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Focus Markenrecht
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Die Macht der Auskunfteien

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Die Namen Creditreform, SCHUFA, Bürgel etc. sind den meisten Menschen wohlbekannt.

Man weiß zudem, dass die Auskunfteien Daten über Personen und Unternehmen sammeln und die Finanzstärke dieser Personen bewerten. Welchte Tatsachen den Bewertungen zugrunde liegen und wie die Berechnungen vorgenommen werden bleibt ein Geheimnis der Auskunfteien. Eine Überprüfung der Objektivität ist kaum möglich.

Creditreform, SCHUFA, Bürgel speichern und verwerten Daten oft unzulässigerweise

Wir haben allerdings in letzter Zeit gehäuft festgestellt, dass bei Auskunfteien

  • falsche Daten gespeichert sind, teilweise weil sie nicht mehr aktuell waren, teilweise weil sie noch nie der Wahrheit entsprachen
  • Daten gespeichert und an Dritte weitergegeben werden, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen
  • gespeicherte Inkassoverfahren den Bonitätsindex in einer –nach unserer Ansicht- unangemessenen Art und Weise verschlechtern
  • sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aufgrund der gespeicherten Daten in existentielle Probleme geraten.

Die Ursachen für einen Negativeintrag sind vielfältig

Beispiele aus der Praxis liegen zahlreich vor. Es geht z.B. um Unternehmen, die jährlich hunderte Verträge zum Einkauf von Waren schließen. Wer sich in dem Metier auskennt wird bestätigen können, dass es bei der massenhaften Abwicklung von Verträgen -auch bei geordneten Arbeitsabläufen und ausreichender Liquidität- hin und wieder zu Unregelmäßigkeiten kommt. Sei es, dass es Probleme bei der Vertragsabwicklung gab (z.B. Falschlieferungen, Lieferung mangelhafter Ware, verzögerte Lieferungen etc.), sei es, dass Rechnungen vereinzelt aufgrund von internen Fehlern nicht bezahlt wurden. Es passiert schlicht und ergreifend, dass Unternehmer mit Zahlungen in Verzug geraten. Sofern es sich dabei um Einzelfälle handelt, die in Relation zur gesamten Geschäftstätigkeit im Promillebereich liegen, sollten sie nach Auffassung der Autorin keine Auswirkungen auf das Rating durch die Auskunfteien haben.

Leider sieht die Realität anders aus. Sobald Inkassounternehmen eingeschaltet werden ist davon auszugehen, dass die Meldung an die Auskunftei zeitnah erfolgen wird – häufig unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Die Eintragung einer handvoll Inkassoverfahren und eventuell ein paar veraltete Unternehmensangaben genügen schon, um den Bonitätsindex in bedrohlicher Art und Weise herabzusetzen.

Eine schlechter Bonitätsindex hat bedrohliche Folgen

Folge des schlechten Bonitätsindexes sind –sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmern- z.B. das Nichtgewähren von Darlehen, die Weigerung von Lieferanten, die Unternehmer weiterhin zu beliefern – sogar Lieferungen gegen Vorkasse werden ausgeschlossen. Die Folgen sind also weitreichend und bedrohlich.

Creditreform-, Bürgel- oder SCHUFA-Eintrag löschen lassen

Aus rechtlicher Sicht gibt es einige Anknüpfungspunkte, wie sich betroffene Unternehmen und Personen zur Wehr setzen können. Im Jahre 2012 konnten wir die Creditreform mit gerichtlicher Hilfe zum Beispiel zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung bewegen.

Lesen Sie dazu unseren Artikel: „Creditreform gibt Unterlassungserklärung wegen Speicherung falscher Daten ab“.

Unser dringender Rat lautet jedoch: Werden Sie präventiv tätig! Wenn die Banken und Leasingunternehmen Ihre Anfragen negativ beantworten und die Lieferanten nicht mehr bereit sind, Ihnen Ware zu liefern, dann ist es zu spät! Seien Sie auf der Hut, sobald Sie in Zahlungsverzug geraten. Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihren Schuldnern in Verbindung und klären Sie Zahlungsziele oder Probleme in der Vertragsabwicklung. Es ist wichtig, die internen Arbeitsabläufe hierauf einzustellen und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. So werden Ihnen die Auskunfteien auch keine Schwierigkeiten mehr bereiten können.

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