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LHR erwirkt Verurteilung von Anlegerschutzkanzlei wegen Kreditgefährdung vor dem LG Hamburg

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Verurteilung von Anlegerschutzkanzlei wegen Kreditgefährdung
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Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Urteil v. 4.10.2016, Az. 312 O 275/15) hat auf die Klage eines Emissionshauses von geschlossenen Immobilienfonds einer unter anderem auf  Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei eine rechtswidrige Mandantenwerbung verboten.

Was war passiert?

Die Kanzlei hatte auf ihrer Internetseite behauptet, dass in Bezug auf das Emissionshaus der Verdacht des Betriebs eines Schneeballsystems bestehe. Die deswegen dringend nötige anwaltliche Beratung könne bei ihnen in Anspruch genommen werden.

Das LG Hamburg ist der Klägerin in seinem Urteil darin gefolgt, dass es für diesen Verdacht keinerlei Anhaltspunkte gab. Darüber hinaus hatte die Kanzlei die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise zulässige Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten. Das Gericht verurteilte die Kanzlei dementsprechend zur Unterlassung.

Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Die beklagte Kanzlei hat das Urteil zwischenzeitlich rechtskräftig werden lassen. Neben dem Unterlassungsanspruch bestehen Schadensersatzansprüche, die das Emissionshaus in einem separaten Verfahren geltend machen wird.

Fazit

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:

“Die Liberalisierung des Werberechts für freie Berufe hat viele Rechtsanwälte in den letzten Jahren dazu verleitet, nicht nur freizügiger, sondern auch aggressiver und – wie der vorliegende Fall zeigt – mit Blick auf schnellen Gebührenumsatz leider auch schlicht mit Falschbehauptungen zu werben.

Im Namen des Verbraucherschutzes ist insbesondere im sensiblen Bereich der Geldanlagen gegen sachlich berechtigte Kritik selbstverständlich nichts einzuwenden, auch wenn negative Berichterstattung schwerwiegende Folgen für die Unternehmen haben können. Gerade deswegen muss aber unwahren Behauptungen unbedingt Einhalt geboten werden. Schließlich kann rechtswidrige Werbung im Finanzbereich hohen Schaden verursachen, der für den Verursacher leicht existenzbedrohend und insbesondere nicht von der anwaltlichen Vermögenshaftpflicht abgedeckt wird.”

Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von rechtswidriger Berichterstattung gehören, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail. (la)[:]

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