Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Zu Risiken und Nebenwirkungen – Homöopathie-Firma fordert Unterlassungserklärungen

Ihr Ansprechpartner
Homöopathie
Photo by Sharon McCutcheon on Unsplash

Homöopathie ist ein kritisch beäugtes Feld in der medizinischen Landschaft. Soviel Menschen, die auf Globulis, Tropfen und kleine Pillen schwören, soviel sind auch strikt gegen die Nennung von Homöopathie im medizinischen Kontext. Homöopathie sei nichts als Esoterik und Schabernack, meinen die einen, Homöopathie sei die naturgegebene Medizin für den Menschen, meinen die anderen.

Die Meinungen gehen klar auseinander, besonders wenn es sich um Aussagen zu vermeintlichen, alternativen Heilungsmethoden für schwerwiegende Krankheiten wie zum Beispiel Krebs handelt.

Unterschied zwischen registrierten und zugelassenen Homöopathika

Homöopathie-Gegner wie Natalie Grams und Gerd Glaeske halten mit Ihrer Meinung über die Alternativmedizin nicht hinterm Berg und publizieren ihre Meinung auf Internetplattformen und in Büchern.

Gegen die Behauptung, Homöopathie sei nicht wirksamer als Placebo, geht das Unternehmen Hevert-Arzneimittel nun vor. Sie fordern die Unterlassung dieser Behauptung und stören sich vor allem an der Tatsache, dass bei dieser Behauptung nicht zwischen registrierten und zugelassenen Homöopathika unterschieden werde. Für letztere müsse nämlich die Wirksamkeit im behaupteten Anwendungsbereich belegt werden. Heverts Homöopathika sind zugelassene und nicht bloß registrierte Homöopathika. Natalie Grams hatte die Bemühungen Heverts öffentlich gemacht und damit für einen Shitstorm gegen das Arzneimittelunternehmen gesorgt.

Unterstützer Grams bezichtigten Hevert dem Versuch, die Meinungsfreiheit und wissenschaftliche Erkenntnisse zu unterdrücken und juristisch beschneiden zu wollen. Auch Politiker wie der Gesundheitswissenschaftler Karl Lauterbach schlossen sich dieser Bewegung an und warnten vor „Geschäften mit der vergeblichen Hoffnung“, die durch Homöopathika gesät werde.

Hevert sieht keine Unterdrückung der Meinungsfreiheit

Heverts Stellungnahme zu den Vorwürfen der Unterdrückung der Meinungsfreiheit sind eindeutig:

„Wir möchten betonen, dass Wahl- und Meinungsfreiheit demokratische Grundrechte sind und nach unserem Verständnis gehören dazu auch Therapiefreiheit und -vielfalt in der Medizin. Als solches begrüßen wir eine wissenschaftlich fundierte und faktenbasierte Diskussion zu jeder Zeit, denn wir erachten homöopathische Arzneimittel als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung.“

Da Hevert-Arzneimittel auch klassisch chemisch-synthetische Wirkstoffe wie Procain und Diphenhydramin vertreibt, liegt dem Unternehmen viel daran, seinen Namen nicht durch negativ Behauptungen im Feld der Homöopathiearznei in den Medien zu finden.

Beim Bremer Gesundheitswissenschaftler und Apotheker Gerd Glaeske war das Arzneimittelunternehmen bereits erfolgreich. Hier erwirkte Hevert bereits die Zusage, dass Glaeske in Zukunft nicht mehr behaupten darf, bei homöopathischen Mitteln bestünde grundsätzlich keine Wirksamkeit. Ob das Unternehmen bei Natalie Grams ebenfalls einen Erfolg erzielt, bleibt abzuwarten.

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht