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Focus Markenrecht

Gestaltungsklage

Was ist ein Gestaltungsklage?

Was ist eine Gestaltungsklage?

Bei der Gestaltungsklage handelt es sich um eine deutsche Klageart. Die Gestaltungsklage ist darauf gerichtet ein Rechtsverhältnis zu ändern. Diese Änderung tritt bei einer erfolgreichen Klage mit dem Urteil ein, ohne dass es einer weiteren Handlung des Klägers bedarf. Eine Gestaltungsklage kann erhoben werden, wenn man die Auflösung einer GmbH erreichen möchte. Eine weitere denkbare Möglichkeit wäre, die Gestaltungsklage zu nutzen, um die Herabsetzung einer Vertragsstrafe zu erreichen. Solch eine Vertragsstrafe kann bspw. auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fußen.

Unsere Leistungen zum Thema Gestaltungsklage

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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