Identitätsmissbrauch auf TikTok in der Praxis: Erfolgreiche Löschung eines rechtsverletzenden Fake-Profils
In einem aktuellen Fall konnte LHR erfolgreich gegen ein rechtswidriges Social-Media-Profil auf der Plattform TikTok vorgehen.
Das gefälschte Konto täuschte die Identität eines Unternehmens sowie einer darin tätigen Person vor und verletzte dabei zahlreiche Schutzrechte.
Die Plattform wurde zur Löschung verpflichtet – mit Erfolg.
Der Sachverhalt: Fake-Profil mit täuschender Aufmachung
Ein Mandant aus dem steuerberatenden Berufsstand hatte festgestellt, dass auf TikTok ein Profil existierte, das unter einem abgewandelten Benutzernamen öffentlich auftrat und den Eindruck erweckte, es handele sich um einen offiziellen Unternehmensauftritt. Neben dem Unternehmensnamen wurden auch Foto- und Videomaterial verwendet, die ohne Einwilligung veröffentlicht worden waren.
Das Profil war für jeden TikTok-Nutzer auffindbar und aktiv – eine klare Gefahr für die Reputation und eine potenziell strafbare Verletzung der Rechte unseres Mandanten.
Die Rechtslage: Mehrfache Schutzrechtsverletzung
Die rechtliche Bewertung ergab mehrere parallele Rechtsverletzungen:
1. Namensrecht (§ 12 BGB)
Die Nutzung des geschützten Namens durch Dritte stellt eine unzulässige Namensanmaßung dar. Bereits die Registrierung eines entsprechenden Benutzernamens genügt zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs.
2. Unternehmens- und Persönlichkeitsrechte
Durch die täuschend echte Gestaltung des Profils wurde der Eindruck erweckt, die Inhalte würden vom betroffenen Unternehmen oder einer handelnden Person verantwortet. Ein unzulässiger Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
3. Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG)
Das verwendete Profilbild zeigte die betroffene Person ohne deren Einwilligung. Auch lag kein Fall aus dem Bereich der Zeitgeschichte vor, der eine Veröffentlichung ohne Einwilligung gerechtfertigt hätte. Die Veröffentlichung war damit nicht nur zivilrechtlich angreifbar, sondern auch strafrechtlich relevant (§ 33 KUG).
4. Urheberrecht (§§ 2, 19a, 23 UrhG)
Sowohl Bild- als auch Videomaterial unterlagen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Mandantschaft verfügte über die ausschließlichen Nutzungsrechte. Die Veröffentlichung durch Dritte verletzte diese Rechte in mehrfacher Hinsicht.
5. Markenrecht (§ 14 MarkenG)
Die verwendete Unternehmensbezeichnung war als Marke eingetragen. Die Nutzung des geschützten Zeichens im Profilnamen stellte eine klassische kennzeichenrechtliche Verletzung dar, insbesondere weil sie geeignet war, eine betriebliche Herkunftstäuschung hervorzurufen.
Plattformverantwortung: Intermediärhaftung ab Kenntnis
Plattformbetreiber wie TikTok haften für rechtsverletzende Inhalte Dritter ab dem Zeitpunkt, zu dem sie davon Kenntnis erlangen. Dies ergibt sich aus der gefestigten Rechtsprechung zur Störerhaftung. Wer willentlich und adäquat kausal an einer Rechtsverletzung mitwirkt – auch durch bloßes Unterlassen –, kann in Anspruch genommen werden.
Unsere Kanzlei hat die Plattform formell über die Rechtsverletzungen in Kenntnis gesetzt, Frist zur Entfernung gesetzt und auf die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen hingewiesen.
Ergebnis: Profil vollständig entfernt
Nach Zugang unseres Schreibens reagierte die Plattform umgehend: Das Fake-Profil wurde vollständig und dauerhaft gelöscht. Damit konnten sämtliche Rechtsverletzungen unterbunden und der drohende Reputationsschaden für unsere Mandantschaft erfolgreich abgewendet werden.
Fazit: Proaktiver Rechtsschutz in sozialen Netzwerken ist unerlässlich
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, Identitätsmissbrauch und Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sozialen Medien nicht zu tolerieren. Die Rechtsordnung stellt effektive Mittel zur Verfügung – sie müssen nur konsequent genutzt werden. Es ist insbesondere wichtig, dabei proaktiv vorzugehen, da Plattformen erst nach Kenntnis einer leicht zu erkennbaren Rechtsverletzung handeln müssen.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei mit klarer Strategie, rechtlicher Präzision und dem notwendigen technischen Verständnis für Plattformmechanismen.