LHR-Praxisfall: Kontosperrung bei Amazon und Google Ads – „Ach, das machen Sie auch?“
Kürzlich erreichte uns eine Anfrage eines Mandanten. Für ihn haben wir in der Vergangenheit Marken angemeldet und erfolgreich gegen Nachahmungen seiner Produkte auf verschiedenen Plattformen vorgegangen.
Nun stand er vor einem ganz anderen Problem: Sein Google-Ads.Konto war plötzlich gesperrt.
Seine erste Reaktion: „Machen Sie so etwas überhaupt?“ – und genau hier zeigt sich ein Phänomen, das wir immer wieder beobachten.
Anwälte als effektivste Hilfe bei Sperrungen
Viele Händler wissen gar nicht, dass Anwälte bei einer Amazon-Sperrung oder einer Google Ads-Sperrung nicht nur helfen können, sondern in den meisten Fällen die beste, effektivste und effizienteste Methode darstellen, um ein Konto wieder freizuschalten. Statt sich durch undurchsichtige interne Prozesse der Plattformen zu kämpfen oder unseriösen Dienstleistern zu vertrauen, setzen spezialisierte Kanzleien auf rechtliche Argumentation und wenn nötig auch gerichtliche Maßnahmen.
Dass viele Mandanten diese Möglichkeit gar nicht auf dem Schirm haben, liegt auch daran, dass wir Juristen unsere Tätigkeit oft in abstrakten Kategorien wie Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Medienrecht beschreiben. Für den Händler mit einem gesperrten Konto ist das aber zweitrangig – er will vor allem eines: schnell wieder verkaufen können.
Wenn Amazon und Google die digitale Lebensader kappen
Eine Kontosperrung auf Amazon oder bei Google Ads ist für Unternehmen ein Schock. Bei Amazon bedeutet sie, dass Umsätze von heute auf morgen wegbrechen, laufende Bestellungen nicht mehr abgewickelt werden können und der Zugang zum Marktplatz als wichtigstem Vertriebskanal verloren geht.
Ähnlich drastisch sind die Folgen einer Google Ads-Sperrung: Innerhalb weniger Minuten versiegt der Besucherstrom auf die eigene Website. Für viele Firmen bedeutet das, dass ihr gesamtes Geschäftsmodell ins Wanken gerät.
Überraschung bei Mandanten
Die erwähnte Mandantenanfrage ist kein Einzelfall.
Immer wieder hören wir erstaunte Reaktionen wie: „Ach, Sie machen auch Amazon-Sperrungen?“ – und das oft von Unternehmern, die uns seit Jahren in anderen Rechtsfragen vertrauen. Erst wenn sie sehen, wie wir beispielsweise durch eine einstweilige Verfügung ein gesperrtes Konto wieder freischalten lassen, wird ihnen bewusst, dass dies längst ein fester Bestandteil unserer Arbeit ist.
Unseriöse Anbieter als zusätzliche Gefahr
Die Unsicherheit der Händler nutzen auch Anbieter aus, die in diesem Bereich eigentlich nichts verloren haben.
Manche überschätzen ihre Fähigkeiten deutlich oder sind fast esoterisch unterwegs und behaupten irgendwelche Wundermittel, die – wen wunderts – jedoch nur mit viel Geld erreichbar sind und auch „leider“ nicht immer funktionieren. Andere bieten Dienstleistungen an, die sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gar nicht erbringen dürfen. Das Ergebnis: verlorene Zeit, unnötige Kosten und oftmals keine Lösung.
LHR als Ansprechpartner bei Kontosperrungen
Unsere Erfahrung zeigt: Wer bei einer Kontosperrung rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist klar im Vorteil. LHR gehört zu den Kanzleien, die seit Jahren erfolgreich gegen Sperrungen bei Amazon, Google Ads, Facebook und Instagram vorgehen.
Wir sorgen dafür, dass Unternehmen nicht länger als nötig ohne ihre digitale Lebensader auskommen müssen. Denn sobald ein Konto gesperrt wird, versiegt der Umsatzstrom – und genau das darf nicht dauerhaft passieren.
Selbstkritik und Klarstellung
Vielleicht liegt es auch an uns, dass dieses Wissen noch nicht überall angekommen ist. Wir hätten deutlicher kommunizieren müssen, dass wir nicht nur Marken schützen oder Nachahmer stoppen, sondern ebenso in der Lage sind, die Freischaltung von Konten bei Plattformen wie Amazon und Google Ads durchzusetzen. Diese Klarstellung holen wir hiermit nach.