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LHR-Praxisfall: ASIN-Recycling auf Amazon – Gute Bewertungen, falsches Produkt – und ein klarer Wettbewerbsverstoß

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Ein typisches Szenario aus der Beratungspraxis im E-Commerce: Ein Händler stellt fest, dass ein Wettbewerber auf Amazon neue Produkte nicht unter einer eigenen ASIN listet, sondern bestehende Produktseiten weiterverwendet.

Der Effekt ist erheblich: Das neue Produkt erscheint sofort mit einer Vielzahl bereits vorhandener Bewertungen. Für Verbraucher wirkt es so, als sei auch das aktuell angebotene Produkt bereits vielfach gekauft und positiv bewertet worden. Tatsächlich beziehen sich diese Rezensionen jedoch jedenfalls teilweise auf ein anderes, früher unter derselben ASIN angebotenes Produkt.

Im uns geschilderten Fall betraf dies technisch relevante Unterschiede innerhalb eines Produktsystems. Das aktuell beworbene Produkt wich in zentralen Bestandteilen von der früheren Version ab. Für den angesprochenen Verkehr war dieser Umstand jedoch nicht ohne Weiteres erkennbar. Sichtbar war vor allem eines: ein vermeintlich bewährtes Produkt mit umfangreicher Bewertungshistorie.

Das eigentliche Problem: Die Systemlogik von Amazon

Die wettbewerbsrechtliche Brisanz lässt sich nur verstehen, wenn man die Struktur des Amazon-Marktplatzes berücksichtigt.

Bewertungen sind dort nicht händlerbezogen, sondern produktbezogen. Sie sind an die jeweilige ASIN und damit an die Produktdetailseite gebunden. Wer ein Produkt unter einer bereits vorhandenen ASIN anbietet, übernimmt deshalb regelmäßig auch die dort vorhandenen Rezensionen und die daraus resultierende Gesamtbewertung.

Genau darin liegt das Missbrauchspotenzial. Denn das System funktioniert nur dann redlich, wenn unter einer ASIN auch tatsächlich dasselbe Produkt angeboten wird. Wird hingegen ein abweichendes Produkt unter eine bestehende Produktdetailseite eingestellt, wird die Aussagekraft der Bewertungen verfälscht.

Nach den Plattformvorgaben ist die Lage im Ausgangspunkt eindeutig: Für neue oder abweichende Produkte ist grundsätzlich eine neue ASIN anzulegen. Wer stattdessen eine bestehende ASIN weiterverwendet, nutzt nicht nur die technische Infrastruktur der Plattform, sondern regelmäßig auch das Vertrauen, das durch frühere Bewertungen aufgebaut wurde.

Warum das rechtlich problematisch ist

Aus lauterkeitsrechtlicher Sicht ist die Sache klar.

Verbraucher dürfen erwarten, dass sich die auf einer Produktseite angezeigten Bewertungen auf das konkret angebotene Produkt beziehen. Diese Erwartung ist elementar. Bewertungen dienen nicht bloß der allgemeinen Imagebildung, sondern sollen gerade die Erfahrungen anderer Käufer mit genau diesem Produkt abbilden.

Wird unter einer bestehenden ASIN ein abweichendes Produkt angeboten, während die bisherigen Bewertungen erhalten bleiben, entsteht ein irreführender Eindruck über Markterfolg, Qualität und Akzeptanz des aktuell beworbenen Produkts. Das kann eine Irreführung nach § 5 UWG darstellen.

Hinzu kommt: Die Verwendung unzutreffend zugeordneter oder in ihrer Aussagekraft verfälschter Bewertungen berührt auch die in Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG geregelten Fallgruppen unzulässiger Geschäftspraktiken. Denn auch dort geht es um die Authentizität und Belastbarkeit von Verbraucherbewertungen als Entscheidungsgrundlage.

Kein Plattformfehler, sondern zurechenbares Verhalten

In der Praxis wird häufig eingewandt, das Bewertungssystem werde allein von Amazon gesteuert. Deshalb liege die Verantwortung letztlich bei der Plattform.

Das überzeugt nicht.

Rechtlich entscheidend ist nicht, wer die technische Anzeige der Bewertungen vornimmt, sondern wer die irreführende Verknüpfung veranlasst. Wer bewusst ein abweichendes Produkt unter eine bestehende ASIN einstellt, nutzt die dort vorhandene Bewertungshistorie gezielt für den eigenen Absatz. Die Irreführung ist dann nicht bloße Nebenfolge eines automatisierten Systems, sondern Ergebnis eines konkreten geschäftlichen Verhaltens.

Gerade darin liegt die wettbewerbsrechtliche Relevanz: Nicht die Plattform „täuscht“, sondern der Händler bedient sich einer bestehenden Produktidentität, um ein anderes Produkt mit dem Vertrauensvorschuss fremder oder älterer Bewertungen zu vermarkten.

Warum der Verstoß besonders wirksam ist

Das Problem ist praktisch bedeutsam, weil Bewertungen im Onlinehandel oft kaufentscheidend sind. Eine hohe Zahl positiver Rezensionen erzeugt Vertrauen, senkt wahrgenommene Risiken und erhöht die Abschlusswahrscheinlichkeit.

Wer ein neues oder abweichendes Produkt nicht mühsam selbst am Markt etablieren muss, sondern auf einen Schlag eine gewachsene Bewertungshistorie übernimmt, verschafft sich damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Genau dieser Vorteil beruht aber nicht auf eigener Leistung, sondern auf einer irreführenden Verschiebung der Produktidentität.

Mit anderen Worten: Hier wird nicht nur ein Listing optimiert. Hier wird Vertrauen umetikettiert.

Erhebliche Risiken für Händler

Für betroffene Händler ist das Thema deshalb keineswegs bloß ein internes Marktplatzproblem, sondern ein ernstzunehmender Wettbewerbsverstoß mit erheblichem Eskalationspotenzial.

In Betracht kommen insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und bei Wiederholungen empfindliche Vertragsstrafen. Hinzu kommen plattforminterne Konsequenzen bis hin zu Maßnahmen gegen das Verkäuferkonto.

Wer Amazon professionell nutzt, sollte deshalb sehr genau prüfen, ob eine bestehende ASIN tatsächlich noch das konkret angebotene Produkt abbildet. Schon technische oder funktionale Abweichungen können ausreichen, um die Aussagekraft der übernommenen Bewertungen in Frage zu stellen.

Unsere Einordnung

Der geschilderte Fall zeigt exemplarisch, dass lauterkeitsrechtliche Verstöße im Plattformhandel heute häufig nicht in plakativen Werbeaussagen liegen, sondern in der Struktur digitaler Verkaufsumgebungen selbst.

Gerade deshalb werden solche Konstellationen leicht unterschätzt. Was intern als Listing-Anpassung, Sortimentspflege oder Conversion-Optimierung erscheint, kann rechtlich eine klare Irreführung sein.

Die Wiederverwendung bestehender ASINs für abweichende Produkte ist aus unserer Sicht besonders heikel, weil sie drei Dinge miteinander verbindet: technische Intransparenz, hohe Relevanz für die Kaufentscheidung und einen erheblichen Absatzvorteil durch fremdvermitteltes Vertrauen.

Fazit

Die Nutzung bestehender ASINs für neue oder abweichende Produkte ist kein harmloser Kniff des Marketplace-Managements. Wer auf diese Weise Bewertungen „mitnimmt“, bewirbt unter Umständen nicht nur das falsche Produkt mit den falschen Rezensionen, sondern täuscht Verbraucher über die tatsächliche Marktakzeptanz des Angebots.

Oder zugespitzt formuliert: Nicht jede gute Bewertung ist ein Gütesiegel. Manchmal ist sie nur ein Relikt des Vorgängerprodukts.

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