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Händler aufgepasst: Registrierungspflicht von Elektroartikeln

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Registrierungspflicht von Elektroartikeln
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Wer Elektroartikel herstellt, muss diese registrieren lassen, jedoch auch als Händler können hohe Strafen beim Vertrieb von nicht registrierten Elektroartikeln die Folge sein.

Die Pflichten des Herstellers

Jeder Hersteller muss sich und seine Produkte nach dem ElektroG bei der Stiftung ERA registrieren lassen. Unterlässt der Hersteller dies drohen ihm Bußgelder und wenn sie geltend gemacht werden Ansprüche von Mitbewerbern. Grund für diese Registrierungspflicht war hauptsächlich die Umverteilung von Entsorgungskosten für die Gefahrenstoffe, die in Elektroartikeln enthalten sind. Genauere Hintergründe und weitere Informationen zur Registrierungspflicht von Herstellern haben wir bereits in unserem Ratgeber zu diesem Thema zusammengestellt.

Die möglichen Folgen

Die Registrierungspflicht hat nicht nur Auswirkungen für die Hersteller, sondern auch für Händler. Wer als Händler Elektroartikel vertreibt, die von einem Hersteller stammen, der nicht registriert ist macht sich eines Wettbewerbsverstoßes schuldig.

Dieser Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 3a UWG iVm. § 6 ElektroG kann sowohl Abmahnungen, als auch bei Zuwiderhandlung Ordnungsgelder nach sich ziehen. Die Ordnungsgelder können schnell bei bis zu 250.000€ liegen. Grund für die Unterlassungsansprüche aus dem Wettbewerbsrecht ist ein wettbewerbswidriger Vorteil. Denn ein solcher Wettbewerbsvorteil entsteht nur durch die rechtswidrige Unterlassung der Registrierungspflicht, die auch mit Kosten verbunden ist. Von der Ersparnis der Kosten profitiert aber im Zweifelsfall nicht nur der Hersteller, sondern eben auch Händler, die diese Produkte vertreiben.

Der Schutz des Verkehrs vor Einbringung von nicht registrierten Gefahrenstoffen, die in Elektroartikeln enthalten sind, hat jedoch nicht nur wettbewerbsrechtliche Folgen. Es werden zudem Bußgelder vom Umweltbundesamt verhängt.

Rat an die Händler von Elektroartikeln

Um vor Abmahnungen von Mitbewerbern sicher zu sein, sollte Händler immer überprüfen, ob der Hersteller die Elektroartikel registriert hat. Dieses Vorgehen ist zwar mit Aufwand verbunden, stellt aber den einzigen effektiven Schutz gegen Abmahnung dar. Mitbewerber versuchen sich vielleicht einen Vorteil durch ein gegensätzliches Vorgehen zu verschaffen, allerdings kann diesem Vorgehen ein Riegel durch eigene Abmahnungen vorgeschoben werden. Eine Prüfung der Registrierung von Elektroartikeln ist für Händler also unentbehrlich.

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