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Erbitterter Streit um „Schützenliesl“

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Schützenliesl
Kzenon – stock.adobe.com

Man kann es kaum glauben, doch die Münchner Bierseligkeit namens Oktoberfest sorgt doch immer wieder für wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen. Nach der prestigeträchtigen und weltbekannten Bezeichnung der Bayrischen Festwoche im Spätsommer dreht sich nun alles um den Namen eines Festzelts.

Berühmtes Bild einer „Biermadl“

Das heißt: In einem aktuellen Rechtsstreit geht es um die „Schützenliesl“. Als solche ging die damals 21-jährige Hilfskellnerin Coletta Möritz in die Geschichte ein. Denn der Maler Friedrich August von Kaulbach hatte sie in voller Aktion für die Nachwelt auf Leinwand verewigt, zehn schwere Bierkrüge stemmend und auf einem Bierfass balancierend – genau so hatte die junge Dame ihren anspruchsvollen Job als „Biermadl“ charakterisiert. Das Bild entstand im Jahre 1881 beim VII. Deutschen Bundesschießen auf der Theresienwiese und hing dort am Eingang des Wirtshauses „Zur Schützenliesl“.

Der Kampf um die Rechte am Bild ist entbrannt

140 Jahre danach kämpfen verschiedene Seiten um das Recht am Bild der Kellnerin Coletta Möritz bzw. um die Möglichkeit, die „Schützenliesl“ zu vermarkten: die Königlich Privilegierte Hauptschützengesellschaft München als Eigentümerin des Originals,  die Münchner Kindl Brauerei als Rechtsnachfolgerin einer Münchner Brauerei, die das Bild auf Flaschenetiketten verwendet hatte, und ein Wirt, der nach der „Schützenlisl“ (nun mit „i“, nicht „ie“) sein Wiesn-Festzelt auf der nostalgischen „Oidn Wiesn“ benennen wollte, aber von 2016 bis 2021 keinen Standplatz bekam. Da der Wirt das Markenzeichen in dieser Frist von fünf Jahren nicht benutzte, entschied die 33. Zivilkammer des LG München I nun, dass die Marke verfallen sei (LG München I, Urteil vom 25.2.2022, Az.: 33 O 8225/21).

Der Fall ist noch nicht abgeschlossen

Geklagt hatte die Brauerei, doch ob diese schon jetzt das Glas erheben sollte, um den juristischen Sieg zu feiern, ist fraglich: Sie könnte sich zu früh freuen. Denn zum einen in das Urteil noch nicht rechtskräftig, zum anderen ist es Wasser auf die Mühlen der Münchner Hauptschützengesellschaft, die sich die Rechte an der „Schützenliesl“ – „Uns gehört das Bild“, so der 1. Schützenmeister Georg Pfaff – nun ihrerseits durch Eintrag sichern will. Es bleibt also spannend. Abwarten – und Bier trinken.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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