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Verkauf von Apple-Produkten exklusiv durch Amazon – Ein Kartellrechtsverstoß?

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Verkauf von Appleprodukten durch Amazon zum Nachteil kleiner Händler
Photo by Tetsuya Tomomatsu on Unsplash

Bis Ende letzten Jahres durfte Amazon selbst kein offizieller Händler für Apple-Produkte sein. Dies änderte sich Ende November 2018 – jedoch zum Nachteil kleiner Händler.

Um neben Amazon selbst als autorisierter Wiederverkäufer auf deren Verkaufsplattform „Marketplace“ Appleprodukte verkaufen zu können, müssen sich Anbieter seit dem 4. Januar 2019 bei Apple darauf bewerben. Dies gestaltet sich jedoch schwierig.

Apple erteilt Amazon Verkaufslizenz

Jahrelang konnten Käufer auf Amazon viele der beliebten Apple-Geräte gar nicht und die angebotenen Apple-Produkte lediglich von Dritthändlern erwerben. Dies barg für den Kunden unter anderem die Gefahr, dass es sich bei verschiedenen Produkten wie beispielsweise Netzteilen u.Ä. nicht um Originalprodukte sondern um Fälschungen handelte.

Nachdem sich die beiden IT-Giganten in den Vorjahren oft uneinig waren und Apple Amazon stark dafür kritisierte, über Drittfirmen zum großen Teil die gefälschten Produkte anzubieten, konnte sich Apple Ende des letzten Jahres dazu durchringen, dem E-Commerce-Riesen eine offizielle Verkaufslizenz zu erteilen. Beispielsweise das neue iPad Pro, das iPhone XR, iPhone XS und die Apple Watch Series 4 können nun auch auf Amazon erworben werden. Die Vereinbarung zwischen den Unternehmen gilt für die USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Japan und Indien.

Nachteil besonders für kleine Händler

Was für den Käufer durchaus einen Vorteil darstellt, erweist sich jedoch besonders für kleine Händler als äußerst problematisch.

Nach der Vereinbarung zwischen Apple und Amazon ließ Amazon jeden Händler, der Apple- aber auch „Beats“-Produkte auf dem „Marketplace“ anbot, durch eine Mitteilung wissen, dass der marktführende Onlineversandhändler nur noch mit einer Gruppe ausgewählter autorisierter Wiederverkäufer zusammenarbeite. Er informierte die Händler, dass die bestehenden Angebote von Amazon-Webseiten in Europa bis Januar 2019 entfernt werden würden.

Als einziges Schlupfloch nennt Amazon in der gleichen Mitteilung die Möglichkeit, sich von Apple als offiziellen Händler zertifizieren zu lassen:

„Bitte wenden Sie sich an Apple, wenn Sie sich dafür bewerben möchten, ein autorisierter Wiederverkäufer bei Amazon zu werden.“

Versuch sich bei Apple als Wiederverkäufer zu bewerben bleibt vergeblich

Ein Aufwand, den sich wohl viele Händler ersparen. Doch selbst bei dem Versuch, durch eine E-Mail Kontakt zu Apple aufzunehmen, ist die Wahrscheinlichkeit, eine abweisende Antwort zu erhalten, wie einer unserer Mandanten erfahren musste, groß.

Mit dem Hinweis, die Abteilung könne nur auf die offiziellen Daten ihrer Website zurückgreifen, wird der Händler auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, eine formelle Beschwerde an den Apple Store Customer Care nach Irland zu senden. Dies jedoch bitte postalisch und auf Englisch. So viel zum Service eines modernen, marktführenden Unternehmens.

Aber auch die englische Antwort aus Irland, die 1,5 Monate später eingeht, bringt den Händler nicht weiter. Man muss sich mit der Information zufriedengeben, Apple nehme zurzeit keine Anträge von Händlern an, die auf der Amazon-Plattform Apple-Produkte verkaufen möchten. Fragen nach den Gründen oder wann solche Anträge wieder bearbeitet werden können, bleiben offen.

Kartellrechtlich fragliche Vereinbarung

Die Vorgehensweise der beiden Unternehmen wirft die Frage auf, was genau die Verabredung zwischen Apple und Amazon beinhaltet und warum sich auf den Vertrieb der Produkte geeinigt wurde. Wahrscheinlich ist, dass Apple unter anderem sicherstellen und kontrollieren möchte, dass nur Originalprodukte auf der Plattform verkauft werden. Für Amazon bringt die Einigung die Möglichkeit, die Konkurrenz zu bereinigen, um den Umsatz zu erhöhen.

Für kleine Händler war die Präsenz auf dem „Marketplace“ Amazons bisher eine gute Gelegenheit, die Reichweite des großen Unternehmens zu nutzen, um am Wettbewerb mit anderen größeren Unternehmen teilzunehmen. So konnten sie ihre Offerten einem erweiterten Kundenkreis anbieten. Nach der neuen Regelung fällt diese Möglichkeit in Bezug auf Apple-Produkte weg. Kartellrechtlich könnte die Vereinbarung zwischen Apple und Amazon als Marktführer zweifelhaft sein.

Missbrauch der marktstarken Stellung?

Es muss sichergestellt sein, dass den Elektrohändlern für den Absatz ihrer Appleprodukte hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung stehen. Die Suche nach einer Onlineplattform mit der gleichen Reichweite wie die von Amazon, dürfte sich jedoch als schwierig erweisen.

In Zukunft wird zu beobachten sein, ob das Kartellamt Nachforschungen bezüglich eines möglichen Missbrauchs der marktstarken Unternehmen anstellen und wie es die Vereinbarung zwischen den IT-Giganten bewerten wird.

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