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LHR-Praxisfall: Wenn Berichterstattung aus Deutschland in Dubai zum Problem wird

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Was sich in unserer Praxis immer deutlicher zeigt, ist kein Zufall mehr, sondern ein belastbarer Trend: Immer häufiger wenden sich Mandanten aus dem Ausland an LHR, um gegen unwahre oder unzulässig zugespitzte Berichterstattung aus Deutschland oder Europa vorzugehen.

Besonders auffällig ist dabei, dass dies zunehmend Persönlichkeiten betrifft, die in Dubai leben, dort unternehmerisch tätig sind oder von dort aus ihre internationale Sichtbarkeit steuern.

Dass LHR in diesem Bereich seit längerem tätig ist, zeigen bereits unsere Themenseiten Influencer und Rechtsberatung sowie Coaches und Influencer in Dubai.

Beide machen deutlich, dass digitale Reichweite heute nicht nur geschäftliche Chancen eröffnet, sondern zugleich erhebliche rechtliche Risiken schafft. Wer sichtbar ist, wird angreifbar. Wer international sichtbar ist, wird international angreifbar.

Der eigentliche Befund aus der Praxis

Der aktuelle Praxisfall steht exemplarisch für eine Entwicklung, die wir bei LHR seit einiger Zeit beobachten: Internationale Unternehmer, Coaches, Influencer und sonstige öffentliche Personen wenden sich an eine deutsche Kanzlei, um gegen Veröffentlichungen aus Europa vorzugehen, die ihren Ruf massiv beeinträchtigen.

Dabei geht es häufig nicht nur um klassische Presseartikel. Vielmehr sehen wir ein Zusammenspiel aus Online-Magazinen, Plattformen, Suchmaschinen-Sichtbarkeit und zugespitzten Snippets. Der Reputationsschaden entsteht daher oft nicht erst durch den eigentlichen Artikeltext. Schon die Überschrift, die Kurzbeschreibung in Suchergebnissen oder die Archivierung entsprechender Inhalte kann ausreichen, um einen massiven negativen Eindruck zu verfestigen.

Gerade internationale Mandanten aus Dubai trifft das besonders hart. Wer dort tätig ist, ist in aller Regel auf Sichtbarkeit, Vertrauen und internationale Geschäftsbeziehungen angewiesen. Wird der eigene Name bei Google mit schwerwiegenden Vorwürfen verknüpft, ist der Schaden regelmäßig unmittelbar spürbar.

Globalisierung hat die Hemmschwelle nicht gesenkt, sondern verschoben

Bemerkenswert ist vor allem die dahinterstehende Dynamik. Die Globalisierung hat ersichtlich nicht dazu geführt, dass sich zweifelhafte Protagonisten davor scheuen, aus Europa oder aus Deutschland heraus internationale Persönlichkeiten im Internet anzugreifen. Eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Die räumliche Distanz schafft offenbar ein Gefühl faktischer Risikolosigkeit. Wer aus Deutschland über Personen berichtet, die in Dubai oder anderen außereuropäischen Staaten tätig sind, kalkuliert mitunter damit, dass sich die Betroffenen gegen die Veröffentlichung schon nicht effektiv zur Wehr setzen werden. Genau diese Erwartung erweist sich aber zunehmend als Fehlkalkulation.

Denn der digitale Raum ist zwar global, die Rechtsverletzung bleibt trotzdem justiziabel. Und gerade das deutsche Äußerungsrecht bietet in vielen Fällen wirksame Instrumente, um gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, entstellende Verdachtsberichterstattung oder unzulässig rufschädigende Veröffentlichungen vorzugehen.

Google macht aus lokaler Berichterstattung ein globales Reputationsproblem

Die eigentliche Sprengkraft solcher Fälle entsteht heute meist erst durch Suchmaschinen. Eine Veröffentlichung mag auf einer deutschen oder europäischen Seite erscheinen. Ihre Wirkung entfaltet sie aber weltweit. Spätestens durch Google werden entsprechende Inhalte global sichtbar, durchsuchbar und dauerhaft abrufbar.

Das ist der Punkt, an dem aus einer lokalen Publikation ein internationales Reputationsproblem wird. Denn Google transportiert nicht nur Links, sondern oft schon die eigentliche Botschaft: über Überschriften, Snippets und Archivseiten. Für die betroffene Person spielt es dann kaum noch eine Rolle, ob der vollständige Beitrag hinter einer Bezahlschranke liegt. Der Schaden ist bereits eingetreten, sobald der Name mit einer ehrverletzenden oder zumindest massiv belastenden Kurzbeschreibung verknüpft wird.

Gerade deshalb wenden sich immer mehr Mandanten aus Dubai und anderen Teilen der Welt an deutsche Kanzleien. Denn wenn die Berichterstattung aus Deutschland stammt oder hier abrufbar und rechtlich greifbar ist, liegt es nahe, die Abwehr auch von hier aus zu organisieren.

Zuspitzung als publizistisches und wirtschaftliches Modell

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der in solchen Konstellationen nicht übersehen werden sollte: Die Zuspitzung ist häufig nicht bloß journalistischer Stil, sondern Teil eines wirtschaftlichen Modells. Wo Aufmerksamkeit die zentrale Währung ist, steigt naturgemäß die Versuchung, mit maximaler Schärfe zu formulieren, Verdachtsmomente zu dramatisieren und Persönlichkeiten zum Objekt einer fortlaufenden Skandalisierung zu machen.

Besonders problematisch wird das dort, wo mit solchen Veröffentlichungen zugleich kostenpflichtige Abonnements oder exklusive Zugänge vermarktet werden. Dann dient die Zuspitzung nicht nur der publizistischen Profilierung, sondern erkennbar auch der Monetarisierung. Für Betroffene bedeutet das, dass sich die wirtschaftlichen Interessen des Publishers mit dem Reputationsschaden der betroffenen Person überschneiden.

Rechtlich ist das bedeutsam, weil gerade in solchen Fällen sehr genau geprüft werden muss, ob eine zulässige Verdachtsberichterstattung vorliegt oder ob die Grenze zur unzulässigen Vorverurteilung, Verzerrung oder geschäftlich motivierten Rufschädigung überschritten ist.

Warum deutsches Recht für internationale Mandanten so relevant ist

Für außenstehende Beobachter mag es zunächst überraschend wirken, dass Mandanten aus Dubai gerade bei Veröffentlichungen mit internationaler Wirkung den Weg zu einer deutschen Kanzlei suchen. In Wahrheit ist das konsequent.

Wenn Inhalte aus Deutschland stammen, von hier aus verantwortet werden oder sich rechtlich hier verfolgen lassen, ist das deutsche Presserecht häufig der naheliegende Hebel. Deutschland ist dann nicht nur Ursprungsort der Berichterstattung, sondern zugleich der Ort, an dem effektiver Rechtsschutz ansetzen kann. Gerade für internationale Mandanten wird das deutsche Äußerungsrecht deshalb immer mehr zu einem strategisch entscheidenden Instrument des Reputationsschutzes.

Unsere Themenseiten zu Influencer und Rechtsberatung und Coaches und Influencer in Dubai zeigen bereits, dass LHR in genau diesem Spannungsfeld berät: an der Schnittstelle von digitaler Sichtbarkeit, wirtschaftlicher Reputation und konsequenter rechtlicher Durchsetzung.

Fazit

Der Fall steht beispielhaft für eine neue Mandatsrealität. Reputationsschutz ist längst keine lokale Disziplin mehr. Ein Artikel aus Deutschland kann in Dubai geschäftliche Beziehungen belasten, Kooperationen gefährden und Persönlichkeitsrechte weltweit verletzen. Gerade deshalb suchen immer mehr internationale Mandanten gezielt anwaltliche Hilfe in Deutschland.

Die entscheidende Erkenntnis lautet: Die Globalisierung hat nicht dazu geführt, dass sich Angriffe auf den Ruf internationaler Persönlichkeiten erledigt hätten. Sie hat ihnen vielmehr neue Reichweite verschafft. Und genau deshalb wird das deutsche Äußerungsrecht für Mandanten aus der ganzen Welt, insbesondere aus Dubai, immer wichtiger.

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