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Bewertungserpressung – Erfahrungsbericht und Hilfe für Betroffene

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© DGTL Graphics sro – Adobe Stock

Die so genannte “Bewertungserpressung” ist ein aufgrund der wachsenden Bedeutung von Beurteilungsplattformen immer weiter um sich greifendes Phänomen.

Gemeint sind damit Verhaltensweisen, bei denen Bewertungssysteme, zB bei eBay, Amazon oder eben auch Google zu sachfremden Zwecken und meist zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil missbraucht werden.

So auch in einem Fall, der unsere Kanzlei betraf.

Negative Bewertung als Druckmittel

Ein unter dem Pseudonym “CEO KMU Unternehmen” auftretender Herr gab bei Google eine negative Bewertung ab, in der er sich bitterböse über angebliche mangelhafte Leistungen und überhöhte Rechnungen beschwerte. Er sei auf die Außendarstellung und Bewertungen anderer Mandanten „hereingefallen“.

Was die Leser der Bewertung nicht wissen: Der ehemalige Mandant ist auf nichts “hereingefallen”. Die Vorwürfe sind frei erfunden. Er hat schlicht Rechnungen nicht bezahlt und dann versucht, uns mit der Drohung, auf allen möglichen Plattformen negative Bewertungen zu veröffentlichen, dazu zu bewegen, auf die Forderungen zu verzichten.

Damit war er bei uns an der falschen Adresse. Das Ergebnis: Die negative Bewertung. Wir haben diese aus Anschauungszwecken bei Google nicht löschen lassen, sondern sie mit einem Kommentar versehen, der im Wesentlichen aus dem hier ersichtlichen Beitrag besteht, um Aufklrungsarbeit zu leisten und andere Betroffene zu ermutigen, mit dieser Unsitte ebenfalls offensiv umzugehen.

Es kann jeden treffen

Der Fall zeigt, dass es grundsätzlich jeden und insbesondere auch Unternehmen treffen kann, die ganz besonderen Wert auf einwandfreies Geschäftsgebaren legen. Da davon auch viele unserer Mandanten betroffen sind, haben wir uns entschlossen, das Problem an Ort und Stelle und am „lebenden Beispiel“ öffentlich zu thematisieren.

Bewertungserpressung ist strafbar

Viele (sowohl Täter als auch Opfer) wissen nicht, dass “Bewertungserpressung” nicht bloß ein schmissiger Titel für ein unschönes Verhalten ist, sondern auch dessen (straf-)rechtlichen Beurteilung durchaus treffend beschreibt. Denn unrichtige negative Bewertungen können nicht nur mit gerichtlicher Hilfe angegriffen werden. Der Bewertende macht sich auch schadenersatzpflichtig und sogar strafbar.

Die Drohung mit einer negativen Bewertung, um einen Preisnachlass zu erhalten oder umgekehrt negativ zu bewerten und in Aussicht zu stellen, diese zurückzunehmen, wenn ein Preisnachlass gewährt wird, ist als Erpressung nach § 253 StGB strafbar. Wird nur gedroht, ohne dass damit eine konkrete finanzielle Forderung verbunden ist, so kann dies noch als Nötigung nach § 240 StGB strafbar sein. Dies jedenfalls dann, wenn damit ein bestimmtes Verhalten des zu Bewertenden erreicht werden soll.

Was können Betroffene tun?

Wie man am besten reagiert – ob man die Bewertungen ignoriert, darauf Stellung nimmt oder sie löschen lässt – kommt auf den Einzelfall an. Nicht jeder ist in der angenehmen, beruflich bedingten Situation wie wir, einen Fall zur Aufklärung öffentlich machen zu können. Betroffene sollten sich jedoch unter keinen Umständen erpressen lassen. Wenn sich herumspricht, dass ein Unternehmen erpressbar ist, dann zieht dies möglicherweise Nachahmer an.

Wir haben im folgenden Beitrag die 5 größten Fehler und 5 besten Reaktionsmöglichkeiten bei negativen Bewertungen zusammengestellt:

Negative Bewertungen: Die 5 größten Fehler und die 5 besten Reaktionsmöglichkeiten

Wer bereits aktiv erpresst wird, sollte allerdings härter durchgreifen und eine Strafanzeige erstatten und zivilrechtliche Ansprüche prüfen.

Eine Strafanzeige führte zu einer Hausdurchsuchung

In unserem Fall haben wir eine Anzeige erstattet, von der wir uns nicht viel erhofft hatten. Polizei und Staatsanwaltschaft waren allerdings sehr engagiert und haben sogar eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durchgeführt. Anklage und Hauptverfahren stehen zur Zeit noch aus.

Sprechen Sie uns bei Fragen, insbesondere zu „Bewertungserpressung“ gerne an!

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