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Gegen eine Sperre des eBay-Kontos vorgehen – nur in Ausnahmefällen per einstweiliger Verfügung

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eBay-Konto-Sperre
burdun – stock.adobe.com

Wer bei eBay gewerblich handelt und aufgrund einer Kontosperre daran gehindert wird, kann die Sperre in bestimmten Fällen per einstweiliger Verfügung aufheben lassen. Das OLG Brandenburg hat die Latte dafür allerdings sehr hoch gelegt (OLG Brandenburg, Urteil vom 21.7.2022, Az.: 10 U 65/22).

Existenzielle Notlage, nicht nur wirtschaftliche Einbußen

Nur dann, wenn durch die Sperre eine existenziellen Notlage besteht, ist deren Aufhebung ausnahmsweise auch mit einstweiliger Verfügung möglich. Wirtschaftliche Einbußen alleine reichen für diesen einstweiligen Rechtsschutz nicht aus, so das OLG Brandenburg in seiner Entscheidung.

Vorwegnahme der Hauptsache nur unter ganz engen Voraussetzungen

Mit einer einstweiligen Verfügung soll nicht allein verhindert werden, dass Nachteile entstehen, sondern dass Tatsachen geschaffen werden, die sich nach voraussichtlicher Dauer eines langen Verfahrens nicht mehr oder zumindest nicht so einfach aus der Welt schaffen lassen. Besonders gilt das bei Veranstaltungen mit kurzfristiger Anberaumung, die bei Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens schon längst Geschichte sind.

Andererseits ist eine einstweiligen Verfügung immer nur vorläufig und immer nur in Ausnahmen ein probates Mittel. Die Hauptsache dürfe „durch eine einstweilige Verfügung nur unter besonderen, engen Voraussetzungen vorweggenommen werden“, betonte das Gericht. Die Sperre per einstweiliger Verfügung aufheben zu lassen, genau das ist im vorliegenden Fall die Hauptsache, sei nur dann angezeigt, wenn mit einer „existentiellen, irreparablen Schädigung“ zu rechnen sei, bliebe die Sperre erstmal bestehen. Diese Dringlichkeit sahen die Richter nicht als gegeben an.

Warten widerspricht Eilbedürftigkeit 

Es liegt in der Natur der einstweiligen Verfügung, dass diese zügig beantragt wird. Wer – wie die Antragstellerin im vorliegenden Fall – fast drei Monate wartet, ehe er eine einstweilige Verfügung erwirken will, verspielt die Plausibilität der behaupteten Eilbedürftigkeit. Das kam hier noch hinzu, so dass das OLG Brandenburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnte.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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