Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

#Nettogate: Jung von Matt droht mit Klage gegen Mutter

Ihr Ansprechpartner

Wie bereits berichtet, vertritt LHR die Mutter eines der beiden Kinder in dem bekannten (Fernseh-)Werbespot “Kaufmannsladen”. Dort spielen zwei Kinder im Kindergarten, wie der Name bereits sagt, Kaufladen. Der Spot schließt mit dem allseits bekannten “Dann geh´ doch zu Netto!”. So weit, so kreativ.

Allein: Der Spruch stammt ursprünglich nicht aus der Feder hochdotierter Werber, sondern von der besagten Mutter.

Nach einer Bitte um Auskunft, droht Jung von Matt/SAGA ihr nun mit einer Klage.

“Dann geh´ doch zu Netto!” – Eine Erfolgsgeschichte

Ende 2016/Anfang 2017 produzierte Jung von Matt/Saga zusammen mit der Produktionsfirma Markenfilm den (Fernseh-)Werbespot “Kaufmannsladen”, in dem zwei Kinder im Kindergarten, wie der Name bereits sagt, Kaufladen spielen. Dem einkaufenden Jungen sind die Waren jedoch viel zu teuer und er verleiht seinem Ärger darüber deutlich Ausdruck: “Abzocker!”.

Darüber ist das verkaufenden Mädchen natürlich nicht glücklich und fängt an zu weinen. Schlusspunkt des Spots, im Fachjargon “Peak-End Rule” genannt, bildet das empört vorgetragene, nun allseits bekannte “Dann geh´ doch zu Netto!”:

https://youtu.be/sg7kkyGvaSw

Mittlerweile haben die Werbekampagne und der genannte Spruch als deren zentrales Element nationale und sogar internationale Bekanntheit erlangt. Der erste Werbespot “Kaufmannsladen” schaffte es sowohl in das internationale Branchenranking “FeelMore50″ 2017 und bekam 2018 den “Bronze GWA Effie”.

Vor dem Hintergrund dieses Erfolgs wurden in der Folgezeit weitere, ähnliche Werbespots produziert, die ebenfalls ihre Pointe in dem Slogan “Dann geh´ doch zu Netto!” haben. Die Videos im YouTube-Kanal “nettotv” haben Millionen von Aufrufen.

Alles nur geklaut?

Kurz vor Weihnachten 2018 erreichte unsere Kanzlei eine Beratungsanfrage. Es meldete sich die “Erfinderin” des Werbeslogans “Dann geh´ doch zu Netto!”, mit dem der deutsche Verbraucher mittlerweile seit zwei Jahren von Kindern, quengelnden Müttern und sogar vom Weihnachtsmann im Fernsehen, Radio und sogar in Gestalt eines Handy-Klingeltons aufgefordert wird, seine Lebensmitteleinkäufe in einem ganz bestimmten Geschäft zu erledigen.

Im folgenden Beitrag hatten wir die Details des Sachverhalts und dessen rechtliche Bewertung bereits ausführlich dargestellt:

Der Sachverhalt ist zwischenzeitlich von zahlreichen Medien aufgegriffen worden:

Der außergerichtlichen Bitte an die Beteiligten um Erteilung einer Auskunft über Art und Umfang der Verwendung der auf der Idee “Dann geh´ doch zu Netto!“ beruhenden Werbespots wurde leider nicht entsprochen.

Jung von Matt/SAGA droht Klage mit Frist von faktisch einigen Stunden an

Nachdem die Mandantin in einem ersten Schreiben zunächst lapidar auf den Klageweg verwiesen wurde, erreichte unsere Kanzlei am Donnerstag, den 24.1.2019 am späten Nachmittag die Aufforderung von Jung von Matt/SAGA, die Behauptung, Miturheberin am Fernsehspot zu sein, nicht mehr aufrecht zu erhalten, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

Im Gegenzug sei man bereit, die Sache als erledigt anzusehen und „ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ auf Kostenerstattungsansprüche zu verzichten. Man stelle anheim, entsprechende Erklärungen auch gegenüber Netto selbst und der Filmproduktionsfirma abzugeben.

Von einer Anerkennung oder gar einer Vergütungszahlung will man offenbar jedoch immer noch nichts wissen.

Offensichtlich, um den Druck in der für die Mutter wirtschaftlichen „David gegen Goliath“-Situation zu erhöhen, setzt man ihr für die geforderte Erklärung eine Frist bis zum Montag, den 28.1.2019, 10:00 Uhr. Sie soll somit in gerade einmal dreieinhalb Tagen und zudem über das Wochenende zur Vermeidung einer Klage auf weitreichende Ansprüche verzichten.

Wie die Mandantin darauf reagiert, muss nun besprochen werden.

Netto: Nur in der Werbung familienfreundlich?

Es zeigt sich bereits jetzt, dass die Werbung – wie so oft – nicht hält, was sie verspricht: Das Image des sympathischen und ehrlich-offenen Lebensmitteldiscounters Netto, das nicht zuletzt mithilfe der Werbespots mit Kinder- und Familienszenen gefördert werden soll, ist offenbar nur Fassade.

Diese bröckelt nun allerdings. Und dies – keine Werbeagentur könnte es sich dramaturgisch besser ausdenken – aufgrund des eigenen Verhaltens ausgerechnet gegenüber einer Mutter eines in der Werbung mitwirkenden Kindes.

Wir werden weiter berichten.

UPDATE 15.3.2019:

UPDATE 9.4.2020:

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht