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Wettbewerbsrecht

Wir schützen den lauteren Wettbewerb.

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Das Wettbewerbsrecht schützt Sie vor Tiefschlägen der Konkurrenz!

Das Wettbewerbsrecht besteht aus dem Lauterkeitsrecht (UWG) und dem Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht überwacht die Einhaltung der Regeln, während das Kartellrecht den Wettbewerb als Institution in ihrer Struktur schützt. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten und zum Beispiel Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen verhindern .

Das Lauterkeitsrecht wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und hat die Aufgabe, die Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Beispiele für unlautere Handlungen sind irreführende Werbungen, Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln (z.B. Verbraucherschutzvorschriften), Verunglimpfungen von Wettbewerbern oder deren Produkten.

Veranschaulichen kann man den Unterschied zwischen dem dem Wettbewerbsrecht im engeren Sinne und dem Kartellrecht am Beispiel eines Boxkampfs. Während das Kartellrecht verhindert, dass der Kampf abgesprochen oder „geschoben“ wird, wacht das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne (Lauterkeitsrecht) darüber, dass die Kämpfer sich an die Regeln halten und sich zum Beispiel keine Tiefschläge erlauben.

Der Größte, der Beste, der Billigste.

Insbesondere im Online-Handel ist der Konkurrenzdruck groß und damit auch die Versuchung, sich durch vollmundige Versprechungen einen Vorsprung zu verschaffen.

Wenn diese Angaben zutreffen, ist dagegen selbstverständlich nichts einzuwenden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schreitet jedoch dann ein, wenn Angaben unzutreffend  sind. Beispiele für unlautere Handlungen sind zudem irreführende Werbungen, Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln (z.B. Verbraucherschutzvorschriften), Verunglimpfungen von Wettbewerbern oder deren Produkten.

Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne schützt sowohl

  • Mitbewerber,
  • Verbraucher,
  • sonstige Marktteilnehmer als auch
  • die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

Das Lauterkeitsrecht gibt den Wettbewerbern die Möglichkeit, selbst – in der Regel mit Hilfe eines auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalts – gegen unlautere Wettbewerbshandlungen vorzugehen. Eine übergeordnete staatliche Aufsicht (z.B. in Form einer „Wettbewerbspolizei“) existiert nicht. Die Wettbewerber können dabei sowohl unlautere Handlungen gegenüber anderen Mitbewerbern beanstanden als auch unlautere Handlungen von Mitbewerbern zu einer über- oder untergeordneten Handelsstufe (z.B. im Verhältnis zu Verbrauchern oder Herstellern).

Das Wettbewerbsrecht  ist aufgrund einer uneinheitlichen Rechtsprechungspraxis sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene sehr komplex und beratungsintensiv. LHR ist eine spezialisierte Kanzlei, in der jeder Rechtsanwalt einige, wenige Fachgebiete bearbeitet. Dadurch ist eine erfahrene und weitsichtige Beratung gewährleistet.

Unsere Leistungen zum Thema Wettbewerbsrecht

LHR gewährleistet schnelles und präzises Vorgehen

Die prozessuale Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist vor dem Hintergrund skurzer Verjährungs- und Dringlichkeitsfristen und zahlreicher Spezialvorschriften schwierig und scheitert auch bei eindeutiger Rechtslage nicht selten allein aus formellen Gründen. Der weit überwiegende Teil der Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht wird zudem im Eilverfahren – durch einstweilige Verfügungen – entschieden und erledigt. Daher sind Schnelligkeit und Präzision äußerst wichtig.

Zügige Beweissicherung und Rechtsverfolgung im Wettbewerbsrecht

Die Experten von LHR kümmert sich von Beginn an um eine zügige Beweisaufnahme und -sicherung und eine effektive Inanspruchnahme des Rechtsverletzers. Falls nötig mit einem Antrag auf einsteilige Verfügung. Diese kann bei Bedarf binnen Stunden bei Gericht erwirkt und bereits am nächsten Tag beim Gegner vollzogen werden.

(Gegen-)Angriff ist die beste Verteidigung

Es gehört zum Tagesgeschäft von LHR, nach einer Abmahnung des Gegners auch dessen Verhalten auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wer unsere Mandanten angreift, muss sein eigenes Verhalten mit dem gleichen strengen Maßstab messen lassen. Falls sinnvoll, hinterlegen wir zudem Schutzschriften notfalls binnen Stundenfrist bei allen für einen Angriff in Betracht kommenden Gerichten.

LHR – gefragte Fachanwälte und Experten

Die Anwälte von LHR sind durch ständige Fortbildungen und vor allem durch aktive forensische Tätigkeit in mittlerweile mehreren 1000 gerichtlichen Verfahren häufig durch mehrere Instanzen immer auf dem neusten Stand. LHR gilt sowohl in der Rechtedurchsetzung als auch in der Verteidigung gegen Angriffe der Konkurrenz bundesweit als eine der führenden Kanzleien.

Anwalt-für-WettbewerbsrechtLHR-Partner Arno Lampmann hat sich aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren nicht nur in der Praxis, sondern auch als Autor einen Namen gemacht. Er ist Autor bei Legal Tribune Online (LTO) und Verfasser des Teils „Prozessuale Besonderheiten im Lauterkeitsrecht“ des juristischen Standardwerks „Multimedia-Recht“ (Hoeren/Sieber/ Holznagel)

Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz schützen Ihre Wettbewerbsfähigkeit und erstreiten Schadensersatz

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen Wettbewerbsrechtsverletzungen effektiv zur Wehr setzen und Schadensersatz verlangen. Wer geeignete Mittel des Wettbewerbsrechts einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert die weitere unzulässige Verletzung seiner Rechte,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Der Schädiger hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

  • LHR wahrt Ihre Ansprüche nach Verletzungen des Wettbewerbsrechts – schnell und effektiv
  • LHR konfrontiert die Täter mit den Folgen ihres Tuns in außergerichtlichen & gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • LHR hilft Ihnen unter Zuhilfenahme aller prozessualen Möglichkeiten, möglichst mit einer einstweiligen Verfügung
  • LHR verteidigt Sie gegen Abmahnungen von Mitbewerbern
  • LHR prüft, ob sich Ihr Gegner selbst rechtmäßig verhält

Arno Lampmann, Kanzlei-Gründer, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: „Das Wettbewerbsrecht schützt die Einhaltung der Spielregeln. Zögern Sie nicht, auch beim Mitbewerber die Beachtung der Spielregeln aktiv einzufordern. Das stellt nicht nur den fairen Wettbewerb wieder her sondern verschafft Ihnen auch Respekt bei der Konkurrenz.“

Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!

TOP 20 der häufigsten Abmahngründe

  1. fehlerhafte Impressums-Angaben
  2. fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  3. falsche Preisangaben
  4. Fehler bei den Versandkosten (zB Angabe zu niedrig, zu spät)
  5. Werbung mit falschen/veralteten UVPs
  6. Werbung mit durchgestrichenen und "statt-"Preisen
  7. fehlende oder falsch platzierte Grundpreise
  8. fehlerhafte Werbung mit Garantien
  9. rechtswidrige AGB-Klauseln
  10. Werbung mit Selbstverständlichkeiten (zB "garantiert echt“)
  11. unwahre Werbung mit Alleinstellung bzw. Spitzenstellung (zB "größter, bester, einer der Besten, etc.")
  12. unwahre Erfahrungswerbung (zB "100 Jahre Tradition")
  13. Verstöße gegen den Jugendschutz (zB bei Altersfreigaben bei Videofilmen)
  14. Unzulässige Werbung mit CE-Kennzeichen (zB "CE-geprüft")
  15. Verstöße gegen das ElektroG
  16. unerwünschte Werbung (Spam-E-Mails)
  17. fehlerhafte Kennzeichnung von Getränken und sonstigen Lebensmitteln
  18. fehlerhafte Kennzeichnung von Textilien
  19. Werbung mit „Bio“ und „Öko“
  20. Irreführung über geografische Herkunft (zB "Parmaschinken")

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Banken

Mandanten von LHR

  • klassische Handelsunternehmen
  • Emissionshäuser und Produktentwickler des Kapitalmarkts
  • Architekten
  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Apotheker
  • Medienhäuser

Erste Schritte

  • Nach einer zügigen Bestandsaufnahme kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab
  • Wir ergreifen nötigenfalls gerichtliche Eilmaßnahmen und vollziehen diese binnen einiger weniger Tage
  • Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, bereiten wir alles für Ihre Verteidigung (Schutzschriften bei Gericht) und einen möglichen Gegenangriff vor

Schadensersatz fordern!

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.

Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Kontaktieren Sie uns:

    • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]

 

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was ist Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht besteht aus dem Lauterkeitsrecht und dem Kartellrecht. Das Lauterkeitsrecht überwacht die Einhaltung der Regeln. Das Lauterkeitsrecht wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und hat die Aufgabe, die Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Beispiele für unlautere Handlungen sind irreführende Werbungen, Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln (z.B. Verbraucherschutzvorschriften), Verunglimpfungen von Wettbewerbern oder deren Produkten.

Das Kartellrecht dient der Sicherung des Wettbewerbs als ganzem und richtet sich gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wie zum Beispiel die Bildung von Monopolen. Anders als beim Lauterkeitsrecht findet neben der Überwachung durch die einzelnen Mitbewerber eine Kontrolle durch staatliche Aufsichtsbehörden, die Kartellämter statt.

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