsten Fehlern in der Zukunft lebenslang Vertragsstrafen von  5.000,00 € und mehr zur Folge haben.

Die 5 größten Fehler und 5 besten Reaktionsmöglichkeiten

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, so drängt sich Ihnen die Frage auf, wie Sie nun optimalerweise reagieren. Im Folgenden wollen wir Ihnen 5 Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen, welche zugleich die größten Fehler oder aber die optimale Antwort auf eine Abmahnung sein können. Denn leider gibt es – wie so oft – keine allgemeingültige, richtige Antwort.

Fehler Nr. 1: Abgabe einer Unterlassungserklärung

Wie eingangs erwähnt, werden Sie bei einer Abmahnung in aller Regel dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Contra

Insbesondere dann, wenn die Unterlassungserklärung von Ihrem Gegner vorformuliert wurde, kann die Abgabe einer solchen einen großen Fehler darstellen.

  • Zum einem müssen Sie sich darüber bewusst werden, dass eine Unterlassungserklärung eine lebenslange Verpflichtung darstellt. Bei jedem weiteren Verstoß gegen die Unterlassungserklärung haben Sie jeweils eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.
  • Vor allem, wenn schlichte Formalien in bspw. Widerrufsbelehrungen oder in Impressumsangaben in größerem Umfang abgemahnt wurden, liegt der Schluss nahe, dass der Gegner weniger den Rechtsverstoß, als die Möglichkeit im Blick hat, im Verstoßfall die Vertragsstrafen geltend machen zu können.
  • Auch für den Fall, dass gerichtliche Schritte seitens Ihres Gegners folgen: Der Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot hat „nur“ ein Ordnungsgeld zur Folge, das – anders als die Vertragsstrafe – nicht an den Gegner, sondern an die Staatskasse zu zahlen ist. Sprich: Der Gegner hat nichts davon.
  • Weiterhin müssen Sie wissen, dass solange Sie nichts unterzeichnen, bis zur Einleitung gerichtlicher Schritte zunächst kein Unterlassungsgebot besteht. Eine Unterlassungserklärung müssen Sie im Zweifel direkt befolgen.

Pro

Auf der anderen Seite kann es sogar bei einer unberechtigten Abmahnung empfehlenswert sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

  • Spielt das abgemahnte Verhalten für Sie lediglich eine untergeordnete Rolle und können Sie sicherstellen, dass es sich nicht wiederholt, ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll. Die Sache erledigt sich schnell und Sie können einen teuren und überflüssigen Rechtsstreit vermeiden.
  • Hinsichtlich der Abmahnkosten können Sie sich mit Ihrem Gegner einigen oder es auf den „kleinen Wettbewerbsprozess“ ankommen lassen. Der Streitwert liegt dann nicht bei mehreren zehntausend Euro, sondern lediglich bei der Höhe der Abmahnkosten.

Fehler Nr. 2: Zurückweisung des Anspruchs

Fehler Nummer 2, den Sie begehen können, ist die Zurückweisung des Anspruchs.

Contra

Auch, wenn Sie dazu – verständlicherweise – vielleicht ein großes Bedürfnis verspüren: In dem Fall, in dem Sie vermuten, dass die Abmahnung auf unlauteren Motiven bzw. „Geldschneiderei“ beruht, kann es ein großer Fehler sein, die Abmahnung zurückzuweisen.

  • Zum einem geben Sie dem Gegner Gewissheit, denn eine Antwort signalisiert dem Gegner, dass seine Abmahnung angekommen ist und von Ihnen ernst genommen wird.
  • Zum anderen zeigt unsere langjährige Erfahrung, dass Gegner, die massenhaft vorgehen, sich of eher dem Abgemahnten weiter widmen, von denen sie wissen, dass sie die Abmahnung erhalten haben und von den anderen eher ablassen.
  • Darüber hinaus bedeutet eine Zurückweisung des Anspruchs Klarheit für Ihren Gegner. Wenn der Fall tatsächlich oder rechtlich schwierig ist, kann es passieren, dass Sie dem Gegner mit einer Antwort überhaupt erst „aufs Pferd helfen“, indem Sie den Sachverhalt unabsichtlich zu seinen Gunsten aufklären.

 Pro

In manchen Situationen ist es demgegenüber besser, sich umgehend mit dem Gegner in Verbindung zu setzen.

  • So können Sie mit einem Zurückweisungsschreiben Vergleichsverhandlungen einleiten. Ist der Verstoß eindeutig, werden Sie den drohenden Prozess daher höchstwahrscheinlich nicht gewinnen. So können Sie sich mit Ihrem Gegner ohne einen gerichtlichen Prozess einigen.

 

Fehler Nr. 3: Schweigen

Sie wollen die Abmahnung gleich dem Papierkorb vermachen? Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, empfiehlt sich zwar nicht immer, aber öfter, als Sie glauben!

Contra

  • Wenn Sie schweigen und demnach auch die Unterlassungserklärung nicht abgeben, laufen Sie Gefahr, vom Gegner verklagt oder mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden. Sie sind dann in der Defensive und bürden sich das Prozesskostenrisiko auf.

Pro

Umgekehrt ist Schweigen jedoch manchmal der bessere Rat.

  • Dies bedeutet zum einem Unklarheit für den Gegner, denn eine Aufklärungspflicht des zu Unrecht Abgemahnten besteht grundsätzlich nicht. Je weniger Ihr Gegner weiß, umso besser.
  • Insbesondere im einstweiligen Verfügungsverfahren lauern zahlreiche prozessuale Besonderheiten, die in der Praxis häufig übersehen werden. Fehler des Gegners sind für Sie nur von Vorteil.
  • Hegen Sie die Vermutung, dass der Gegner Schwierigkeiten haben wird, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, kann Ihr Schweigen ihn in eine schlechte Prozesslage manövrieren. Dies ist vor allem bei komplizierten Rechts- und nachteiligen Beweislagen der Fall. Helfen Sie Ihrem Gegner nicht unnötig!

 

Fehler Nr. 4: Negative Feststellungsklage

In nachvollziehbarer Weise können Sie den Drang nach einem Gegenschlag verspüren. So steht es Ihnen frei, eine negative Feststellungsklage mit dem Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der vom Gegner geltend gemachten Ansprüche zu erheben.

Contra

  • Sie müssen sich allerdings immer vor Augen halten, dass Sie sich einem Kostenrisiko aussetzen. Eine negative Feststellungsklage ist genauso teuer wie der umgekehrte Prozess in der Hauptsache und hat – bis auf die Kosten – keinen vollstreckbaren Tenor.
  • Auch, wenn die Abmahnung auf offensichtlich falschen tatsächlichen Annahmen beruht, die Sie ohne Weiteres aufklären können: Erheben Sie eine negative Feststellungsklage nicht vorschnell! Es besteht nämlich die Gefahr, dass Sie die Kosten des Rechtsstreits vollständig tragen müssen, auch wenn der Gegner die Abmahnung später zurückzieht.

Pro

Eine negative Feststellungsklage empfiehlt sich eigentlich nur in dem folgenden Fall:

  • Lässt sich Ihr Gegner mit gerichtlichen Schritten Zeit, während Sie aber dringend Gewissheit darüber benötigen, ob das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist oder nicht, lohnt sich diese Art der Klage.

 

Fehler Nr. 5: Hinterlegen einer Schutzschrift

Bei der Schutzschrift handelt es sich um eine gesetzlich nicht geregelte Maßnahme, mit der Sie dem Gericht vor seiner Eilentscheidung Ihren Standpunkt mitteilen und entsprechende Verfahrensanträge stellen können.

Contra

Die Annahme, dass die Hinterlegung einer Schutzschrift das Gericht in jedem Fall vom Erlass einer einstweiligen Verfügung abhalten beziehungsweise zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zwingen könnte, ist ein Irrglaube.

  • Sie müssen sich des Weiteren vor Augen führen, dass eigenes Vorbringen ohne das des Gegners zu kennen, Ihrem Gegner zum Erfolg verhelfen kann. Ist der Vortrag des Gegners bis dato unvollständig, so kann Ihr Vorbringen dazu führen, dass der Vortrag des Gegners schlüssig wird.
  • Weiterhin kann eine Schutzschrift einen Zustellungsvorteil für Ihren Gegner bedeuten. Denn eine anwaltliche Schutzschrift führt dazu, dass die Zustellung der trotzdem erwirkten Beschlussverfügung nicht persönlich Ihr – womöglich im Ausland sitzendes – Unternehmen zugestellt werden muss, sondern an Ihren im Inland erreichbaren Anwalt.

Pro

Gibt es hingegen klare Anhaltspunkte für Verteidigungsmöglichkeiten, sollten Sie eine Schutzschrift erwägen.

  • Hierdurch haben Sie die Möglichkeit zur Sachverhaltskorrektur. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass der Gegner in seinem Antrag wesentliche, für Sie günstige Teile des Sachverhalts weglässt.
  • Der Gegner wird den Verstoß darüber hinaus vielleicht schon länger kennen, sodass die Sache nicht mehr dringlich genug für ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist.
  • Sinnvoll kann eine Schutzschrift auch dann sein, wenn Sie klare Angriffspunkte haben und die Schwachstellen des zu erwartenden Verfügungsantrags auf der Hand liegen und daher daher leicht angegriffen werden können.

 

Resümee

Wie unsere Aufstellung zeigt, sind die Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung vielfältig. Was in einer bestimmten Situation richtig ist, ist in einer anderen Situation das völlig Falsche.

Auch wenn dieser Artikel eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzt, hoffen wir, dass wir Ihnen einen hilfreichen ersten Einblick in den Schutz gegen Abmahnungen verschaffen konnten.

Abmahnungen und Klageverfahren kosten Zeit, Nerven und Geld und sind deshalb natürlich tunlichst zu vermeiden. Sie sollten daher durch anwaltliche Beratung im Vorfeld möglichst vorbeugen. Aber auch wenn es Sie trifft, bedeutet das noch nicht den Weltuntergang. Wer auf eine Abmahnung richtig reagiert und sie als Anlass begreift, seine Werbung und seinen Internetauftritt für die Zukunft vollumfänglich überprüfen zu lassen, für den stellt sie oft nicht mehr als ein „reinigendes Gewitter“ dar.

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Unter diesem Link finden Sie unseren LHR-Ratgeber „Abmahnungen – die 5 größten Fehler und die 5 besten Reaktionsmöglichkeiten“. Damit haben Sie Ihre Handlungsalternativen immer auf einen Blick vor Augen.

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