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Focus Markenrecht
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Sommerzeit – Abmahnzeit…

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…denken sich anscheinend im Moment auch zahlreiche Gauner und Betrüger. Erst zwei Wochen, nachdem zahlreiche unserer Mandanten bereits eine merkwürdige „Abmahnung“ angeblich von der „Wettbewerbszentrale Hamm-Bellendorf“ erhalten hatten, die sich als plumper Betrugsversuch herausstellte, geistert jetzt der nächste „Bettelbrief“ durchs Netz.

Diesmal stammt die als „Mahnung“ bezeichnete Post von „V.g.W.i.I“, dem „Verein gegen Wettbewerbsbenachteiligung im Internethandel“ aus Lübeck. Dort werden Yatego-Händler auf die Novelle zur Verpackungsverordnung hingewiesen, die seit dem 01.01.2009 in Kraft ist und dazu aufgefordert, sich innerhalb von 7 Tagen einem Entsordungsdienstleister anzuschließen, da die Angelegenheit sonst an die Rechtsabteilung weiter gegeben werde.

Abgesehen davon, dass unsere Mandanten in allen Fällen bereits einem Entsorger angeschlossen waren, machte stutzig, dass keine Unterlassungserklärung gefordert wurde. Selbstverständlich forderte man aber Kosten in Höhe von 258,34 EUR, die ebenfalls innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen seien.

Wie bei der Abmahnung von der angeblichen Wettbewerszentrale gilt auch hier: Nichts zahlen, nicht reagieren und die Sache bei der Staatsanwaltschaft Lübeck zur Anzeige bringen. (la)

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