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LG Freiburg, Streitwert 40.000 EUR: Die Bewerbung einer Kühlgefrierkombination, die zu der Energieeffizienzklasse A+ gehört, mit "Sehr sparsam im Energieverbrauch" ist irreführend

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Das Landgericht Freiburg (LG Freiburg, Urteil v. 12.07.2010, Az. 12 O 37/10) hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale entschieden, dass die Werbung

„Sehr sparsam im Energieverbrauch

bei einem Gerät, das nur zur Energieeffizienzklasse A+ zahlt, irreführend ist. Das Gericht hat dies nachvollziehbar unter anderem damit begründet, dass die Klasse A+ auf der Feinskalierung A, A+, A++ und demnächst sogar A+++ nicht eine solche Stellung einnehme, das von einem „sehr sparsamen“ Gerät gesprochen werden könne.

Das Gericht führt aus:

Es ist unstreitig, dass mehr als 50 % aller Geräte heute zu den beiden höchsten Energieeffizienzklassen zählen, wobei die Klasse A++ alleine selbst 17 % ausmacht. Unter diesen Umständen kann ein Gerät, das nur zu der Energieeffizienzklasse A+ gehört, nicht mehr als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ bezeichnet werden. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine erhebliche Irreführung des Verbrauchers.

Hervorzuheben ist auch, dass das Landgericht Freiburg einen Streitwert von 40.000,00 € angesetzt hat.

Fazit:
Anpreisungen gerade in einem hart umkämpften Bereich sind vorsichtig zu verwenden und insbesondere dann gefährlich, wenn es gerade für die beworbenen Eigenschaften vom Gesetzgeber vorgegebene Einteilungen gibt.

Bereits im Januar 2010 hatten wir in einem Beitrag anlässlich eines Urteils des OLG Hamm darauf hingewiesen, dass die Vorschriften zur Information der Verbraucher zum Energieverbrauch bei der so geannten „weißen Ware“ häufig nicht ausreichend beachtet werden.

Das kann, wie die Entscheidung des LG Freiburg zeigt, zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit der Konkurrenz führen, die vor dem Hintergrund des Streitwerts von 40.000,00 € teuer wird. (la)

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