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Neues Esport-Visum 2020

Neues Esport-Visum 2020
Photo by Agus Dietrich on Unsplash

Das, was wir in unserem Artikel „Internationale Esports Turniere – Was muss bei der Einreise beachtet werden?“ noch bezüglich der Visa-Regelung im Esport kritisiert haben, ist bald kein Thema mehr. Denn das neue Esport-Visum kommt – und zwar schon im März diesen Jahres!

Was sind die entscheidenen Unterschiede zu den bisherigen Regelungen? Welche Vorteile bringt das neue Visum mit sich? 

Bisherige Rechtslage 

Aufgrund der Tatsache, dass Esportler nicht als Berufssportler angesehen werden, können sie nicht von den speziellen Regelungen der Beschäftigungsverordnung (BeschV) für Berufssportler, § 22 Nr. 4 BeschV iVm. § 30 BeschV,  profitieren. Das heißt, Esportler, die keine EU-Bürger sind, sind grundsätzlich von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels nicht befreit, wenn sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen.

Allerdings gilt für sie seit Mitte letzten Jahres zumindest eine Visa-Erleichterung in der Hinsicht, dass Esport-Turniere als Veranstaltungen mit sportlichem Charakter gewertet werden. Dies hat den Vorteil, dass ein Aufenthalt von 90 Tagen (in einem Zeitraum von 12 Monaten) ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit und damit eine Einreise ohne erhöhtem Antragsaufwand möglich ist. Die Problematik, dass diese Esportler nicht über die 90 Tage hinaus bei einem deutschen Team ansäßig werden oder gar zu einigen Veranstaltungen nicht einreisen können, besteht jedoch weiterhin. 

Einführung einer Sonderregelung für Esport

Aufgrund der starken internationalen Ausrichtung des Esports sowie des Zuwachses an Visa-Anfragen durch berufliche Esportler, erließ die Bundesregierung Ende letzten Jahres eine Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung. 

Nach dieser wird der § 22 BeschV wie folgt geändert:

Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:

„5. Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen ist, wenn sie

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,

b) der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und

c) der für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufsmäßige Ausübung von eSport bestätigt und die ausgeübte Form des e-Sports von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist.“

Damit werden die Profis aus den Nicht-EU-Ländern den europäischen Esportlern, die keinen Einschränkungen unterliegen, gleichgestellt. Die Regelung ist nun an den Bedürfnissen der Praxis orientiert. Die Voraussetzungen – mind. 16 Jahre alt, Mindestgehalt, Bestätigung der professionellen Tätigkeit – entspricht nunmehr denen der Berufssportler aus § 22 Nr. 4 BeschV. Dieser Einführung des neuen § 22 Nr. 5 BeschV n.F. hätte es nicht bedurft, wenn Esportler als Berufssportler anerkannt wären. Solange Esport in Deutschland jedoch nicht als Sport gilt, müssen für Esportler weiterhin Sonderregelungen getroffen werden. 

Förderung der internationalen Vernetzung

Nichtsdestotrotz können sich alle Esportler über das neue Esport-Visum freuen. Denn dieses ist in dieser Ausgestaltung weltweit einzigartig und macht Deutschland als Gastgeber für weitere internationale Turniere und Großveranstaltungen attraktiv. Es erlaubt eine gezielte Spielerwerbung aus Drittstaaten und fördert einen fairen globalen Wettbewerb. Die Esportler selbst können sich schon bei der Planung ihrer Einreise komplett auf ihre Tätigkeit konzentrieren. Ein langwidriges Antragsverfahren fällt damit weg. National ansäßige Sponsoren können sich darauf freuen, so auch international wahrgenommen zu werden.

Sei es der kurzfristige Aufenthalt auf der ESL One in Hamburg, der Global Masters in der Veltins Arena auf Schalke oder der gamescom in Köln – die Türen der deutschen Esport-Turniere sind nun endgültig weltweit geöffnet!

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