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RA Sandhage verschickt weiter Abmahnungen – diesmal für die body point products GmbH

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KosmWährend das „Abmahnvehikel“ Stecker Kabel Adapter UG so langsam vollständig von der Bildfläche verschwindet (wir berichteten), ist bereits das nächste rekrutiert. RA Gereon Sandhage mahnt aktuell für die body point products GmbH angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

Gerügt werden – wie so oft – Verstöße gegen die Pflicht zur Belehrung der Verbraucher über das Ihnen zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, aber auch AGB-Klauseln und angebliche Verstöße gegen die Vorschriften zu Grundpreisen. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe von 2500 € vorsieht, die Zahlung von Anwaltskosten auf Basis eines Streitwerts von 10.000 €  in Höhe von 651,00 €.

Das Abmahnschreiben ist diesbezüglich nicht ungewöhnlich. Mitbewerber sollen sich nun einmal untereinander auf begangene Wettbewerbsverstöße aufmerksam machen und zur Einhaltung der Gesetze anhalten. Auch der Schreibfehler in Bezug auf die Frist, wonach der der Abgemahnte die Anwaltskosten bis zum. 9.4.2013 zahlen soll, während die Abmahnung vom 23.4.2013 datiert, ist auf einen Flüchtigkeitsfehler zurückzuführen, die er vor dem Hintergrund der Anzahl der verschickten Schreiben durchaus nachvollziehbar ist.

body point products GmbH – 6 Produkte im Onlineshop

Merkwürdig wird es allerdings in Bezug auf die Berechtigung des Abmahners, solche Abmahnungen aussprechen zu können. Voraussetzung für eine wirksame Abmahnung ist nämlich jedenfalls auch, dass die Parteien einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen und damit sich (ernsthaft) bemühen, ähnliche Waren „an den Mann zu bringen.“

Bei der body point products GmbH soll es sich nach den Angaben in den Abmahnschreiben um ein Unternehmen handeln, das unter www.body-point-products.de einen Versandhandel mit Kosmetikprodukten betreibe. Am heutigen Tag werden im dortigen Onlineshop jedoch gerade einmal 6 Artikel angeboten.

Ein ehemaliger Mandant von Sandhage betreut die Domain body-point-products.de

Ein Blick in den dem Eintrag in Bezug auf die Domain body-point-products.de ergibt zwar in Bezug auf den Domaininhaber nichts Besonderes. Auffällig ist jedoch, dass als technischer Ansprechpartner ein im Zusammenhang mit den Sandhage-Abmahnungen bekannt gewordener Herr Georg Rauscher auftaucht. Herrn Rauscher hatten einige unserer Mandanten unter dem vollständigen Namen „Georg A. Rauscher“ bereits vor einigen Jahren auf der Gegenseite. Nachdem dieser – vertreten durch Herrn Sandhage – im Uhrenbereich einiger Zeit seinen Abmahnunwesen getrieben hatte, verschwand dieser dann in der Versenkung, nachdem einige seiner Abmahnungen gerichtlich als rechtsmissbräuchlich eingestuft worden waren.

Wer im Glashaus sitzt

Schließlich fällt auf, dass sich das abmahnende Unternehmen selbst nicht rechtskonform verhält. Wir hatten bereits hier darauf hingewiesen, dass die Mandanten von Herrn Sandhage, obwohl sie ausweislich entsprechender Hinweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem vom Herrn Sandheide angebotene „Schutzbrief“ ausgestattet sind, oft selbst nicht rechtssicher auftreten. Die Folge ist, dass in einem solchen Fall auch der Abmahner kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Allerdings: Nur weil eine Abmahnung im konkreten Fall unberechtigt ist, bedeutet das nicht, dass die gerügten Rechtsverletzungen nicht auch tatsächlich vorliegen und beseitigt werden müssten. Es bietet sich daher an, aus der „Not“ eine „Tugend“ zu machen und das unerfreuliche Schreiben zum Anlass zu nehmen, seine vollständige Internetpräsenz einmal auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.

Falls Sie auch von einer Abmahnung des Rechtsanwalts Gereon Sandhage und/oder der body point products GmbH betroffenen sein sollten: Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen. (la)

(Bild: © Gina Sanders – Fotolia.com)

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