Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Gehören auch Sie zu den bekannten TV Rechtsanwalts Persönlichkeiten!

Ihr Ansprechpartner
TV Rechtsanwalts Persönlichkeit
© ufotopixl10 – Fotolia.com

Als Inhaber eines EMail-Postfachs ist man einiges gewöhnt.

Selbst strengste Gesetze haben Versender von Viagra-Werbung, Tipps zum Abnehmen sowie Geschichten über vermeintliche Erbschaften und Millionengewinne nicht davon abhalten können, durchschnittliche deutsche E-Mail-Empfänger mit insgesamt 100 Millionen Spam-Nachrichten täglich zu beglücken (Stand 2016).

Spam kommt meist aus dem Ausland

Der Grund, weshalb die deutschen bzw. europäischen Vorgaben die Spamflut nicht wirksam eindämmen können, liegt auf der Hand: Die Mails haben entweder keinen oder keinen nachvollziehbaren Absender oder sie kommen aus dem nichteuropäischen Ausland, was die Rechtsverfolgung unmöglich oder jedenfalls schwierig macht. Die Abschreckungswirkung ist gleich null.

(Ehrliche) Unternehmer mit Sitz in Deutschland bzw. Europa sind demgegenüber aber regelmäßig  die „Dummen“, da sie befürchten müssen, sogar wegen keinen Fehlern in der Handhabung von der Versendung von Werbe-E-Mails in Anspruch genommen zu werden.

Erst im Januar 2018 hatten zum Beispiel wir von einem Fall berichtet, in dem zwei deutsche Streithähne das Amtsgericht Frankfurt mit der Frage beschäftigt hatten, ob die bloße Verwendung eines Firmenlogos bereits Werbung und die zugehörige Email damit Spam darstelle. Das Amtsgericht Frankfurt hatte zwar in diesem Fall Erbarmen und verneinte die Frage, Aufwand und Kosten waren zu diesem Zeitpunkt aber bereits entstanden.

Deutsche Firmen sind daher erfahrungsgemäß fast übervorsichtig, was EMail-Werbung angeht.

Der größte Wunsch des gemeinen Rechtsanwalts: Dazu gehören

Nicht so die FOKUS-Consulting GmbH aus Wunstdorf. Diese ist nach eigenen Angaben in einer an unsere Kanzlei gerichteten E-Mail Betreiberin des Portals „Anwaltfsempfhelung.com“. Und Anbieterin der „besonderen Möglichkeit“ für Rechtsanwälte, groß rauszukommen.

Für einen „Werbekostenzuschuss“ von läppischen 850 € bekommt auch der bildungsfern-fernste Rechtsanwalt die Chance, als „RLT (sic!) Fernseh Rechtsanwalt“ dazu zugehören. Zu den „bekannten TV Rechtsanwalts Persönlichkeiten“ wie Ingo Lenßen und Christopher Posch nämlich. Es finde ein Interview direkt („in der KW 20“) in der Kanzlei statt, das (offenbar dann) „auf RTL“ ausgestrahlt werde.

Aber: Die Ausstrahlung ist „auf max. 1 Minute begrenzt“. Na denn: Die Freigabe für die „VÖ“ erfolgt „von Ihnen“. Oha: Es wird sogar ein „Footer Text“ eingeblendet.

Was für 1 Angebot, was für 1 Möglichkeit!

Fast zu schön, um wahr zu sein. Aber lesen Sie selbst:

Nicht nur die ambivalente Anrede „Sehr geehrte/r Frau/Herr“, sondern auch der folgende Tweet einer geschätzten Kollegin lässt uns allerdings befürchten, nicht exklusiv in den Genuss der Chance auf Prominenz gekommen zu sein:

So nicht!

Der Mut zur Spam-E-Mail an Rechtsanwälte in allen Ehren. Grammatik- und Rechtschreibfehler: Geschenkt.

Aber diese rücksichtslose Art und Weise, mit den Hoffnungen, der Naivität und der Vertrauensseligkeit von einfachen, nicht-prominenten Rechtsanwälten zu spielen, ist unverzeihlich. Es gibt Grenzen!

Sie hören von unseren TV Rechtsanwalts Persönlichkeiten!

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht