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Ohne Lizenz kein Öko Test – und wenn, dann nur für wirklich getestete Produkte

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Öko-Test-Label nur bei konkret getesteten Produktenn
Photo by jesse ramirez on Unsplash

Unternehmen dürfen mit dem Öko-Test-Label nur bei konkret getesteten Produkten werben und nur dann, wenn sie dafür einen Lizenzvertrag mit dem Markeninhaber geschlossen haben.

Das entschied der BGH in drei Fällen und verpasste demVerbraucher- und Markenschutz damit neue Impulse.

Öko-Test-Magazin klagt bekannte Versandhändler und Discounter

Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen dürfen nur in der exakt derjenigen Größe und Farbe mit dem Öko-Siegel beworben werden, in der sie auch getestet wurden. Und nur aufgrund eines Lizenzvertrags.

Die „Öko-Test“-Zeitschrift klagte gegen die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie den niederländischen Discounter Matratzen Concord und gewann in letzter Instanz (BGH, Urteile v. 12. 12. 2019, Az.: I ZR 173/16 – ÖKOTEST I, Az.: I ZR 174/16 und Az.: I ZR 117/17 – ÖKOTEST II). Die Warenhändler hatten in ihren Online-Shops abgebildete Waren mit dem unionsrechtlich geschützten Siegel versehen, die aber als solche nicht getestet wurden.

Auch wenn die Abweichung von den wirklich getesteten Produkt gering ist – etwa eine andere Größe oder Farbe – geht es markenrechtlich um ein anderes Produkt. Eine Ausnutzung der Bekanntheit des Testsiegels lag hier vor, da die Verbraucher die von den Händlern angebotenen Waren mit der von der Marke erfassten Dienstleistung stark gedanklich verknüpfen.

Starker Schutz zugunsten des Markeninhabers

Dem Kontrollinteresse des Verbrauchermagazins wird nur dann gedient, wenn es auch die Verwendung seiner Marke durch Dritte wirklich von seiner Zustimmung abhängig machen kann. Denn mit der Eintragung seiner Marke erwirbt der Inhaber ein ausschließliches Recht an ihr.

Außerdem geht es dabei auch um das Informationsinteresse der Verbraucher. Diese müssen darauf vertrauen können, dass Testergebnisse auch für die konkret zu erwerbenden Produkte gelten und nicht lediglich für ähnliche.

Der Verlag „Öko-Test“ gibt seit 1985 das gleichnamige Magazin heraus, in dem er Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht. Er ist Inhaber einer im Jahr 2012 eingetragenen Unionsmarke, die das ÖKO-TEST-Siegel wiedergibt und markenrechtlichen Schutz für die Dienstleistungen „Verbraucherberatung und Verbraucherinformation bei der Auswahl von Waren und Dienstleistungen“ gewährt.

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