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Praxisfall – Wenn Google den Hahn zudreht: Warum gesperrte Ads-Konten zur Existenzfrage werden – und wie anwaltliche Hilfe wirkt

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Google Ads ist das wichtigste Werbeinstrument der digitalen Gegenwart. Für Unternehmen bedeutet die Sperrung eines Ads-Kontos: Sichtbarkeit verloren, Umsatz gefährdet, Wachstum gestoppt.

Ein aktueller Praxisfall zeigt, wie wichtig anwaltliche Vertretung in solchen Situationen ist – nicht nur vor Gericht.

Die Rolle von Google Ads für Unternehmen – Monopol mit Macht

Google Ads ist für viele Unternehmen unverzichtbar. Die Plattform bietet die Möglichkeit, gezielt potenzielle Kunden genau in dem Moment zu erreichen, in dem sie nach bestimmten Produkten oder Dienstleistungen suchen. Das sogenannte „Pay-per-Click“-Modell verspricht dabei eine besonders effiziente Werbewirkung – zumindest solange das Konto nicht plötzlich gesperrt wird.

Diese Abhängigkeit hat auch eine Kehrseite: Wer bei Google Werbung schaltet, begibt sich in ein eng reguliertes, weitgehend intransparentes System von Richtlinien und algorithmisch oder durch Dritte getriggerten Prüfprozessen.

Eine vermeintliche Richtlinienverletzung kann zur Verwarnung („Strike“) führen – oder gar zur vollständigen Sperrung des Werbekontos. Eine solche Sperrung ist in der Praxis häufig nicht nur wirtschaftlich schwerwiegend, sondern in vielen Fällen auch ohne nachvollziehbaren Grund – wie bereits unser Beitrag zum Verbot der Kontosperrung zeigt: Google darf nicht beliebig Konten schließen, wenn Nutzungsbedingungen, Wettbewerbsrecht oder das Digital Markets Act (DMA) etwas anderes sagen.

Der Fall: Sperrung wegen angeblich „unlauteren Verhaltens“

Im Juni 2025 wandte sich ein Mandant an unsere Kanzlei, dessen Google-Ads-Konto bereits zweimal – jeweils für mehrere Tage – gesperrt worden war. Begründet wurde die Maßnahme mit einem angeblichen Verstoß gegen die Richtlinie „Ermöglichung unlauteren Verhaltens“. Was darunter konkret zu verstehen war, blieb jedoch unklar. Eine Mitarbeiterin von Google selbst hatte bereits gegenüber dem technischen Dienstleister unserer Mandantin bestätigt, dass keine aktiven Richtlinienverstöße vorlagen.

Wenige Tage später tauchten über einen kaum genutzten Admin-Login drei veraltete Anzeigen in einer längst abgeschlossenen Kampagne auf – versehen mit dem Vermerk „not eligible“. Offenbar lagen dort die vermeintlichen Verstöße. Über das normale Benutzerkonto der Mandantin waren diese Anzeigen nicht einsehbar und konnten auch nicht gelöscht werden.

Das Problem: Sollte ein dritter Verstoß hinzukommen, drohte die dauerhafte Sperrung des Werbekontos – mit geschätzten Umsatzverlusten von rund 100.000 Euro monatlich, zuzüglich eines langfristigen Einbruchs an Folgegeschäften und Marktanteilen.

Gerichtliches Vorgehen – und ein überraschender Anruf

Unsere Kanzlei beantragte daher beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Google. Doch statt schneller Hilfe kam es zunächst zu Frust: Das Gericht setzte eine zweiwöchige Stellungnahmefrist für Google und verlängerte diese nochmals, nachdem es versäumt hatte, Google die Anlagen zur Antragsschrift zuzustellen. Für unsere Mandantin war das kaum nachvollziehbar – denn Zeit war hier bares Geld.

Dann aber der Wendepunkt: Noch vor Ablauf der Frist meldete sich plötzlich die deutsche Rechtsvertretung von Google telefonisch bei uns. Nach Prüfung der Unterlagen erklärte man sich bereit, das Ads-Konto mit sofortiger Wirkung freizuschalten – ohne weitere Bedingungen.

Die Freischaltung erfolgte noch am selben Tag. Ein kleiner Anruf mit großer Wirkung.

Was dieser Fall zeigt – und was Betroffene wissen sollten

Dieser Fall steht exemplarisch für ein weit verbreitetes Phänomen: Google agiert in vielen Bereichen wie ein „Gatekeeper“ im Sinne des Digital Markets Act. Unternehmen sind auf die Dienste angewiesen, stehen aber oft in einem intransparenten Abhängigkeitsverhältnis. Wer sich allein auf Chatbots, Formulare oder Einspruchsfunktionen bei Google verlässt, hat in der Regel schlechte Karten – wie auch unsere Mandantin, deren Einsprüche trotz positiver Rückmeldungen von Google-Mitarbeitern ignoriert wurden.

Erst durch die rechtliche Intervention einer spezialisierten Kanzlei – in unserem Fall mit umfangreicher Erfahrung und Bekanntheit im Umgang mit Google – kam es zur pragmatischen Lösung. Dabei war es nicht einmal der gerichtliche Erfolg, der zum Ziel führte, sondern schlicht die professionelle und glaubwürdige Herangehensweise.

Fazit: Rechtlicher Druck wirkt – auch ohne Gerichtsentscheidung

Die Wiederfreischaltung eines Ads-Kontos ist selten das Ergebnis von Einsicht oder Fairness seitens großer Plattformbetreiber. Meist braucht es den klaren, rechtlichen Impuls von außen. Unternehmen sollten deshalb nicht zögern, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – auch, um sich nicht selbst durch missverständliche Kommunikation mit der Plattform zu gefährden.

Denn eines ist sicher: Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur Umsatz, sondern unter Umständen seine Existenz.

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