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Wer ist die Schönste im ganzen Land? – 30 Minuten tindern für die Top 20

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FHM Tinder Belgien
© bartsadowski – fotolia.com

Mehr als zehn Millionen User nutzen täglich die Dating-App Tinder, die verspricht, durch einfaches nach links (nein Danke!) oder rechts (Oh yes!) Wischen, die große Liebe oder Vergleichbares zu finden.

Bei Tinder überzeugt man weniger mit seinem Charakter oder seinen Interessen als mit seinem Aussehen – sprich: mit seinen Bildern. App-Nutzer haben nun also kein geringes Interesse daran die schönste Frau oder eben den schönsten Mann in der Umgebung zu finden.

Das Männerportal FHM, das bis 2012 auch in Deutschland als Printmagazin erschien, hat sich diesem Interesse angenommen und in seinen Regionalausgaben die 20 „besten“ Tinderfunde veröffentlicht – mit Foto und Namen. So zum Beispiel in Stockholm oder – wie im aktuellsten Fall – in Flandern. Wie bequem ist das denn?

Matchrate bei Männern bei gerade einmal 0,6%

Na gut, als Mann muss man trotzdem immer noch selber wischen und darauf hoffen, dass eine der Top 20 Kandidatinnen das Interesse erwidert. Wenn man sich die durchschnittliche Matchrate eines Mannes auf Tinder von 0,6% zu Gemüte führt, ist die Chance, ein Match mit einer der vermeintlichen Top 20 Kandidatinnen zu bekommen, noch ungleich geringer. Eine Menge Hürden.

Aber wenn man schon Mal so einen attraktiven Einblick in das Angebot der App bekommt, kann das sicher nur positive Auswirkungen auf die Nutzung von Tinder bewirken und bisher unentschlossene Singles vom Links-Rechts-System überzeugen. Die Hoffnung stirbt – auch als 0,6%-Mann – ja bekanntlich zuletzt. Und da die Frauen ohnehin auf der Suche sind und ihre Bilder der (eingeschränkten) Öffentlichkeit präsentieren… was machen da ein paar FHM Leser für einen Unterschied?

Foto-Objekte haben kein Mitspracherecht

Selbstverständlich wussten die abgebildeten Frauen nichts von ihrer plötzlichen Prominenz über das Männermagazin. Stellt sich nun die Frage: Darf FHM das? Die Antwort können wir vorwegnehmen: Naja. Natürlich nicht. Allerdings befinden wir uns in Belgien und nicht in Deutschland. In Belgien hat man als Foto-Objekt kein Mitspracherecht bei der Veröffentlichung, so die Anwältin Charlotte Meindersma für Vice. Das Recht auf freie Meinungsäußerung würde hier dem Recht auf Privatsphäre vorgezogen werden.

In Deutschland ist das anders. Natürlich verletzt FHM in diesem Fall das Recht am eigenen Bild nach §§ 22 und 23 KUG. Und sollten die Frauen gegen eine Veröffentlichung vorgehen, stünden die Chancen sehr hoch, dass die Bilder aus dem Artikel entfernt werden müssten. Denn wir haben es bei einem Selfie auf Tinder weder mit einem Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte noch mit einem höheren Interesse der Kunst zu tun. Pressefreiheit hin oder her.

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unseren neuen Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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