Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Yatego ist gegen Abmahnungen

Ihr Ansprechpartner
Wie wortfilter berichtet, möchte die Internetplattform Yatego der Gefahr für Onlinehändler, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, zumindest innerhalb der Plattform vorbeugen.

Die dortigen Händler sollen sich vor einer Abmahnung erst an eine dort eingerichtete Schiedsstelle wenden.

Yatego schreibt in einer Rundmail an seine Mitglieder:

„Das Ziel von Yatego ist die Bildung einer „Starken Gemeinschaft“, aus vielen einzelnen Anbietern, um im heutigen Wettbewerb gemeinsam bestehen zu können. Einer der wichtigsten Punkte in unserer Philosophie ist die angemessene, freundliche und sachliche Kommunikation innerhalb der Gemeinschaft. Unserer Meinung nach, steht das Mittel der Abmahnung, ohne vorherige sonstige Kommunikations-Versuche, im Widerspruch zu unserer Philosophie.“

Und weiter:

„Deshalb wird in jedem Fall der Abmahnung innerhalb der Yatego-Gemeinschaft geprüft werden, ob der abmahnende Anbieter aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird.

Wussten Sie schon? Es muss nicht immer gleich die anwaltliche Abmahnung sein! Weisen Sie Ihren Mitbewerber freundlich auf ein vermeintliches Fehlverhalten hin und fordern ihn auf entsprechende Änderungen vorzunehmen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle werden Sie damit Erfolg haben!“

Insbesondere der letzte Hinweis ist begrüßenswert. Denn wir wissen aus der täglichen Praxis, dass viele Leute meinen, eine Abmahnung sei nur mit Anwalt möglich. Ab und zu werden auch anonyme Aufträge an uns herangetragen, Verstöße in unserem Namen abzumahnen, um dem Betroffenen „eins auszuwischen“. Das ist natürlich alles grober Unfug.

Eine Abmahnung muss durch den Betroffenen ausgesprochen werden. Dies kann auch kostengünstig ohne Anwalt geschehen. Die Aufforderung, den gerügten Wettbewerbsverstoß abzustellen, ist und bleibt jedoch eine Abmahnung.

Hierin liegt auch das kritisierenswerte des ansonsten löblichen Appells von yatego:

Es dürfte rechtlich bedenklich sein, den Mitgliedern eines Marktplatzes das einzig probate Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung – die Abmahnung – unter Androhung des Ausschlusses aus der Gemeinschaft verbieten zu wollen. Denn ein „freundlicher Hinweis auf vermeintliches Fehlverhalten und die Aufforderung entsprechende Änderungen vorzunehmen“ ist meist nichts anderes. Eine Abmahnung muss nicht unfreundlich und im Befehlston gehalten sein, um wirksam zu sein.

Darüber hinaus hängt für viele unternehmerische Anbieter – zumindest auf der eBay-Plattform – die Existenz an den dort eingestellten Angeboten. Der Aufruf „Habt Euch alle lieb!“ funktioniert dementsprechend nur, wenn es nicht ums Geld geht. Und darum geht es meistens. Auch für Yatego. (la)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht