Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

LG Potsdam verhängt Zwangsgeld gegen eBay wegen Nichtfreischaltung

Ihr Ansprechpartner

eBay sperrt zurzeit wie verrückt seine Mitglieder.

Oft zu Unrecht bzw. aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Da viele gewerbliche Verkäufer eBay als einzigen Vertriebskanal nutzen, hat eine solche Sperrung weitreichende Konsequenzen. Die Situation ist vergleichbar mit der, in welcher der Hausmeister des gemieteten Ladenlokals ohne weitere Begründung auf einmal morgens eine dicke Eisenkette vor die Eingangstür legt, obwohl der Mieter seine Miete immer ordnungsgemäß gezahlt hat. Keiner hätte in einem solchen Fall Zweifel daran, dass die Eisenkette umgehend zu entfernen ist. Anders anscheinend im Internet. Hier nehmen die Gerichte die Handlungen eBays oft als Gott gegeben hin. Wahrscheinlich auch, weil viele Richter zu der Transferleistung reales Ladengeschäft – virtueller Verkaufsraum nicht in der Lage sind. Jedenfalls scheint dies bei dem Landgericht Potsdam der Fall zu sein. Erst das OLG Brandenburg wollte unserer Mandantin helfen und ordnete an, das eBay unsere Mandantin umgehend freizuschalten habe. Wir berichteten.

Es passte ins Bild und verwunderte uns daher auch nicht besonders, dass eBay zwar freischaltete, also unsere Mandantin wieder als nicht gesperrtes Mitglied aufgeführt wurde, aber dennoch nichts verkaufen konnte. Man wäre nämlich dem miesen Ruf in Sachen Kundenfreundlichkeit nicht gerecht geworden, wenn man die Freischaltung mit allen Konsequenzen durchgeführt hätte. So schaltete eBay aber ganz bauernschlau unsere Mandantin zwar grundsätzlich frei, verbot ihr aber „aus Sicherheitsgründen“ Artikel auf die Plattform hochzuladen.

Dieser Kniff war offenbar sogar dem Landgericht Potsdam zu durchschaubar, denn es ordnete ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 € bzw. 1 Tag Zwangshaft je 500,00 € an, falls eBay nicht umgehend vollständig freischalte. (LG Potsdam, Beschluss v. 16.12.2008, 2 O 369/08) Im Moment ist die Freischaltung noch nicht geschehen. Ein weiterer Zwangsgeldantrag, der einen erheblich höheren Betrag zur Folge haben wird, geht somit morgen raus. Das wollen wir doch mal sehen….

Es fragt sich nur, was eBay damit bezwecken will. Unsere Mandantin hat immer alle Gebühren bezahlt und hatte die gleichen kleinen Kundenbeschwerden wie jedes andere Mitglied auch. Auch die Unverfrorenheit, mit der die eigenen Mitglieder auf einmal wegen Nichtigkeiten gesperrt werden, wirft Fragen auf. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eBay sich in den letzten Jahren zum Hauptumschlagplatz gefälschter Markenware gemausert und jahrelang tatenlos zugesehen und ungeniert Provisionen kassiert hat, ist nicht nachvollziehbar, dass urplötzlich in blindem Aktionismus unbescholtene Händler gesperrt werden, die ein paar negative Bewertungen zu viel haben.

Vielleicht will man den Erfolg der Plattform genauso schnell wieder zunichte machen, wie man ihn erreicht hat. Vielleicht vermeldet die Presse in einem Jahr das Ergebnis der Sozialstudie „eBay“ und dass alles nur ein Experiment eines verrückten, alten, reichen Amerikaners war.

Wir sind jedenfalls gespannt, wie es weiter geht… (la) Zum Beschluss

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht