200 Millionen Euro fürs Wegsehen: Was Temus DSA-Aktionsplan für Händler bedeutet
Bestraft wurde Temu nicht dafür, dass auf der Plattform unsichere Ladegeräte und belastetes Babyspielzeug angeboten wurden, sondern dafür, dass der Marktplatz nicht genau genug hingesehen hat.
Jetzt hat die EU-Kommission den Plan akzeptiert, mit dem Temu das ändern will. Wer dort verkauft, sollte sich fragen, wohin der geschärfte Blick zuerst fällt.
Die Europäische Kommission hat am 26. Oktober 2026 den Aktionsplan angenommen, den Temu nach dem Bußgeldbeschluss vom 28. Mai 2026 vorgelegt hatte (Pressemitteilung der Kommission). Im Mai hatte die Kommission gegen den Marktplatz eine Geldbuße von 200 Millionen Euro verhängt, weil Temu seine Pflicht zur Risikobewertung nach dem Digital Services Act (DSA) verletzt habe (Mitteilung vom 28. Mai 2026). Den Anstoß gab übrigens kein spektakulärer Einzelfall, sondern eine Risikobewertung aus dem Jahr 2024, die sich nach Auffassung der Kommission auf allgemeine Informationen über den Online-Handel stützte statt auf Erkenntnisse über den eigenen Dienst.
Übersicht
Die Geldbuße betraf die Analyse, nicht die Ware
Sehr große Online-Plattformen müssen nach Art. 34 des Digital Services Act die systemischen Risiken ihres Dienstes ermitteln, analysieren und bewerten, darunter die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, zu denen auf einem Marktplatz auch illegale Produkte gehören. Nach Art. 35 DSA folgen daraus angemessene Maßnahmen zur Risikominderung. Wer das Risiko kleinrechnet, braucht freilich auch weniger Maßnahmen, und genau diesen Zusammenhang hat die Kommission Temu vorgehalten.
Nach den Feststellungen der Kommission hat Temu erheblich unterschätzt, wie häufig Verbraucher in der EU auf illegale Artikel stoßen. Testkäufe der Kommission ergaben, dass ein sehr hoher Anteil der ausgewählten Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht bestand und ein hoher Anteil des getesteten Babyspielzeugs mittlere bis hohe Risiken aufwies, etwa wegen überschrittener Grenzwerte für Chemikalien oder ablösbarer Kleinteile, an denen ein Kind ersticken kann. Ebenso wenig habe Temu geprüft, wie Empfehlungssysteme und Programme, in denen Influencer Produkte bewerben, die Verbreitung illegaler Ware verstärken können.
Man hätte meinen können, eine Plattform kenne ihre eigenen Ladegeräte. Die Geldbuße war nach der Strafe gegen X (120 Millionen Euro im Dezember 2025) erst die zweite auf Grundlage des DSA, und sie wird nicht die letzte bleiben. Wir hatten zuletzt über das EU-Verfahren gegen Booking.com berichtet und darüber, wann eine Plattform nach dem EuG überhaupt „sehr groß“ ist.
Fünf Hausaufgaben, und eine davon betrifft die Händler direkt
Der nun akzeptierte Plan sieht fünf Maßnahmen vor. Temu soll eine plattformspezifische Risikoanalyse durchführen, die Wirksamkeit seiner Gegenmaßnahmen mit verlässlichen Messgrößen belegen und die Grenzen der eigenen Inhaltsmoderation bewerten. Außerdem soll Temu untersuchen, ob seine Empfehlungssysteme die Verbreitung illegaler Waren verstärken, und wie sich vorsätzliche Manipulation auswirkt, ausdrücklich auch durch Verkäufer, die Funktionen der Plattform ausnutzen, um potenziell illegale Angebote zu verbreiten.
Für die erste Bewertung bleibt nicht viel Zeit. Binnen vier Monaten soll Temu eine vorläufige Risikobewertung für einen Zeitraum von sechs Monaten vorlegen; nach den vorliegenden Berichten endet dieser Zeitraum am 30. November 2026. Die deutsche Mitteilung der Kommission ist an dieser Stelle nicht ganz eindeutig formuliert, an der Richtung ändert das nichts.
Was heißt das für Händler auf Temu?
Wer die Wirksamkeit seiner Moderation in Zahlen belegen muss, wird zählen, was sich zählen lässt: entfernte Angebote, abgelehnte Listings, gesperrte Verkäuferkonten. Wir rechnen deshalb damit, dass Temu in den kommenden Monaten strenger prüft und schneller sperrt, und zwar nicht nur bei offensichtlich gefährlicher Ware. Erfahrungsgemäß trifft eine solche Welle auch Händler, deren Produkte in Ordnung sind, deren Unterlagen aber nicht schnell genug vorliegen.
Besonders betroffen sind Hersteller und Händler aus China, die ohne eigene Niederlassung direkt an Verbraucher in der EU verkaufen. Seit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) braucht jedes Produkt einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU, und genau solche Pflichtangaben lassen sich automatisiert gut abprüfen. Ab dem 1. November gilt im Übrigen die EU-Bearbeitungsgebühr von 2 € je Artikel, die das Geschäft mit Kleinsendungen ohnehin verändert.
Neu ist der Gedanke nicht. Schon 2021 hatte das OLG Frankfurt entschieden, dass eBay bei Verstößen gegen Produktsicherheitsvorschriften Angebote sperren und Vorsorge gegen weitere Verstöße treffen muss; damals ging es ausgerechnet um Schwimmscheiben chinesischer Herkunft ohne CE-Kennzeichnung. Der DSA macht aus dieser Einzelfallhaftung eine Pflicht zur systematischen Vorsorge, deren Erfüllung die Kommission nun nachzählt.
Gesperrte Händler sind dabei nicht rechtlos. Nach Art. 17 DSA muss die Plattform jede Beschränkung begründen, nach Art. 20 DSA steht ein internes Beschwerdeverfahren offen und nach Art. 21 DSA eine außergerichtliche Streitbeilegung. Für gewerbliche Nutzer gelten außerdem die Begründungs- und Fristenregeln der P2B-Verordnung. Wie das bei Amazon aussieht, haben wir in unseren Beiträgen zur Sperrung ohne Begründung und zu den außergerichtlichen Wegen gegen eine Kontosperrung beschrieben; die Grundsätze lassen sich auf Temu übertragen.
Was Händler jetzt vorbereiten sollten
- Unterlagen griffbereit halten: EU-Konformitätserklärung, Prüfberichte, Kennzeichnung und den verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU so ablegen, dass sie binnen Stunden vorgelegt werden können.
- Listings bereinigen: Doppelte Angebote, gekaufte Bewertungen und andere Formen künstlicher Verstärkung stehen ausdrücklich im Aktionsplan und dürften zuerst auffallen.
- Bei einer Sperre die Begründung verlangen: Pauschale Hinweise auf „Richtlinienverstöße“ genügen Art. 17 DSA in der Regel nicht.
- Fristen ernst nehmen: Die interne Beschwerde ist schnell eingelegt, sollte aber vollständig sein; wer zu lange wartet, erschwert sich später den Weg zum Eilverfahren.
Ist die Sache für Temu damit erledigt?
Nein. Der Aktionsplan ersetzt die Geldbuße nicht, er regelt nur, wie Temu die festgestellten Mängel abstellt. Setzt die Plattform ihn nicht um, kann die Kommission nach Art. 76 DSA Zwangsgelder festsetzen. Ob Temu den Bußgeldbeschluss vor dem Gericht der Europäischen Union angreift, lässt sich den Mitteilungen der Kommission nicht entnehmen.
Ob Temu die eigenen Risiken künftig realistischer einschätzt, wird die Kommission an den Zahlen ablesen. Die Händler werden es vermutlich früher merken, nämlich in ihrem Postfach.
Häufige Fragen zum Temu-Aktionsplan
Warum musste Temu 200 Millionen Euro zahlen?+
Was steht im Aktionsplan, den die Kommission am 26. Oktober 2026 akzeptiert hat?+
Darf Temu ein Händlerkonto ohne Begründung sperren?+
Was sollten Hersteller aus China tun, die über Temu nach Deutschland verkaufen?+
Gilt das auch für andere Marktplätze?+
Wurde Ihr Händlerkonto gesperrt oder ein Angebot entfernt?
Wir prüfen die Begründung der Plattform, legen Beschwerde ein und setzen die Freischaltung notfalls gerichtlich durch, auf Wunsch auch auf Englisch oder Chinesisch. Eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.
Weiterführende Informationen
- EU-Verfahren gegen Booking.com: Fake-Unterkünfte, Phishing und gekauftes Ranking
- EuG zu Stripchat: Wann eine Online-Plattform „sehr groß“ ist – und wer die Nutzer zählt
- 2 € je Artikel ab 1. November: Was die EU-Bearbeitungsgebühr für Online-Händler bedeutet
- Darf Amazon ohne Begründung sperren? Was Art. 4 P2B-VO und Art. 17 DSA verlangen
- Beschwerde, Mediation, Streitbeilegung: Die außergerichtlichen Wege gegen eine Amazon-Kontosperrung