Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Der alte Mann und das Meer – maritime Werbung für Fischprodukte

Ihr Ansprechpartner
Verwechslungsgefahr Käpt'n Iglo
Photo by Randy Laybourne on Unsplash

Manchmal kommen Werber schon auf verrückte Ideen. Blumenwerbung an Valentinstag mit Grußkarte in Herzform? Originell. In Zeiten wie diesen sogar mit frei-Haus Lieferung. Man kann es nicht fassen.

Den Weihnachtswerbespot in den Farben grün und rot gestalten? Vielleicht eine Adventskerze als Motiv? Eine Geschenkverpackung mit roter Schleife? Ja hat man sowas denn schon Mal gesehen? I daut it. (Popkulturreferenz)

Naja, und so kam ein Hersteller für Fischfeinkost auf die tollkühne Idee, mit einem maritimen Motiv seine Delikatessen zu bewerben. Verrückte Geschichte.

Iglo gegen Appel

Iglo reichte gegen den Feinkosthersteller Appel Klage ein, da dieser mit seinem „Seemann-Motiv“ den berühmten „Käpt‘n Iglo“ nachahme. Wenn man sich jedoch den „Seemann“ von Appel einmal anschaut, kann man nur bezweifeln, ob wirklich jemand auf die Idee kommt, dass dieser gut situierte endsechziger Mann, der augenscheinlich genug Geld verdient hat, um sich als Privatier einen maßgeschneiderten Dreiteiler leisten zu können, den er stilsicher mit einem Seidenschal kombiniert. Das Einzige, was hier an einen Seemann erinnert, ist ein weißer Bart. Dieser ist aber so in Form getrimmt, dass man eher vom erschlankten und in den Ruhestand gewechselten Weihnachtsmann ausgehen würde, anstatt von einem auf rauer See gewesenem Seemann, der sich sicher nicht viel aus seiner Bartpflege macht. Wobei man fairerweise sagen muss, dass auch Käpt‘n Iglo einen sehr akkurat gestutzten Bart hat. Er war wohl eher Kapitän auf dem Traumschiff, aber ich verliere mich schon wieder in Details.

Best Ager von Appel keine Kopie des Käpt‘n von Iglo

Long Story Short, auch das Landesgericht München empfand den Vergleich als zu weit hergeholt und gab der Klage von Iglo nicht statt. Bemerkenswert sind jedoch die Gründe, die das LG in seiner Urteilsverkündung hervorbrachte. Der Appel Mann trage – wie ich bereits erwähnte- keinen blauen Anzug, sondern einen grauen Dreiteiler mit Krawatte, außerdem keinen weißen Rollkragenpullover, wie der „Käpt‘n“. Zudem sei der bekannte Leuchtturm aus dem Landkreis Cuxhaven zu sehen – nähe Cuxhaven hat Appel seinen Hauptsitz – der bei der mit Hauptsitz in Hamburg befindlichen Firma Iglo „naturgemäß“ nicht zu finden sei. (Spannende Anmerkung: ich war bereits in Cuxhaven UND sogar auf dem Leuchtturm, hätte dieses anscheinend „bekannte“ Wahrzeichen der Stadt aber nie und nimmer wiedererkannt. Dass wir hier in Hamburg „naturgemäß“ keine Leuchttürme haben, war mir allerdings auch neu).

Und weil sogenannte „best Ager“ – also Menschen im besten Alter- derzeit als Werbefiguren im Trend seien, könne man hier nicht von einer Kopie sprechen und Werbung mit „gut aussehenden Männern im etwas reiferen Alter“ dürfe nicht grundsätzlich untersagt werden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ein bisschen spannend bleibt es dann doch noch.

Einen interessanten Fakt lieferte Iglo allerdings – spannend zum mitraten. Was glauben Sie? Wieviel Prozent der Deutschen kennen „Käpt’n Iglo“? Damit die Antwort nicht direkt ins Auge sticht beim Lesen, schreibe ich sie für Sie aus: über achtzig Prozent. Haribo kennen übrigens nahezu 99 Prozent aller Deutschen.

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Sie ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht