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Bushido muss wegen Internet-Beleidigungen an die Portokasse

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Das entschied das Landgericht Berlin am 13.8.2012 (LG Berlin, Urt. v. 13.08.2012, Az. 33 O 434/11).

Geklagt hatte eine ehemalige Big-Brother-Hausbewohnerin, die von Bushido über mehrere soziale Netzwerke überhitzt beschimpft und beleidigt worden war. Dafür wollte die Dame ihrem Klageantrag zufolge mindestens 100.000 € Schmerzensgeld erhalten.

Die Parteien hatten sich zunächst im April auf im Wege eines Vergleichs auf eine Zahlung in Höhe von 12.000 € geeinigt. Dieser Vergleich wurde jedoch widerrufen.

Die Richterin wertete die Äußerungen als Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch bewusst bösartig überspitzte Kritik.

2 Dinge sprachen für Bushido

Bei der Würdigung der Äußerungen in den Urteilsgründen hob sie zu Gunsten von Bushido hervor, dass Äußerungen von Rappern wie dem Beklagten mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen würden .  Mit anderen Worten, was Bushido genau sagt, wenn er redet, interessiert keinen so richtig und kann daher auch niemanden schwerwiegend beleidigen.

Darüber hinaus habe sich die Klägerin durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehprogramm gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert und sich in eine deprivatisierte Situation begeben und damit für den Spott selbst gesorgt. (la)

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