Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Der Spion, den ich liebte: Multimedia-Puppen im Kinderzimmer

Ihr Ansprechpartner
© costadelsol – Fotolia.com

Big Brother lässt grüßen: Die perfekte Puppe 2017 ist mehr ein Multimedia-Center als ein Kuscheltier und steht sowohl Kindern als Google-Suchhilfe als auch Eltern als Standortmelder oder als Überträger für Mamis Stimme vom Büro ins Kinderzimmer zur Verfügung.

Der Spion, den ich liebte

Allerdings: Wenn das Bärchen technisch zu viel drauf hat bekommen Hersteller, Verkäufer und Nutzer juristische Probleme. Denn Angebote wie „My Friend Cayla“ sind alles andere als Spielzeuge, sondern vielmehr hochwertige Spionage-Tools.

Ein studentischer Mitarbeiter des IT-Sicherheitsexperten Professor Sorge – Stefan Hessel – hat jetzt festgestellt: Eigentlich sind Puppen wie Cayla mit bluetoothfähigen Mikrofonen und Lautsprechern näher dran an der verbotenen Sendeanlage, als unbedarfte Eltern denken könnten. Hessel zufolge ist der Besitz, die Herstellung, die Nutzung und der Vertrieb verboten. Die Puppe sei eine verbotene Sendeanlage im Sinne des § 90 TKG.

Rechtliche Reglementierung ist notwendig

Mit der Puppe können heimlich Gespräche abgehört werden. In den falschen Händen ist Kleinkinds Liebling eben ein hoch effizientes Spionagewerkzeug. „Gut, das ist ein Baby-Phone aus den 80-ern ja auch gewesen!“ empfehlen Befürworter etwas mehr Verständnis für die zwangsläufig fortschreitende Technisierung im Kinderzimmer.

Das ist keine bloße Optimierung bestehender Geräte-Technik, sondern eine echte Aufrüstung, mit der – egal, ob absichtlich oder fahrlässig – extreme Perönlichkeitsrechtsverletzungen realisiert werden können. Daher ist es sinnvoll, dass der Gesetzgeber diese Techniken, die sich zur Verletzung von Rechten Anderer nahezu aufdrängen, auch unter strenge Beobachtung stellt.

Gefährlich wird es durch Bluetooth

„Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, so IT-Experte Hessel.

Die Bundesnetzagentur hat sich mittlerweile der Meinung des engagierten Studenten angeschlossen und Puppen dieser Art und Leistungsfähigkeit verboten – zumindest solange entsprechende Sicherheitsvorkehrungen fehlen.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht