manager magazin erkennt einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an
In einem der presserechtlichen Verfahren zwischen The Platform Group SE & Co. KGaA u.a. und der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH u.a. ist ein weiterer wichtiger Schritt erfolgt: Das manager magazin hat hinsichtlich zweier vom Landgericht Köln untersagter Aussagen eine Abschlusserklärung abgegeben.
Damit steht nun fest, dass die einstweilige Verfügung insoweit nicht nur vorläufig Bestand hat, sondern von der Gegenseite als endgültige Regelung anerkannt wird.
Abschlusserklärung nach der Entscheidung des LG Köln
Ausgangspunkt ist die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 24.03.2026, über die wir bereits berichtet haben:
Das Landgericht Köln hatte dem manager magazin darin untersagt, zentrale Aussagen aus einem Beitrag über The Platform Group und Dr. Dominik Benner weiter zu verbreiten. Beanstandet wurden dabei unter anderem eine unvollständige und irreführende Darstellung sowie eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Mit Schreiben vom 31.03.2026 haben die Prozessbevollmächtigten des manager magazin sodann zwar ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich erklärt, dass ihre Mandantinnen die einstweilige Verfügung als endgültige und zwischen den Parteien materiell-rechtlich verbindliche Regelung anerkennen. Zugleich wurde auf die prozessualen Rechte verzichtet, die typischerweise noch eine weitere Auseinandersetzung über den Bestand der einstweiligen Verfügung ermöglichen würden.
Was eine Abschlusserklärung rechtlich bedeutet
Die Abschlusserklärung ist im Äußerungsrecht von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie dient dazu, den durch eine einstweilige Verfügung geschaffenen Unterlassungszustand endgültig festzuschreiben. Der Gläubiger muss dann wegen desselben Streitgegenstands grundsätzlich kein Hauptsacheverfahren mehr einleiten, um eine endgültige Regelung zu erreichen.
Mit anderen Worten: Die Gegenseite akzeptiert, dass die untersagten Aussagen nicht mehr verbreitet werden dürfen, und erkennt die gerichtliche Entscheidung als abschließende Regelung an.
Gerade im Presserecht ist dies ein wesentlicher Schritt. Denn die einstweilige Verfügung ist zwar das zentrale Instrument, um rechtswidrige Berichterstattung schnell zu stoppen. Für die Betroffenen ist aber regelmäßig ebenso entscheidend, dass die Sache nicht nur vorläufig, sondern auch dauerhaft rechtlich abgesichert wird. Genau diese Funktion erfüllt die Abschlusserklärung.
Warum rechtswidrige Berichterstattung häufig erst gerichtlich korrigiert wird
Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf ein strukturelles Problem moderner Medienberichterstattung. Bereits in unserem Ausgangsbeitrag hatten wir die Frage aufgeworfen, ob rechtswidrige Berichterstattung für bestimmte Medien nicht Teil eines lukrativen Geschäftsmodells sein kann.
Gerade bei zuspitzenden, personalisierten und reputationsbelastenden Veröffentlichungen, die Aufmerksamkeit erzeugen und in Paywall-Modelle eingebettet sind, bestehen offenkundige wirtschaftliche Anreize. Die rechtliche Korrektur erfolgt dann häufig nicht außergerichtlich und erst recht nicht freiwillig, sondern erst dann, wenn ein Gericht die Rechtswidrigkeit verbindlich feststellt.
Auch der vorliegende Fall fügt sich in dieses Bild ein. Das manager magazin hat die beanstandeten, eindeutig rechtswidrigen Passagen nicht bereits außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aus der Welt geschafft, sondern es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen. Erst nach Erlass der einstweiligen Verfügung wurde die Sache durch Abschlusserklärung endgültig akzeptiert.
Für Betroffene ist dies in der Praxis besonders misslich. Denn selbst bei klarer Rechtslage müssen sie häufig zunächst Zeit, Kosten und Aufwand investieren, um eine gerichtliche Untersagung zu erwirken. Dass Medienhäuser die damit verbundenen Kosten ersichtlich einkalkulieren können, während die Betroffenen ihre Rechte oft erst unter erheblichem Druck durchsetzen müssen, zeigt die Schieflage solcher Konstellationen deutlich.
Das deutsche Recht kennt anders als zum Beispiel das amerikanische keinen Strafschadensersatz, sondern nur die reine Kompensation tatsächlichen Schadens, der in der Praxis nur schwer bis gar nicht bezifferbar ist.
Den durch die rechtswidrige Berichterstattung erzielten Gewinn wird das manager magazin daher wahrscheinlich behalten dürfen.
Fazit
Mit der Abgabe der Abschlusserklärung hat das manager magazin die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln hinsichtlich der untersagten Aussagen als endgültige Regelung anerkannt. Für die Betroffenen ist dies ein weiterer konsequenter Erfolg bei der Durchsetzung ihrer presserechtlichen Ansprüche.
Zugleich unterstreicht der Fall einmal mehr, dass rechtswidrige Berichterstattung häufig nicht freiwillig korrigiert wird, sondern erst unter dem Druck gerichtlicher Entscheidungen. Umso wichtiger bleibt ein effektiver einstweiliger Rechtsschutz, der nicht nur schnell eingreift, sondern sich – wie hier – auch nachhaltig absichern lässt.