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Was ist der formalisierter Rechtserwerb?
Von einem formalisierten Rechtserwerb spricht man im Urheberrecht. Die Verwertungsgesellschaften (s. Verwertungsgesellschaft) unterliegen gesetzlichen Tarifen. So sind die Verwertungsgesellschaften dazu verpflichtet jedem, der gewisse Urheberrecht erwerben möchte, zu den gleichen Bedingungen diese Rechte einzuräumen.