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Jetzt hat es auch uns getroffen: Abmahnung wegen google+-Impressum #Winteriscoming

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Arve Bettum/shutterstock.com

Wir waren offen gestanden geradezu beleidigt, dass die vom Rechtsanwalt Michael Winter losgetretene Anwalts-Abmahnwelle an uns vorbeigeschwappt war.

Hatte Herr Winter insebsondere in der FAZ doch betont, insbesondere Spezialisten im Social-Media-Recht bzw. Wettbewerbsrecht  anhand von Impressums-Abmahnungen zur Einhaltung von Recht und Gesetz anhalten zu wollen.

Dementsprechend hatten unter anderen die Kollegen Thomas Schwenke und Carsten Ulbricht die Ehre, sich über die nach Meinung von Herrn Winter angeblich geltende Rechtslage belehren lassen zu dürfen.

Wir waren bisher nicht Teil des erlesenen Kreises und damit in den Augen von Herrn Winter enttäuschenderweise offenbar auch keine „Spezialisten“. Das hat sich nun geändert. Ende Juli 2014 erhielten wir den ersehnten Ritterschlag: Eine Abmahnung wegen eines angeblich unzureichenden Impressums auf Google+.

Die negative Feststellungsklage ist abgereicht – der Winter kann kommen.

UPDATE 6.6.2016:

#winterisover. Michael Winter hat die Berührung mit seinem vermeintlichen Unterlassungsanspruch innerhalb unserer negativen Feststellungsklage nach einem Hinweis des Gerichts vor dem OLG Frankfurt aufgegeben. Der Senat hat ihm die Kosten beider Instanzen auferlegt (OLG Frankfurt, Beschluss v. 19.5.2016, Az. 6 U 64/15).

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